Brandstiftung
Vorsätzliche Verursachung eines Schadens durch Brand. Sie wird vom Gesetzgeber härter geahndet als sonstige Sachbeschädigung, weil durch Brandstiftung Menschenleben oder Sachwerte in besonderem Maße gefährdet werden.
Vorsätzliche Verursachung eines Schadens durch Brand. Sie wird vom Gesetzgeber härter geahndet als sonstige Sachbeschädigung, weil durch Brandstiftung Menschenleben oder Sachwerte in besonderem Maße gefährdet werden.