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RATGEBER

KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche weiter rückläufig ist, bleibt die Furcht, selbst Opfer zu werden, groß. Wer jetzt sein Haus sicherer machen möchte, erhält dafür Förderung von der KfW. Zum Tag des Einbruchschutzes lesen Sie in diesem Ratgeber, was gefördert wird und wie Sie die Förderung bekommen.

Ein Haus mit Kamerasystem und Bewegungsmelder.

Baugebundene Kamerasysteme und Bewegungsmelder werden über das Produkt "Barrierereduzierung" als Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

Weniger Einbrüche dank mehr Prävention

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Eigentumsdelikte und Wohnungseinbruchdiebstähle auch 2020 wieder im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diesmal um um 7,7 Prozent. (2019: Minus 10,6 Prozent auf 87.145 Fälle; 2018: 97.504 Fälle). Nach dem Höchststand im Jahr 2015 mit 167.136 Einbrüchen verzeichnet die Kriminalstatistik seither einen kontinuierlichen Rückgang. Diesmal wurde er verstärkt durch Lockdown und Homeoffice, die dazu führten, dass deutliche mehr Menschen im Haus waren, als normalerweise üblich. Aber auch die gestiegenen Präventionsmaßnahmen beim Einbruchschutz zeigen ihre Wirkung. Denn das wirksamste Mittel gegen Einbrecher ist die richtige Sicherungstechnik. Das spiegelte sich in den vergangenen Jahren in dem hohen Anteil der gescheiterten Einbruchsversuche wider. Im vergangenen Jahr waren die Zahlen der gescheiterten Wohnungseinbrüche (2019: 45,3 Prozent; 2018: 45,4 Prozent) nahezu gleichgeblieben.

Eigeninitiative ist wichtig

Jeder kann aktiv etwas gegen Einbrüche tun – durch richtiges Verhalten und der passenden Sicherheitstechnik. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in unserem Ratgebertext Einbruchschutz - So schützen Sie sich und Ihr Haus.

Hierauf macht aber insbesondere auch der Tag des Einbruchschutzes aufmerksam. Er findet jährlich am Tag der Zeitumstellung statt, wenn die mitteleuropäische Sommerzeit endet. Zusammen mit der Versicherungswirtschaft, Industrieverbänden und Fachbetrieben für Sicherheitsanlagen hat die Polizei im Herbst 2012 die Kampagne für mehr Einbruchschutz K-EINBRUCH ins Leben gerufen. Sie zielt darauf ab, für eine eigenverantwortliche Einbruchsvorsorge zu sensibilisieren, um die Einbruchskriminalität zu reduzieren und Langfingern das Handwerk zu legen.

Und das wird durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Denn wer sich als Mieter oder Eigentümer bestimmte Sicherheitstechniken gegen Einbruch durch einen Fachmann einbauen lässt, erhält bis zu 1.600 Euro Förderung durch die KfW. Alle relevanten Links finden Sie am Ende dieses Ratgebers.

Was fördert die KfW?

Knapp jeder zweite Einbruchsversuch scheitert an eingebauter Sicherungstechnik. Denn viele Einbrecher wählen den Weg des geringsten Widerstandes, meist durch gut erreichbare Fenster, Terrassen- oder Eingangstüren. Doch sind die Langfinger in den ersten Minuten nicht erfolgreich, geben viele von ihnen auf. Das ist neben der Wachsamkeit aufmerksamer Nachbarn vor allem auf die richtigen technischen Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen.

Daher fördert die KfW mit ihrem Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455 E) und im Rahmen des Programms Altersgerecht Umbauen Kredit (KfW 159) beispielsweise die folgenden Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum bzw. Ihrer Mietwohnung erhöhen können:

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nebeneingangs- und Kelleraußentüren
  • Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge mit direktem Zugang zum Haus
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser oder auch Spione
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, wie z. B. abschließbare Fenstergriffe oder einbruchhemmende Verglasung, sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden oder Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Wichtig: Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert – als Kredit (KfW-Programm 151, 152) oder als Investitionszuschuss (KfW-Programm 430).

Nicht gefördert werden unter anderem

  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder) – sie werden über das Produkt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet
  • Eigenleistungen oder die Leistung privater Helfer

Alle wichtigen Informationen um die Förderung für einbruchhemmende Maßnahmen sind auch im Merkblatt Einbruchschutz – Investitionszuschuss zusammengefasst.

