Glasversicherung - Wann abschließen? | GEV Versicherung
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RATGEBER

Glasversicherungen und deren Leistungsumfang

Wie schnell geht Glas zu Bruch und Glastüren, -fenster oder –platten müssen ausgewechselt und ersetzt werden: Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden nur, wenn dieser durch versicherten Gefahren (beispielsweise Sturm/Hagel oder Feuer) eingetreten ist. In einer Glasversicherung (bzw. Glasbruchversicherung) ist die Ursache für den Glasbruch nicht entscheidend.

Welche Leistungen umfassen Glasversicherungen?

Klirr! Kaputte Scheiben haben die Eigenschaft sich zu vermehren. Wird eine kaputte Scheibe nicht umgehend ersetzt, werden noch mehr Scheiben zerstört. Eine Glasversicherung zahlt den Schaden.

Mehrere Arten von Glasversicherungen

Die Glasversicherung gibt es als eigenständige Sachversicherung, die zur Wohngebäude- und Hausratversicherung ergänzend oder isoliert abgeschlossen werden kann. Sie kann aber auch kostengünstig in der Hausratversicherung hinzugewählt werden. Mit einer Haushaltsglasversicherung wird in der privaten Wohnung in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus die Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen Glasbruch abgesichert, während eine Pauschalglasversicherung sowie die Einzelglasversicherung in der Regel Gewerbebetrieben eine Absicherung der Innen- und Außenverglasung garantiert.

Schäden, für die eine Glasversicherung aufkommt

Versicherungsschutz besteht für zerbrochenes Glas an einer Gebäude- und Mobiliarverglasung. Zum Gebäudeglas gehören dabei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Innen- und Außenscheiben, während Glas an Möbeln hingegen zur Mobiliarverglasung gehört.

In der Glasversicherung wird grundsätzlich in Form von Naturalersatz entschädigt. Das heißt, die Versicherung zahlt sowohl den Ersatz des beschädigten Glases als auch das Liefern und den Einbau der neuen Glasscheibe. So müssen Sie sich im Schadenfall um nichts sorgen und bekommen alle Arbeiten fachmännisch ausgeführt.

Weitere Schäden werden ebenfalls abgedeckt

Neben den reinen Sachschäden übernehmen Versicherer die Kosten für Aufräumarbeiten, Gerüstkosten, Notverschalungen, Notverglasungen sowie Entsorgungskosten. Dazu zählt auch der Aufwand durch Nachbesserungsarbeiten: Anstriche, Malereien und Folien sowie den Ausbau von Markisen und Schutzgittern. Ebenso werden Kosten für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und platten von der Glasversicherung erstattet.

Von der Glasversicherung ausgeschlossene Schäden

Kratzer, Schrammen sowie die Erblindung einer Scheibe werden von der Glasversicherung nicht übernommen. Hohlgläser wie Trinkgläser, Handspiegel, Glühbirnen und Leuchtröhren werden ebenfalls nicht versichert.

Unser Fazit zum Versicherungsschutz

Da über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Glasscheiben nur in seltenen Fällen gegen Zerbrechen versichert sind, ist eine Glasversicherung für Mieter und Eigentürmer von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern sehr interessant und empfehlenswert.

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