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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Eigentumswechsel

Übergang des Eigentums an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache von einer Person auf eine andere. Im Erbfall geht das Eigentum ohne besonderen Übereignungsakt auf die Erben über. Der Erbe übernimmt automatisch die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.

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