Woran erkenne ich gute Sicherungstechnik für den Einbruchschutz?

KFW Einbruchschutz-Förderung für abschließbare Fenstergriffe.

Damit im Falle eines Falles der Einbruchschutz auch hält, was er verspricht, und die Maßnahmen durch die KfW gefördert werden, müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die Einbauten technischen Mindestanforderungen entsprechen. 

Für den Einbruchschutz von Privatwohnungen und Eigenheimen gibt es ein umfangreiches Regelwerk des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Deshalb sollte man gerade bei Produkten und Sicherheitstechnik für die Einbruchhemmung auf das DIN-Zeichen achten, das heute ein wesentliches Entscheidungskriterium für Händler und Verbraucher ist. Was im Wesentlichen für die KfW-Förderung von Bedeutung ist, ist in der Anlage zum Merkblatt Einbruchschutz - Investitionszuschuss „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ zusammengefasst.

Empfehlung: Wichtige und hilfreiche Informationen zum Thema Einbruch­schutz finden Sie auch unter k-einbruch und Polizei dein Partner. Gute Tipps und Hinweise in Sachen Einbruchschutz erhält man kostenlos auch bei den polizeilichen Beratungsstellen vor Ort. Sie unterstützen Sie gerne bei der Planung, Ihre Immobilie sicherer zu machen. Nutzen Sie das Angebot!

Welche Arten von Förderung gibt es?

Wer in seine Wohnung oder sein Eigenheim einbruchhemmende Sicherheitstechnik einbauen und Förderung hierfür in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen einem Investitionszuschuss (KfW-Programm 455) oder einem zinsvergünstigten Darlehen (KfW-Programm 159) wählen. Beide Förderungen sind jedoch nicht gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen und die Beantragung vor Beginn der Maßnahmen.

KfW Investitionszuschuss Einbruchschutz (Programm 455-E)

Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz gewährt die KfW einen Zuschuss für förderfähige Investitionen von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei beträgt die Höhe des Zuschusses für Einzelmaßnahmen 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten. Bei jedem weiteren Euro beteiligt sich die KfW mit 10 Prozent pro Antrag. Damit kann ein maximaler Zuschuss von 1.600 Euro erreicht werden. Ein erneuter Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude kann frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum gestellt werden.

Eine Beispielrechnung: Es sollen eine neue einbruchhemmende Haustüre sowie eine neue sichere Kellertüre eingebaut werden. Die Kosten hierfür liegen bei insgesamt 5.000 Euro. Für die ersten 1.000 Euro leistet die KfW einen Zuschuss von 20 Prozent, also 200 Euro. Für die weiteren 4.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent, also 400 Euro. Damit macht der Investitionszuschuss insgesamt 600 Euro aus.

Wichtig: Der Zuschuss bei der KfW muss vor Baubeginn im Zuschussportal der KfW gestellt werden. Hier sind Angaben zur eigenen Person, zu der Wohnsituation, den geplanten Maßnahmen und den ungefähren Kosten zu machen. Das Programm errechnet den vorläufigen Förderzuschuss. Nach Online-Übermittlung des Formulars erhalten Sie eine Bestätigung in der Regel noch am gleichen Tag.

Ist der Zuschuss bewilligt, können die Handwerker starten. Sind alle Umbauten fertig, müssen Sie zunächst die Rechnungen in voller Höhe per Überweisung bezahlen. Barzahlungen akzeptiert die KfW nicht. Dann können Sie die Auszahlung über das KfW-Zuschussportal beantragen. Hierfür laden Sie die entsprechenden Rechnungen hoch und erhalten nach deren Prüfung dann den Zuschuss der KfW.

Altersgerecht Umbauen – Kreditprogramm 159

In Rahmen des Kreditprogramms 159 gewährt die KfW alternativ zum Investitionszuschuss zinsgünstige Förderkredite bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel für Planung und Beratung finanziert werden.

