Vandalismus in der Versicherung | GEV Versicherung
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RATGEBER

Vandalismus: Was leisten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Über eine halbe Million Fälle von Vandalismus werden in Deutschland jedes Jahr gemeldet. Doch die Täter bleiben meist unerkannt. Daher ist es schwer, Schadensersatz für Vandalismusschäden einzufordern. Umso wichtiger ist deshalb der richtige Versicherungsschutz für Hausrat und Wohngebäude. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Ein Einbrecher in der Dunkelheit. Einbruchsopfer haben häufig auch die Zerstörung ihre Eigentums zu beklagen

Einbruchsdiebstähle und Vandalismusschäden sind häufig die zwei Seiten derselben Medaille. Über eine halbe Million Fälle von Vandalismus werden in Deutschland jedes Jahr gemeldet. Umso wichtiger ist deshalb der richtige Versicherungsschutz für Hausrat und Wohngebäude.

 

Risiko Vandalismus 

Die mutwillige Zerstörung von öffentlichem oder privatem Eigentum richtet massive Schäden an. Zerstörungslust und Zerstörungswut verursachen dabei schnell Schäden von mehreren Tausend Euro. Wer nicht gegen das Risiko Vandalismus abgesichert ist, bleibt im Schadenfall auf den Kosten sitzen. Es betrifft sowohl Hausrat- sowie Gebäudeschäden. Aber was versteht man unter Vandalismus im Allgemeinen und im Sinne der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung im Besonderen?

 

Was ist Vandalismus?

Als Vandalismus gilt die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum. Der Begriff Vandalismus beschreibt dabei eine bewusste, unerlaubte Handlung, die illegal und strafbar ist. Diese Art der Sachbeschädigungen treffen neben öffentlichen Einrichtungen vor allem auch private Hausbesitzer.

Der Ausdruck „Vandalismus“ geht auf den germanischen Volksstamm der Vandalen zurück, die im fünften Jahrhundert raubend durch Europa zogen – und 455 nach Christus Rom eroberten und plünderten. Bis heute wird ihr Name mit der sinnlosen Zerstörung von Sachen gebraucht. Henri Gregoir Bischof von Blois prägte 1794 den Begriff Vandalismus, der Eingang in unseren täglichen Sprachgebrauch gefunden hat. So bedeutet beispielsweise die Redensart „Wie die Vandalen hausen“ alles sinnlos zu zerstören.

 

Wann liegt Vandalismus vor?

Vandalismus liegt vor, wenn zum Beispiel ein Auto, Haus oder Garten vorsätzlich beschädigt wird oder bei einem Einbruch in eine Wohnung Einrichtungsgegenstände bewusst zerstört werden. Gerade das vorsätzliche Handeln ist von zentraler Bedeutung:

Verschütte ich aus Versehen Rotwein auf das weiße Sofa des Nachbarn, ist das ein Missgeschick. Schneidet ein Einbrecher das Sofa vorsätzlich mit einem Messer auf, ist das ein Fall von Vandalismus. Welche Versicherung die Kosten für solch mutwillig herbeigeführten Sachschäden, also Schäden durch Vandalismus, übernimmt, hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen sie herbeigeführt wurden.

Vandalismus kann viele Gesichter haben: Graffiti an Hauswänden, zerstörte Gartenzäune, beschädigte Briefkästen und Carports, herausgerissene Tore, demolierte Blumenkübel, eingeworfene Fenster oder verwüstete Wohnungen. Meist handelt es sich dabei um Sachbeschädigung in Verbindung mit Hausfriedensbruch.

So etwa zu Halloween, wenn unzufriedene Jugendliche nach einer Abweisung Eier auf die Hauswand werfen, Türklinken mit Zahnpasta bestreichen oder Graffiti auf Wandflächen im Treppenhaus sprühen. Das alles fällt als vorsätzliche oder böswillige Beschädigung unter Vandalismus. Verschärft wird das Strafmaß, wenn die Täter unerlaubt auf das Grundstück eindringen, um diese Schäden anzurichten. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Ratgebertext zu Vandalismus an Halloween.

