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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG)

Das VVG regelt in Deutschland, wie ein Versicherungsvertrag gestaltet werden muss. Durch eine Reform der Gesetzesgrundlage haben Kunden seit dem 1. Januar 2008 mehr Rechte und Ansprüche.

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