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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie legt fest, ab welchem Entgelt ein Arbeitnehmer in Deutschland in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr als pflichtversichert gilt.

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