 

Wer kommt für Schäden durch Vandalismus am Haus auf?

Wer mutwillig das Eigentum anderer beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Der oder die Täter können auch noch Jahre später zur Kasse gebeten werden. Denn die Tat verjährt erst nach 30 Jahren. Im besten Fall erwischt man den Vandalen auf frischer Tat und zeigt ihn gleich an.

Doch die meisten Betroffenen entdecken die umgeknickte Wäschespinne, den demolierten Briefkasten oder die geklaute Gartentür erst am nächsten Morgen. Der oder die Täter bleiben dann unerkannt. Wohl dem, der für diese Fälle auf den richtigen Versicherungsschutz zurückgreifen kann, also Haus und Hausrat richtig abgesichert hat.

 

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Vandalismus?

Vandalismus ist im rechtlichen Sinn kein feststehender Begriff. Eine generelle Versicherung gegen Vandalismusschäden gibt es nicht. Doch über verschiedene Versicherungen rund um Wohnen und die Immobilie kann man sich gegen böswillige Beschädigungen und Vandalismus absichern. Welche der folgenden Versicherungen leistet, hängt von betroffenen und beschädigten Sache und verschiedenen weiteren Voraussetzungen ab, die wir unten erklären:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Bauleistungsversicherung

 

Vandalismus in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt grundsätzlich für Schäden am Hausrat, also Möbel und Einrichtungsgegenstände, durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl auf. Und auch Vandalismusschäden sind im Rahmen eines Einbruchdiebstahls in einer aktuellen Hausratversicherung (gemäß Allgemeine Bedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2019)) im Versicherungsschutz enthalten.

Was heißt das? Bricht jemand in Ihre Wohnung ein, um Schmuck oder Bargeld zu stehlen, ist das in der Regel mit diversen mutwillig verursachten Sachschäden verbunden: Das Türschloss wird gewaltsam geknackt, ein Fenster eingeworfen oder Türen aufgehebelt. Oftmals richten die Langfinger auf ihrem Beutezug nach Wertgegenständen weitere Schäden an der Inneneinrichtung an, indem sie Tresore und verschlossene Schränke aufbrechen, Schubladen herausreißen oder zerbrechliche Gegenstände umstoßen.

Die Hausratversicherung ersetzt bei Einbrüchen dann nicht nur die gestohlenen Gegenstände, zum Beispiel auch Wertsachen, sie zahlt ebenso für Schäden in der Wohnung und am Gebäude. Voraussetzung dafür ist, dass der Vandalismusschaden bei einem Einbruchdiebstahl entstanden ist. Dann erstattet sie beispielsweise Vandalismusschäden wie

  • Schmierereien an Türen,
  • aufgerissene Kissen,
  • umgekippte Schränke,
  • zerschlagene Fensterscheiben und Glastüren oder
  • zerstörte Waschbecken,

inklusive der Kosten für Reparaturen, Wiederherstellung und Aufräumarbeiten.

Sowohl die gestohlenen als auch die mutwillig zerstörten Gegenstände werden zum Neuwert erstattet. Ist eine Wohnung durch einen versicherten Einbruch unbewohnbar geworden, übernimmt die Hausratversicherung nach vorheriger Absprache sogar die Hotelrechnung.

Viele Einbrecher lassen auch ihren Frust über nur eine geringe oder gar keine Ausbeute an Haus oder Wohnung aus. Doch auch bei einem versuchten Einbruchdiebstahl kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Denn hat ein Dieb versucht die Haustür aufzubrechen, ist dies als Einbruch zu werten und die Schäden an der Tür werden von der Hausratversicherung erstattet. Hat dagegen jemand aus purer Zerstörungswut die Türe von außen oder die Fassade mit Sprühfarbe verunstaltet, greift die Hausratversicherung nicht: Es ist kein Einbruchschaden. Hier kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel.


