Kosmetische Operationen
Kosmetische Korrekturen bei Unfallgeschädigten werden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme von der Unfallversicherung getragen. Dazu zählen Operationen, klinische Behandlungen, Arzthonorare und Medikamente.
Kosmetische Korrekturen bei Unfallgeschädigten werden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme von der Unfallversicherung getragen. Dazu zählen Operationen, klinische Behandlungen, Arzthonorare und Medikamente.