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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Progression (Unfallversicherung)

Bei der Unfallversicherung kann man im Regelfall eine Progression vereinbaren. Diese liegt meist zwischen 225 und 500 %. Dies bedeutet, dass im Falle einer Invaliditätsleistung diese umso mehr ansteigt, je schwerer die Invalidität ist. Vorteil: Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Auszahlungssumme, da diese überproportional ansteigt. Allerdings tritt die Progression erst bei einer Invalidität von 25 % ein.

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