Löschwasserschaden
Ein Löschwasserschaden gehört zu den Folgeschäden eines Einwirkungsschadens (Brand) und ist im Rahmen der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Ein Löschwasserschaden gehört zu den Folgeschäden eines Einwirkungsschadens (Brand) und ist im Rahmen der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert.