Im Haushalt passieren die meisten Unfälle
Eine Haushaltshilfe hält Ihnen den Rücken frei und unterstützt Sie bei der Bewältigung des Alltags. Doch wie im Alltag können auch hier Missgeschicke oder Unfälle passieren: Putzwasser, das den Teppich ruiniert, eine teure Vase, die zu Boden stürzt, oder gar ein unglücklicher Sturz beim Fensterputz. In solchen Fällen hilft eine Versicherung dabei, entstandene Schäden zu begleichen. Doch welche Versicherungen sind bei Haushaltshilfen wichtig? Und was müssen Sie bei der Anstellung von Haushaltshilfen beachten?
Muss man eine Putzfrau bzw. Haushaltshilfe versichern?
Ja. Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellen und über die Minijob-Zentrale melden, ist diese automatisch über die zuständige gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Kosten für diese Versicherung sind in den Sozialabgaben enthalten, die Sie als Arbeitgeber abführen. Das ist eine Pflichtversicherung.
Bei selbständigen Haushaltshilfen sollten Sie im Erstgespräch klären, welchen Versicherungsschutz die Hilfe besitzt. Eine Haftpflichtversicherung ist für freie Haushaltshilfen absolut notwendig, denn nur diese kommt für bei der Arbeit entstandene Schäden auf. Ob eine Privathaftpflicht ausreicht, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Am besten ist eine Berufs- oder gewerbliche Haftpflichtversicherung. Denn es gilt der Grundsatz, dass jeder für das haftet, was er tut.
Für einen lückenlosen Versicherungsschutz sollten Sie als Arbeitgeber einer angestellten Haushaltshilfe ebenfalls eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Haushaltshilfe selbständig oder angestellt: Darauf müssen Sie achten
Bei Helferinnen und Helfern im Haushalt sollten Sie darauf achten, dass alles ordentlich angemeldet und das Arbeitsverhältnis ordentlich abgewickelt wird. Sonst drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Dieses Risiko wird umso sinnloser, wenn die Minderung der Steuerlast ins Spiel kommt, die Sie durch eine Haushaltshilfe in jedem Fall erhalten.
Bei angestellten Haushaltshilfen erfolgt die Anmeldung über die Minijob-Zentrale
Bei einer Anstellung auf Minijob-Basis melden Sie die Haushaltshilfe über einen Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Dieses einseitige Formular ist die Basis für eine korrekte Ermittlung der Sozialabgaben, die von Ihrem Konto eingezogen werden. Im Gegenzug können Sie jährlich 20 Prozent der entstandenen Kosten bis zu einem festgelegten Maximum von Ihrer Steuer abziehen. Der Steuervorteil ist in vielen Fällen größer als das, was Sie an Abgaben abführen. Eine so angestellte Haushaltshilfe erhält so zudem alle Leistungen der Unfallversicherung, Ansprüche auf ihre Rente sowie auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Bei selbständigen Haushaltshilfen wird eine Rechnung gestellt
Arbeitet die Haushaltshilfe oder Putzfrau selbständig, müssen Sie als Auftraggeber nichts weiter tun als auf die richtige Rechnungsstellung zu achten. Folgende Elemente sollte eine Rechnung enthalten:
- Steuernummer,
- Rechnungsnummer,
- Leistungszeitraum,
- Trennung zwischen Arbeits- und Materialkosten,
- ggf. Hinweis auf Kleinunternehmer-Regelung.
Sammeln Sie die ausgestellten Rechnungen, damit Sie diese dem Finanzamt bei Bedarf als Nachweis einreichen können. Als Nachweis gilt außerdem die von Ihrem Konto ausgehende Zahlung auf das Konto der selbständigen Haushaltshilfe oder dem zuständigen Vermittler.
Auch hier können Sie bis zu 20 Prozent der entstandenen Kosten von Ihrer Einkommensteuer absetzen und so in vielen Fällen durch Steuererstattungen profitieren. Bei selbständigen Haushaltshilfen und Putzfrauen ist das sogar bis maximal 4.000 Euro im Jahr möglich. Dafür tragen Sie die Kosten in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Ein Tipp: Sie können auch Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Damit entstehen Ihnen Steuervorteile, die Sie durch eine Rückzahlung am Ende des Jahres wieder erhalten.
Wer haftet bei Schäden durch Haushaltshilfen?
Eine angestellte Haushaltshilfe haftet bei Schäden im Haushalt wie ein Arbeitnehmer haftet. Bei nur leichter Fahrlässigkeit haftet sie im Zweifel nämlich nicht.
Handelt die Haushaltshilfe grob fahrlässig, haftet sie. In einem solchen Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Haushaltshilfe auf. Da der Schaden durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist, zahlt jedoch nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern nur eine betriebliche. Bei angestellten Haushaltshilfen müssen die Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Als Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe deutlich – und im besten Fall schriftlich – über Vorsichtsmaßnahmen aufklären. Erklären Sie, welche Arbeitsschritte bei teuren Wertsachen nicht notwendig oder nur mit äußerster Vorsicht zu erledigen sind. Sonst kann in den meisten Fällen nicht bewiesen werden, welcher Fahrlässigkeitsgrad vorlag.
Bei selbständigen Haushaltshilfen sieht die Haftung anders aus: Hier haftet diese selbst für den Schaden. Dieser wird durch eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung reguliert. Eine Unfallversicherung kommt außerdem bei Unfällen der Haushaltshilfe auf.
Wer haftet bei Schäden an Dritten?
Generell gilt bei Schäden an Dritten, dass zunächst der Schädigende haftet, also in diesem Fall die Haushaltshilfe. Bei der GEV gibt es Tarife, in denen die Haushaltshilfe im Rahmen ihrer Tätigkeit im Haushalt des Versicherten mitversichert ist. Dadurch sind die Schäden an Dritten abgesichert. Aber: Ob Sie als Arbeitgeber ebenfalls für das Verschulden der angestellten Haushaltshilfe haften, muss in jedem Fall zunächst geprüft werden.
Fazit: Eine Haushaltshilfe zu versichern hat viele Vorteile
Eine Haushaltshilfe ist eine große Unterstützung. Wichtig ist auch hier, der richtige Versicherungsschutz, weil gerade bei Haushaltstätigkeiten Unfälle passieren können. Wenn die Haushaltshilfe (berufliche Haftpflicht, Versicherung bei Unfallkasse) und Sie (Privathaftpflicht) über einen vollständigen Versicherungsschutz verfügen, können Sie sich zurücklehnen und Ihre blitzblank polierten eigenen vier Wände richtig genießen.