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RATGEBER

Haus verkauft – gehen die Versicherungen mit?

Immobilieneigentümer haben so manchen Aktenordner mit Versicherungsunterlagen gefüllt: Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar, genauso auch die Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung schützt zudem das Hab und Gut im Inneren des Zuhauses. Wird das Haus verkauft, kann sich der Versicherungsbedarf ändern.

Kinder in Umzugskartons werden von den Eltern um die Wette geschoben. Nach dem Umzug ins neue Haus gibt es nur zwei Optionen: Die Wohngebäudeversicherung wurde vom Vormieter übernommen oder es wurde eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Kinder, macht das Spaß! Aber auch die Eltern sind froh. Die Wohngebäudeversicherung haben sie entweder vom Vormieter übernommen oder eine neue abgeschlossen. Das Haus ist lückenlos versichert.

 

Versichertes Haus verkauft 

Der Versicherungsschutz rund ums Gebäude ist entweder an die Immobilie gebunden oder an die Versicherungsnehmer. Darin unterscheidet sich dann auch, was mit dem Versicherungsvertrag bei Veräußerung der Immobilie geschieht. Welche Versicherungen gehen mit der Veräußerung an die neuen Eigentümer über? Wir beantworten diese Frage hier für Sie.

 

Die Wohngebäudeversicherung geht mit an den Hauskäufer

Eine Wohngebäudeversicherung wird nicht für irgendein Haus abgeschlossen, sondern für ein ganz spezielles. Anders als zum Vergleich ein Fahrrad: Ist es in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitversichert, gilt dies automatisch auch bei einem Austausch des Drahtesels. Ein Haus hingegen wird im Versicherungsvertrag genau mit Anschrift, Wohnfläche, Ausstattung, Nutzungsart und Bauweise beschrieben. Danach bemisst sich der Versicherungsbeitrag. Wer zum Beispiel sein Haus verkauft und in ein neu gebautes Haus umzieht, braucht einen Wohngebäudeversicherungsschutz, der zum neuen Haus passt.

Damit das Haus bei einem Verkauf nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und geht mit der Grundbuchumschreibung auf die neuen Eigentümer über. Die frischgebackenen Hausbesitzer sind erstmal geschützt.  Sie haben nach der grundbuchamtlichen Eintragung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Sie können zum Beispiel mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und den Versicherungsschutz nach ihren Wünschen anpassen. Wenn nicht, haben sie mit der Kündigung die Möglichkeit, sich einen neuen Versicherer zu suchen.

 

Haftpflichtversicherung endet mit dem Risiko

Das Haftpflichtrisiko eines selbstbewohnten Einfamilienhauses ist in der Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers mit abgesichert. Der Versicherungsschutz reicht aber noch viel weiter. Deshalb behalten die Versicherungsnehmer ihren Versicherungsvertrag auch bei Umzug oder Hausverkauf. Die neuen Eigentümer eines Einfamilienhauses sollten ihren Haftpflichtversicherungsschutz unverzüglich anpassen.

Anders verhält es sich bei nicht oder nicht ausschließlich selbst bewohnten sowie vermieteten Wohnhäusern. Hier benötigen die Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese ist speziell an ein Gebäude und Grundstück geknüpft. Beim einem Verkauf endet für die bisherigen Eigentümer das Haftpflichtrisiko mit der Grundbuchumschreibung. Und deshalb endet zu diesem Zeitpunkt auch der Versicherungsvertrag automatisch. Neue Eigentümer tragen ab Grundbucheintrag das Risiko und sollten rechtzeitig für ihren Versicherungsschutz sorgen.

 

Der Hausrat zieht mit um und die Hausratversicherung auch

Bevor das Eigenheim gänzlich den Besitzer wechselst, ziehen die alten Bewohner aus. Was sie mitnehmen, ist ihr persönliches Hab und Gut, den Hausrat. Und deshalb bleibt auch die Hausratversicherung für sie bestehen, sie müssen nur unverzüglich den Umzug und die neue Anschrift melden. Der Versicherungsschutz muss in den meisten Fällen angepasst werden, nämlich wenn sich die Wohnfläche oder Gefahrenumstände ändern. Bei der Gelegenheit lässt sich der Vertrag vielleicht auch gleich auf einen neueren Tarif umstellen. Diese sind oft umfangreicher oder sogar günstiger im Preis.

Die neuen Hauseigentümer bringen beim Einzug sicherlich ihren Hausrat mit und bestimmt auch die eine oder andere Neuanschaffung. Für sie gilt das Gleiche: Umzug und neue Anschrift dem Versicherer melden und den Versicherungsschutz überprüfen lassen.

 

Der optimale Versicherungsschutz für Immobilien

Sowohl bei Veräußerung als auch Kauf eines Wohnhauses gibt es eine Menge zu beachten. Der richtige Versicherungsschutz ist nur ein Punkt von vielen. Hausbesitzer investieren sehr viel Geld in ihren Wohntraum und damit dieser gut abgesichert ist, sollte die Auswahl des Versicherungsschutzes nicht zu weit nach hinten verschoben werden.

Welche Versicherungen gehen oder bleiben – das wissen Sie nun. Noch mehr über den idealen Versicherungsschutz für Hausbesitzer finden Sie hier an anderer Stelle in unserem Ratgeber "Das sind die wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer".

 

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