Erdsenkung, die Gefahr aus der Tiefe | GEV Versicherung
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RATGEBER

Erdsenkung – die Gefahr von unten

Plötzlich vom Erdboden verschluckt

Plötzlich bricht die Erde auf und reißt ganze Straßen, Häuser und Autos mit sich: ein Albtraum für die Betroffenen. Wenn es passiert, dann ist es meist spektakulär. Erd- oder Bodensenkungen treten immer wieder auf, manchmal sogar in Regionen, die als vermeintlich sicher gelten. Doch nicht immer hat es eine natürliche Ursache, wenn die Erde absackt. Wer haftet, wie man sich absichern kann und wann Versicherungsschutz besteht, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Hausmodell auf wackligem Untergrund. Bei Erdsenkungen bricht der Erdboden ein, weil natürliche Hohlräume entstanden sind und einbrechen.

Plötzlich verschlingt die Erde Autos, Häuser sogar ganze Straßen. Was ist passiert? Wer haftet und wie kann man sich absichern? Lesen Sie unseren Ratgeber.

 

Was ist eine Erdsenkung?

Bei einer Erdsenkung denkt man an so spektakuläre Ereignisse wie den Erdeinbruch und Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009, an den 20 Meter tiefen Erdfall im November 2010 in einem Wohngebiet im thüringischen Schmalkalden oder im Februar 2016 auf einem Betriebsgelände in Nordhausen, ebenfalls in Thüringen. Doch es kommt auch immer wieder zu kleineren Erdsenkungen oder Erdfällen, die Begriffe werden in der Regel synonym verwendet, gegen die sich Haus- und Grundbesitzer wappnen sollten.

Als Erdsenkung bezeichnet man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens, die durch natürlich entstandene Hohlräume verursacht wird. Erdeinbrüche, die als Folge früherer Bergbauarbeiten in manchen Regionen Deutschlands auftreten, oder infolge von Menschen geschaffener Hohlräume, wie Untertunnelungen, Gas- oder Geothermie-Bohrungen, zählen dagegen per Definition nicht als Erdsenkung im Sinne eines Elementarschadens oder einer Naturkatastrophe.

 

Wie entstehen naturbedingte Erdsenkungen?

Erdsenkungen oder Erdfälle treten insbesondere in Regionen auf, in denen der Erdboden bzw. das Erdinnere reich an wasserlöslichem Gestein ist. Dazu gehören insbesondere Kalkstein, Gips oder Steinsalz.

Die Erdsenkungen entstehen durch unterirdische Abtragungen von Gesteinen durch Grund- oder Sickerwasser, vor allem durch die chemische Auswaschung dieser wasserlöslichen Gesteinsböden (Subrosion oder Korrosion) oder auch durch die Ausspülung des Feinanteils von Lockergesteinen (Suffosion). Lösen sie sich auf bzw. zersetzen sie sich, verliert der Boden an Festigkeit. Es bilden sich natürliche unterirdische Hohlräume, die zum plötzlichen Einsturz, Einbrechen oder einem allmählichen Absenken der nicht wasserlöslichen Deckschichten oder Erdoberfläche führen. Sie machen sich in Form von Trichtern (Dolinen) oder Schloten bemerkbar, können bis zu 20 Meter tief sein und einen Durchmesser von wenigen Metern bis zu Zehnermetern aufweisen.

 

Worauf muss ich als Hauseigentümer bzw. Grundstückseigentümer achten?

Die von Erdfall betroffenen Gebiete sind aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit meistens in ihrer groben Ausdehnung bekannt. Allerdings können einzelne Erdfälle sowohl zeitlich als auch örtlich nicht vorhergesagt werden. Wer ein Grundstück kaufen oder ein Haus bauen möchte – egal wo –, sollte in jedem Fall ein Bodengutachten durch einen Sachverständigen für Geotechnik, einen Bauingenieur oder einen Geologen erstellen lassen.

Das Gutachten gibt Aufschluss darüber, ob sich der Baugrund überhaupt für die Bebauung eignet, klärt über den Grundwasserspiegel auf und ob der Boden möglicherweise mit Chemikalien und anderen Altlasten kontaminiert ist. Beantwortet werden vor allem die folgenden Fragen:

  • Welche Böden sind im Grundstück vorhanden?
  • Welche Bodenklassen liegen vor (Aushub)?
  • Gibt es Bodenbelastungen und wenn ja, welche (Entsorgungskosten)?
  • Wie ist die Tragfähigkeit/Statik des Bodens?
  • Wie sind die topografischen Bedingungen/Geologie (Regenwasserversickerung)?
  • Wo liegt der Grundwasserspiegel (Kellerabdichtung)?

