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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Brandstiftung

Vorsätzliche Verursachung eines Schadens durch Brand. Sie wird vom Gesetzgeber härter geahndet als sonstige Sachbeschädigung, weil durch Brandstiftung Menschenleben oder Sachwerte in besonderem Maße gefährdet werden.

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