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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Gefälligkeitsschaden

Ein Fachbegriff aus dem deutschen Privatversicherungsrecht. Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn der Schaden infolge einer sogenannten Gefälligkeitshandlung entsteht, beispielsweise während einer Nachbarschaftshilfe oder bei Gefälligkeiten unter Freunden.

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