Darauf sollen Sie achten: Einbruch und Diebstahl von Hausrat sind in allen Hausratversicherungen über den Leistungsbaustein „Einbruchdiebstahl“ versichert. Anders ist es jedoch bei Vandalismus. Bei alten Hausratversicherungspolicen sind Vandalismusschäden nicht obligatorisch gedeckt. Prüfen Sie daher am besten gleich, ob Ihr Hausratversicherungsschutz aktuell ist und neuesten Bedingungen entspricht – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

 

Vandalismus in der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die an einem Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser verursacht werden. Damit gehören Vandalismusschäden, wie mutwillige Beschädigungen oder Graffiti, nicht zu den klassischen Leistungsmerkmalen der Wohngebäudeversicherung und sind nicht versichert.

Doch wie bei fast allen Sachversicherungen hat sich auch bei Wohngebäudeversicherungen eingebürgert, dass es Zusatzbausteine gibt, über die man sich je nach Bedarf individuell den passenden Versicherungsschutz zusammenstellen, und eben auch Vandalismus absichern kann.

Wer also seine Immobilie gegen Vandalismusschäden absichern möchte, sollte sich für einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung, wie den Plus Schutz der GEV entscheiden. Viele Versicherer sehen jedoch Leistungsobergrenzen für die Beseitigung von Vandalismusschäden vor. Hier sollte man unbedingt auf die Leistungen schauen. Eine höhere Versicherungssumme kann sich lohnen, denn:

Die Beseitigung eines Graffiti kostet zwischen 50 und 150 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten hängen vom Reinigungsverfahren und vom Untergrund des Mauerwerks ab. Lesen Sie hier mehr zum Thema Graffitischäden.

Ein kaputter Gartenzaun muss meist durch einen neuen ersetzt werden. Je nach Material fallen zwischen 40 Euro pro laufendem Meter Holz und 200 Euro pro laufendem Meter Naturstein an.

 


Unser Tipp

Beseitigen Sie schnellstmöglich einen Graffitischaden, um "Fehlinterpretationen" der Sprayer vorzubeugen, dass Graffitis geduldet seien. Lassen Sie die Reinigung der Hauswand von einer Fachfirma vornehmen. Sie arbeiten mit Hochdruckreinigern, Sand oder Glasperlen. Wer selbst Hand anlegt, läuft Gefahr, dass die Farbe noch tiefer in die Hauswand eindringt. Wird die Hauswand anschließend mit einer Schutzversiegelung überzogen, sind künftige Schmierereien einfacher zu entfernen.

 

Vandalismus auf der Baustelle

Die Zusatzabsicherung gegen Vandalismus in der Gebäudeversicherung greift erst, wenn die Immobilie fertiggestellt ist. Was ist aber während der Bauphase? Neben einer Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer kostenlos über die Wohngebäudeversicherung anbieten, sofern bei ihnen die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird, raten wir zu einer Bauleistungsversicherung. Sie sichert Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauzeit, wie Vandalismusschäden und weitere Risiken wie diese ab:

  • Schäden durch Unwetter
  • Konstruktionsmängel
  • Materialfehler
  • Diebstahl bereits eingebauter Teile.

 

Wie verhalte ich mich nach einem Vandalismusschaden richtig?

Einbruch, Vandalismus oder Graffitischäden sorgen für Schreck und Verunsicherung. Daher heißt es, erst einmal tief durchatmen und dann Schritt für Schritt vorgehen.

Achtung: Wurde bei Ihnen eingebrochen und/oder stellen Sie Vandalismusschäden fest, betreten Sie nicht die Wohnung, sondern bringen Sie sich in Sicherheit und rufen die Polizei. Die Versicherungen benötigen das Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei. Lassen Sie zunächst die Spuren sichern – unabhängig davon, welche Versicherung betroffen ist – und ändern Sie nichts an den Verwüstungen. Danach ist Folgendes zu tun:

