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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Raub

Schäden durch Beraubung sind in der verbundenen Hausratversicherung mitversichert. Es liegt ein Raub vor, wenn bei Androhung oder unter Anwendung von Gewalt Gegenstände weggenommen werden oder ebenso, wenn einem z. B. nach einem Unfall dem bewusstlosen Versicherungsnehmer Dinge entwendet werden.

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