Wagniswegfall
Der Wagniswegfall bezeichnet das Ende eines Versicherungsverhältnisses durch den Wegfall des versicherten Interesses: Auflösung des versicherten Hausrats, Abriss des versicherten Gebäudes.
Der Wagniswegfall bezeichnet das Ende eines Versicherungsverhältnisses durch den Wegfall des versicherten Interesses: Auflösung des versicherten Hausrats, Abriss des versicherten Gebäudes.