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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Waisenrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es entweder die Vollwaisenrente oder die Halbwaisenrente, wenn noch ein unterhaltpflichtiger Elternteil lebt. Waisenrenten werden uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen (Ausbildung, soziales Jahr etc.) längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.

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