Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl (ED) ist eine Gefahr, gegen die sich Versicherungsnehmer im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung absichern können. Im strafrechtlichen Sinne: Diebstahl infolge gewaltsamen Eindringens in einen Raum oder ein Gebäude, durch Verwendung falscher Schlüssel oder durch Einschleichen. Im versicherungsrechtlichen Sinne: Diebstahl im strafrechtlichen Sinne oder bei Verwendung von richtigen Schlüsseln, die vom Dieb vorher entwendet worden sind, ohne dass dies durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht worden ist; auch einfacher Diebstahl, wenn die versicherte Sache durch Raub an sich genommen wird.