Wohnungswechsel
Einen Wohnungswechsel muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung frühzeitig mitteilen. Zur Zeit des Umzuges besteht sodann Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch die neue Wohnung. Der Schutz für den alten Wohnsitz endet nach zwei Monaten, berechnet ab Beginn des Umzugs.