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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer erfasst die Bereicherung im Todesfall. Es gibt vier Steuerklassen, nach dem persönlichen Verhältnis des Erben zum Erblasser, mit unterschiedlichen Freibeträgen, Steuersätzen und -grenzen.

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