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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Kosmetische Operationen

Kosmetische Korrekturen bei Unfallgeschädigten werden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme von der Unfallversicherung getragen. Dazu zählen Operationen, klinische Behandlungen, Arzthonorare und Medikamente.

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