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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Todesfallleistung

Neben Invalidititätsleistungen, die der Existenzsicherung von betroffenen versicherten Personen dienen, deckt die Unfallversicherung auch den Todesfall ab. Sollte ein Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis zum Tode des Versicherungsnehmers führen, erbringt der Versicherer die vereinbarte Todesfallleistung.

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