Sind Gartenmöbel in der Hausratversicherung mitversichert? | GEV Versicherung
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Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Gartenmöbel, Loungemöbel oder auch der teure Gasgrill stellen einen nicht unerheblichen Wert dar. Umso ärgerlicher, wenn sie aus dem Garten gestohlen werden oder ein Sturm ein Lieblingsstück beschädigt. Spätestens dann fragen sich die Eigentümer: Sind meine Gartenmöbel überhaupt versichert?

Ein Frau genießt den Sommer auf ihrem Gartenmöbel. Wie ist es versichert? Wogegen ist es versichert? Worauf muss man achten?

Endlich ist wieder Gartensaison. Endlich kann Julia die schöne Outdoorlounge genießen. Aber sind Gartenmöbel eigentlich versichert? Und wenn ja, wogegen?

 

Wie sind Gartenmöbel versichert?

Wenn es um die Versicherung von Gartenmöbeln geht, sind viele Hausbesitzer unsicher, ob diese von ihrer Hausratversicherung abgedeckt sind und wer für den finanziellen Schaden aufkommt. Häufige Schäden sind beispielsweise der Diebstahl von Gartenmöbeln, Sengschäden durch die Glut vom Grill oder tatsächlich Sturm- oder Hagelschäden. Wir klären hier häufig gestellte Fragen.

 

Sind Gartenmöbel in der Hausratversicherung mitversichert?

Normalerweise sind Balkon und an das Haus angrenzende Terrasse vom Hausratversicherungsschutz gedeckt, denn sie gehören zum Versicherungsort.  Gegenstände, die sich im Garten – also im Freien – befinden, wie beispielsweise Gartenmöbel oder ein Grill, müssen in der Hausratversicherung gegen Sturmschäden und Diebstahl zusätzlich mitversichert werden.

 

Gehört der Garten zum Versicherungsort der Hausratversicherung?

Der Garten gehört zum Grundstück, aber ist nicht unbedingt Versicherungsort, außer es ist zusätzlich vereinbart. Hausratgegenstände oder Gartenmöbel, die sich in Gartenhäusern oder Garagen auf dem Grundstück befinden, sind von der Hausratversicherung gedeckt.

Häufig wird eine feste Leistungsobergrenze in den Versicherungsbedingungen festgelegt. So muss ein Versicherungsnehmer damit rechnen, dass er im Schadenfall nicht die kompletten Kosten ersetzt bekommt, sondern – je nach dem was festgesetzt wurde – beispielsweise 1.000 Euro.

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass beispielsweise Schrebergärten nicht zu dem versicherten Ort der Hausratversicherung gehören. Um hier das Inventar zu versichern, das sich auf der Gartenanlage befindet, müsste ein eigener Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Die GEV bietet so einen Schutz nicht an.

 

Sind Gartenmöbel gegen Diebstahl versichert?

Grundsätzlich sind Gartenmöbel auch über die Hausratversicherung gegen einfachen Diebstahl versichert. Versicherungsnehmer müssen nämlich Stühle und Tische nicht jeden Abend in das Haus oder die Garage stellen. Wichtig ist lediglich zu wissen, dass dies zusätzlich versichert werden muss und nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten ist.

Zu den versicherten Gegenständen gehören:

  • Gartenmöbel
  • Gartengeräte,
  • Mähroboter,
  • Grills,
  • Wäschespinnen,
  • Kleidung und Wäsche,
  • Kinder-Spielgeräte,
  • Gartenskulpturen,
  • abgestellte Kinderwagen
  • sowie Krankenfahrstühle des Versicherungsnehmers.

Wer allerdings in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse wohnt, sollte es Dieben nicht allzu einfach machen und ggf. eine Kette mit Schloss verwenden.

Übrigens: Es kommt sogar häufig vor, dass gewaschene Wäsche von der Leine im Garten gestohlen wird. Die meisten Policen schließen einen „Leinendiebstahl“ mit ein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Aufschluss darüber, ob ein solcher Schutz besteht.

 

Sind Gartenmöbel gegen Sturm und Hagel versichert?

Gartenmöbel sind auch gegen Sturm, Hagel und Blitz-Schäden, Brand und Explosion über die Hausratversicherung abgesichert, wenn es zusätzlich versichert ist. Hierzu gehören beispielsweise Gartentische und -Stühle genauso wie Sonnenschirme und fest eingebaute Spielgeräte oder Pflanzkübel.

Wichtig: Im versicherungstechnischen Sinn liegt ein Sturmereignis erst ab Windstärke 8 vor.

 

Gegen welche Ereignisse sind Gartenmöbel noch versichert?

Über die Hausratversicherung sind Hausratgegenstände am Versicherungsort auch gegen Feuer und Vandalismus als Folge eines Einbruchdiebstahls versichert.

Allerdings sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf achten, dass nicht nur Schäden durch Feuer vom Versicherungsschutz umfasst sind, sondern auch Sengschäden. Denn meistens entstehen Schäden an Gartenmöbel oder den Sitzauflagen durch die Glut aus dem Grill.

 

Kennen Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Gartenmöbel?

Es ist grundsätzlich wichtig den genauen Wert des eigenen Hausrats zu kennen und somit auch der Gartenmöbel. Eine Unterversicherung sollte immer vermieden werden. Was bedeutet dabei Unterversicherung? Im optimalen Fall wird bei der Hausratversicherung für den gesamten Hausrat eine Versicherungssumme errechnet und festgelegt, die mindestens dem Neuwert der Sachen entspricht. Ist allerdings die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Gesamtwert des Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor. Um die Versicherungssumme richtig zu berechnen, gilt folgender Richtwert für einen durchschnittlichen Hausrat: 650 € pro m2 Wohnfläche. Wenn Sie dieser Empfehlung folgen, vermeiden Sie eine Unterversicherung. Und im Schadenfall sind Sie vor Abzügen geschützt. Wie günstig Sie ihren Hausrat versichern können, ermitteln Sie mit dem Hausratversicherung-Rechner der GEV Versicherung.

 

Was ist im Falle eines Diebstahls zu tun?

Wenn die Gartenmöbel gestohlen worden sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Zum einen ist der Diebstahl umgehend bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten und dann der Versicherung zu melden. Die benötigt das Aktenzeichen der Anzeige. Es ist von großem Vorteil, wenn Kaufbelege und Fotos der Anzeige mit beigefügt werden können.

 

Fazit: Versicherungsschutz von Gartenmöbeln

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gartenmöbel in der Hausratversicherung abgedeckt und gegen Diebstahl versichert werden können. Es ist daher wichtig, die Bedingungen Ihrer Versicherung genau zu prüfen, um sicherzustellen, ob Ihre Gartenmöbel angemessen abgesichert sind, denn Gegenstände, die unter freiem Himmel stehen, sind nicht automatisch versichert.  Durch die Wahl entsprechender Hausrattarife (Plusschutz in Top- oder Max-Tarif) können Diebstahl und Schäden im Garten durch Feuer, Sturm und Hagel abgesichert werden.

 

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