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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Gesundheitsschädigung

In der privaten Unfallversicherung spricht man von einer Gesundheitschädigung, wenn durch die Unfallwirkung die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen beeinträchtigt ist. Körperliche Schäden werden von der Unfallversicherung abgedeckt, Sachschäden - beispielsweise zerrissene Kleidung - hingegen nicht.

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