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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Verschuldungsarten

Im dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer schuldhaft gehandelt hat, unterscheidet man im Wesentlichen in drei Verschuldungsarten: Fahrlässigkeit, z.B. ungenügende Sorgfalt im Straßenverkehr, Grobe Fahrlässigkeit, z.B. in hohem Maß unterlassende Sorgfalt, Vorsatz, z.B. ein willentlich herbeigeführter Unfall.

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