  • Wenn die Polizei da ist, erstellen Sie eine Liste von den Dingen, die gestohlen, beschädigt oder zerstört wurden.
  • Lassen Sie gestohlene Kredit- oder Geldkarten sofort sperren.
  • Lassen Sie einen Schlüsseldienst kommen, wenn das Schloss beschädigt wurde. Notmaßnahmen dürfen Sie sofort ergreifen. Für den Rest müssen Sie sich mit dem Hausratversicherer absprechen, und klären, ob und wofür Kostenvoranschläge benötigt werden. 
  • Melden Sie unverzüglich, möglichst noch am selben Tag, den Einbruch Ihrer Versicherung. „Unverzüglich“ ist ein rechtlich unbestimmter Begriff, die Meldung muss nicht zwingend sofort erfolgen, wohl aber nach dem Bekanntwerden des Vandalismusschadens zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Dokumentieren Sie die Beschädigungen durch Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln.
  • Erstatten Sie Anzeige, ggf. gegen Unbekannt, bei der Polizei.
  • Schicken Sie alle Fotos vom Schaden, Inventarliste und – wenn vorhanden – Kaufbelege von gestohlenen Gegenständen sowie das polizeiliche Aktenzeichen Ihrer Versicherung.
  • Reparieren Sie nur das Nötigste, bis die Versicherung die Begutachtung des Falles abgeschlossen hat.
  • Ist Ihre Wohnung aufgrund des Vandalismus unbewohnbar, leistet der Versicherer auch für die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel. Das sollten Sie jedoch im Vorfeld mit Ihrem Versicherer absprechen.
  • Häufig will der Hausratversicherer den Schaden begutachten. Erst danach, d. h., wenn der Versicherer die Freigabe erteilt, können Sie mit der Reparatur beginnen.

Ist der Schaden ordnungsgemäß gemeldet und bearbeitet, wird die Entschädigung üblicherweise innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt. Erfolgt eine Meldung des Schadens nicht oder nicht unverzüglich, kann der Versicherer seine Leistungen reduzieren oder sogar ganz ablehnen.

 

Wie kann ich Vandalismusschäden vorbeugen?

Um Einbrüche und Schäden durch Vandalismus zu vermeiden, sollten Sie Ihr Haus für Täter so unattraktiv wie möglich machen. Einbrecher wie auch jugendliche Rowdys oder Graffiti-Sprayer suchen für ihre Vergehen Ziele aus, die schlecht gesichert und wenig einsehbar sind. Die folgenden Maßnahmen können dazu beitragen, Täter abzuschrecken und ihnen den unbefugten Zugang zu erschweren:

  • Sicherheitsschlösser an Fenstern und Türen
  • Helle Lampen mit Bewegungsmeldern vor und rund um das Haus
  • Alarmanlagen und Überwachungskameras, ggf. auch nur Attrappen
  • Schilder, die auf Videoüberwachung und Hunde hinweisen
  • Gut einsehbare Gärten – ohne Sichtschutz wie Hecken, Mauern, Nischen
  • Haus oder Wohnung bewohnt erscheinen lassen, z. B. durch zeitgesteuerte Rollläden bei Abwesenheit, Nachbarn, die zum Gießen kommen und Briefkästen, die auch im Urlaub geleert werden
  • Aufmerksame Nachbarn, auch tagsüber, können verhindern, dass ungebetene Gäste in das Haus einsteigen

Entstandene Beschädigungen am Haus sollten möglichst zeitnah beseitigt werden, um Täter nicht einzuladen, weitere Schäden anzurichten. Damit der Schaden ordnungsgemäß behoben wird, sollte die Schadensanierung von professionellen Handwerkern übernommen werden.

 

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung am besten aus einer Hand

Auch wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung Schutz für unterschiedliche Sachen und Gegenstände bieten, so ist beides doch eng miteinander verbunden. Und das kann sich insbesondere auch im Schadenfall auswirken. Gut beraten ist, wer seine Immobilie und seinen Hausrat in einer Hand, das heißt, bei einem Versicherer versichert hat.

Die Vorteile liegen auf der Hand: eine Schadenmeldung, ein Sachverständiger, ein Ansprechpartner und aufeinander abgestimmter, lückenloser Versicherungsschutz. Zudem erspart es Diskussionen und Streitigkeiten, wer was im Schadenfall leisten muss. Und viele Versicherer gewähren obendrauf noch Beitragsrabatte, wenn sowohl Hausrat als auch Wohngebäude zusammen versichert sind.

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