Krankenhaustagegeld
Besteht zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Krankenhaustagegeldversicherung, erfolgt die Zahlung des Tagegelds für jeden Tag eines krankheitsbedingten stationären Aufenthalts.
Besteht zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Krankenhaustagegeldversicherung, erfolgt die Zahlung des Tagegelds für jeden Tag eines krankheitsbedingten stationären Aufenthalts.