Persönliche Beratung hierzu und die Beantragung eines KfW-Förderkredits erfolgt über die Finanzierungspartner der KfW. Das sind häufig auch die Hausbanken. Achten Sie darauf, dass das Gespräch mit Ihrer Hausbank bzw. dem Finanzierungspartner vor Beginn der Arbeiten stattfindet. Den Kreditvertrag schließen Sie mit dem Finanzierungspartner. Er beantragt dann den Förderkredit für die einbruchhemmenden Einbauten. Ist die Fördermittelzusage der KfW da, können die Arbeiten beginnen.

Kombination mit anderen Förderungen

Wer mehr als nur einbruchhemmende Maßnahmen plant und voraussichtlich mehr als 15.000 Euro ausgeben wird, kann durch die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen, z. B. für Barrierefreiheit und energieeffiziente Sanierung, mehrere Zuschüsse nutzen. Denn Umbauten an der Terrassentür können eventuell auch mit Fördermaßnahmen zur „Barrierereduzierung“ bezuschusst werden. Oder neue einbruchsichere Fenster erhöhen die Energieeffizienz des Hauses. Auch hierfür gibt es Förderungen. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Ratgebertexten KfW-Förderung für altersgerechtes, barrierefreies Wohnen und Förderung für Haussanierung! Aber wo und wie?.

Wer kann Förderung beantragen?

Einen Antrag auf KfW-Förderung für einbruchhemmende Maßnahmen können Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses stellen. Konkret sind das die privaten Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften von Eigentumswohnungen.

Ebenso können auch Mieter Zuschüsse beantragen. Hier muss allerdings – außer bei kleineren Maßnahmen – in der Regel die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. So kann man als Mieter sicherlich die Wohnungstür von innen verstärken, sobald aber eine Türe oder Fenster komplett ausgetauscht werden sollen, braucht man die Genehmigung des Vermieters. Dann erfolgen diese baulichen Maßnahmen jedoch meist ohnehin direkt über den Vermieter.

Wo gibt es weitere Förderungen?

Neben der KfW-Förderung gibt es teilweise auch Fördertöpfe einzelner Bundesländer. Diese Förderprogramme kann man beispielsweise über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abfragen, wenn man hier das Stichwort „Einbruch“ eingibt.

Darüber hinaus sollte man auch prüfen, ob regionale Förderangebote zur Verfügung stehen. So zahlen einige Städte und Kommunen Zuschüsse für Investitionen in Einbruchschutz oder gewähren Darlehen. Informationen hierzu findet man auch auf der Internetseite von K-EINBRUCH.

Kann ich mich zusätzlich gegen Einbruchdiebstahl versichern?

Die richtige einbruchhemmende Sicherheitstechnik leistet einen wichtigen und großen Beitrag für die Sicherheit in den eigenen vier Wänden und dem darin befindlichen Hab und Gut. Zu einer vollständigen Absicherung gehört aber auch der passende und richtige Versicherungsschutz.

So ersetzt die Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl unter anderem den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar wie Möbel und Einrichtungsgegenstände, die Reparaturkosten hierfür bei Beschädigung oder eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch nutzbaren Gegenständen.

Entstehen durch einen Einbruch auch Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel durch Aufhebeln der Türe oder Zerschlagen von Fenstern, so kommt hierfür zunächst ebenfalls die Hausratversicherung auf. Sollte keine Hausratversicherung bestehen, kann geprüft werden, ob im Rahmen einer bestehenden Wohngebäudeversicherung auch die Gebäudeschäden mitversichert sind. Dies muss extra vereinbart sein.

So bietet die GEV Grundeigentümer-Versicherung beispielsweise Beitragsrabatte, wenn sowohl Hausrat als auch Wohngebäude zusammen versichert sind.

Weiterführende Informationen zu Förderungen von Einbruchschutz-Maßnahmen durch die KfW

finden Sie hier:

Einbruchschutz
KfW-Programm 455 E Einbruchschutz – Investitionszuschuss
Merkblatt Einbruchschutz – Investitionszuschuss  
Anlage zum KfW-Merkblatt Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen

Barrierereduzierung/altersgerecht Umbauen
KfW-Programm 455 B Investitionszuschuss
KfW-Programm 159 Kredit

Energieeffizient Sanieren
KfW-Programm 151, 152 Kredit   
KfW-Programm 430 – Investitionszuschuss

Zuschussportal der KfW
Antrag auf Zuschüsse und weitere Informationen

Weitere Fördertöpfe
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
K-EINBRUCH

 

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