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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist der Grundbestandteil der privaten Unfallversicherung. Voraussetzung dabei ist, dass die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen nachbehält. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem dauerhaft bleibenden Invaliditätsgrad der anhand der Gliedertaxe festgelegt wird. Führt allerdings ein Unfall zum Tode, erbringt der Versicherer die vertraglich vereinbarten Todesfallleistungen. Mehr Informationen lesen Sie unter "Gliedertaxe" und "Todesfallleistung".

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