Graffitischäden - Wer zahlt? | GEV Versicherung
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RATGEBER

Graffitischäden - Wer zahlt die Fassadenreinigung?

Vor allem in Großstädten und dicht bewohnten Gebieten werden auf Häuserfassaden und Garagentore immer wieder Bilder, Slogans und Schriftzüge gesprayt: Graffitis! Schäden sind kostspielig für den Hausbesitzer, wenn er das Graffiti wieder entfernen lassen will. Denn meist können die "Graffiti-Künstler" nicht ermittelt und so auch nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?

Graffitischäden - Wer zahlt die Reinigung von Häuserwänden und Garagentoren?

Graffitischäden - Wer zahlt die Reinigung? Sehr ärgerlich ist es, wenn man die Fassaden gerade gestrichen hatte.

Nicht jede Versicherung übernimmt Graffitischäden. Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung vor allem Immobilienbesitzern in Ballungsgebieten, die Wohngebäudeversicherung zu überprüfen, ob neben dem üblichen Versicherungsschutz wie Feuer, Blitz, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel auch Schäden durch Graffiti mitversichert sind. Dies ist meist in Premium-Tarifen der Fall. Versichert werden dann notwendige Kosten für die Beseitigung der Graffitischäden bis zu 10.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 150 Euro.
Unser Tipp: Gerne können Sie hier gleich eine persönliche Wohngebäudeversicherung mit unserem Tarifrechner ermitteln.

Wichtig ist, dass der Immobilieneigentümer die Graffitischäden - so wie auch andere Vandalismus-Schäden - am Gebäude unverzüglich sowohl der Polizei als auch dem Versicherer meldet und am besten gleich mit Fotos dokumentiert.

Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung der Grundeigentümer-Versicherung finden Sie unter hier.

Bildnachweis: © DaveThomasNZ

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