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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung schließt die Versorgungslücke bei einer Arbeitsunfähigkeit, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. In der Regel ist das bei Arbeitnehmern ab dem 43. Tag. Selbstständige haben diese Versorgungslücke bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

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