 

Jeder Neubau braucht ein solides Fundament

Seit 2014 gibt es eine Pflicht zur Erstellung eines Bodengutachtens. Das sollte auch jeder Bauherr beherzigen, denn das Gutachten hilft, die bei einem Bau doch meist großen Risiken zu minimieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zählen die Bodenverhältnisse, auf denen das Gebäude errichtet werden soll, im Sinne des Gesetzes zu den „gelieferten Baustoffen". Der Bauherr trägt damit auch das Risiko des „gelieferten Baustoffes“, also auch das des Baugrunds.

Das Bodengutachten eines sachverständigen Experten bietet daher schon eine gute Rückversicherung und ein solides Fundament für das Bauvorhaben. Denn im Zweifelsfall erspart es die gerichtliche Auseinandersetzung und schützt vor erheblichen Zusatzkosten. Wird vor dem Bau kein Gutachten erstellt, besteht ein sogenanntes erhöhtes Baugrundrisiko.

Denn neben natürlichen Hohlräumen können auch – wie schon gesagt – andere Gefahren im Boden lauern. Gerade auch für diejenigen, die ein Haus in einer Bergbauregion errichten möchten, ist ein Gutachten essenziell. Denn hier muss vorab geklärt werden, ob spezielle Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel verstärkte Fundamente nötig sind, um mögliche Schäden durch Erdsetzungen bzw. Erdabsenkungen zu vermeiden.

Insbesondere wenn der Kaufpreis sehr günstig ist, könnte dies auch an einer ungünstigen Bodenbeschaffenheit liegen. Nicht nur in diesem Fall ist die kritische Begutachtung mehr als angezeigt.

 

Wie kann ich mich gegen Erdsenkung finanziell absichern?

Besonders in den letzten Jahren haben Erdsenkungen oder Erdeinbrüche durch vermehrte Niederschläge – nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels – zugenommen. Sie zählen – wie ein Erdbeben oder ein Erdrutsch – zu den Elementargefahren. Damit gehören sie aber nicht, wie vielfach fälschlicherweise angenommen, zum Versicherungsschutz der Wohngebäude- und auch Hausratversicherung. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung leisten für Schäden, die im Regelfall durch Sturm, Blitz oder Hagel entstehen oder durch Feuer, Überspannung und Leitungswasser.

Natur- oder Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch oder eben auch Erdsenkung können im Rahmen einer Elementarschadenversicherung  – oder auch Naturgefahrenversicherung genannt – optional mitversichert werden. Nur so ist man als Hausbesitzer umfassend bei Beschädigung oder Zerstörung der Immobilie abgesichert.

Deshalb unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Rund 10 Millionen Häuser in Deutschland sind heute noch nicht gegen Naturkatastrophen richtig versichert. Wie wichtig das ist, lesen Sie unter anderem auch in unseren Ratgeberartikeln Erdrutsch: So sichern und versichern Sie Ihr Haus richtig! und Hochwasser … Überschwemmung – was tun?. Und: Wer keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, kann im Falle eines Falles auch nicht auf Hilfe vom Staat bauen.

 

Wer kommt für eine nicht naturbedingte Erdsenkung auf?

Wichtig zu wissen: Abgesichert werden können über die Elementarversicherung nur Erdsenkungen, Erdeinbrüche oder Erdfälle, die auf eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens zurückzuführen sind.

Das heißt, für Erdeinbrüche, die keine natürliche Ursache haben, besteht kein Versicherungsschutz. Nicht naturbedingte Erdsenkungen können beispielsweise ihren Ursprung im Bergbau haben, durch Austrocknung des Bodens, beispielsweise durch Absenkung des Grundwasserspiegels verursacht werden oder, wie beim Kölner Stadtarchiv, durch Mängel beim Bau von U-Bahnstrecken bedingt sein.

Hier gilt das Verursacherprinzip: Derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist, muss auch dafür aufkommen.

Daher noch mal unser Rat: Bevor Sie ein Grundstück kaufen bzw. Haus bauen, informieren Sie sich umfassend über die Bodenbeschaffenheit und lassen Sie ein Baubodengutachten erstellen.

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