Der Bürohund
Das Thema Bürohund schlägt seit ein paar Jahren immer höhere Wellen. Nach Angaben der Arbeitgeber-Bewertungsplattform „kununu“ steht der Wunsch, den eigenen Hund mit ins Büro bringen zu dürfen, auf Platz drei der meistgewünschten Benefits vom Arbeitgeber. Was sich Angestellte noch mehr wünschen als die Erlaubnis, den Hund mit ins Büro bringen zu dürfen, sind zum Einen flexible Arbeitszeiten und zum Anderen die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu dürfen.
Lenkt ein Bürohund nicht von der Arbeit ab?
Kritiker von Bürohunden sind sich einig: Ein Hund hat nichts bei der Arbeit von Frauchen oder Herrchen verloren. Vor allem von Ablenkung wird oft gesprochen – so behaupten Kritiker, dass nicht nur die Person, die den Hund hält, sondern auch Mitarbeitende durch das Tier von ihrer Arbeit abgelenkt werden. Ob das eine angenehme Ablenkung oder ein Störfaktor ist, sei dahingestellt. Die Konzentration und Produktivität werden einfach gestört, hört man Vorgesetzte und Kollegen sagen.
Auch fühlen sich Hundeskeptiker vom vermeintlichen Geruch des Hundes und seines Futters gestört. Sabberspuren, Dreck und Haare auf dem Büroflur oder Sitzmöbeln seien ebenfalls unvermeidbare Zeichen dafür, dass ein Hund im Büro sein Unwesen treibt.
Hunde im Büro - Vorteile und Herausforderungen
Hunde haben eine beruhigende Wirkung auf Menschen und es gibt viele Studien, die dies bestätigen. Hunde sind Eisbrecher, bieten Gesprächsthemen und lockern die Arbeitsatmosphäre auf.
Aber Achtung: Ein Hund kann sich auch von einer anderen Seite zeigen und besitzergreifend, eifersüchtig oder anspruchsvoll werden. Vielleicht sieht er nach dem ersten Tag im Büro den Schreibtisch seines Besitzers als Revier an und verteidigt ihn gegen Kollegen, Nachbarn und sogar dem Chef. Oder er hat Angewohnheiten wie das Zerfleddern von Aktentaschen, Kratzen an Schränken und Tischbeinen, Bellen bei Geräuschen oder Klingeln des Telefons. Wenn das der Fall ist, sollte für den Hund eine alternative Unterbringung gesucht werden, damit sowohl der Hundehalter als auch die Kollegen ungestört arbeiten können.
Wenn es direkte Mitarbeitende gibt, die unter einer Hundehaarallergie leiden oder sehr große Angst vor Hunden haben, sind die Chancen für Rocky, Bella und Wuffi leider schlecht.
Sehen die Vorzeichen jedoch gut für die geliebte Fellnase aus – also wenn niemand allergisch ist oder unter Ängsten leidet – kommen die Vorteile zum Tragen!
Bürohunde wirken sich positiv aus…
… auf Hund und Hundehalter:
- Das eingespielte Team aus Mensch und Hund darf auch im Arbeitsalltag zusammenbleiben – das stärkt die Psyche und Motivation
- Bewegungsroutinen können auch tagsüber beibehalten werden – das fördert Gesundheit und Fitness
- Der Hund muss nicht in eine möglicherweise nicht ideale Unterbringung gegeben werden – das spart Geld, Bring- und Holzeit
- Lange Stunden alleine zu Hause – mit Einsamkeit, wenig Abwechslung und Auslauf – kennen Bürohunde nicht
… auf Mitarbeiter und Kollegen:
- Bürohunde können dabei helfen, Stress abzubauen und eine entspannende Atmosphäre zu schaffen
- Die positive Ausstrahlung von Hunden im Büro kann dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiter besser und motivierter fühlen
- Bürohunde können eine verbindende Wirkung auf das Team haben und dazu beitragen, dass sich die Kollegen näherkommen
- Begleiten Kollegen den Hundehalter beim Spaziergang, profitieren sie ebenfalls von der bewegten Pause an der frischen Luft und arbeiten hinterher umso konzentrierter
… auf das Unternehmen
- Erhöhte Motivation der Mitarbeiter: Bürohunde können dazu beitragen, dass die Belegschaft motivierter und produktiver arbeitet
- Die Burnout-Gefahr kann sinken
- Weniger krankheitsbedingte Ausfälle durch positive Effekte von Hunden auf Körper und Psyche von Mitarbeitern und somit weniger Fehltage
- Weniger Fluktuation – Ein- und Austritte von Mitarbeitern kosten Zeit und Geld und können destabilisieren auf den Unternehmenserfolgt wirken
- Ein verbessertes, modernes Unternehmensimage und mehr Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber
Hund ins Büro mitnehmen – die rechtliche Situation
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nicht das Recht, ihren Hund mit ins Büro zu nehmen. Es kommt auf die Entscheidung des Arbeitgebers an, da es seitens des Gesetzgebers keine Regelung zum Thema Bürohunde gibt. Bessere Chancen hat man als Hundehalter, wenn der Vorgesetzte selbst einen Hund hat oder der Arbeitgeber das Recht auf einen Hund am Arbeitsplatz in seinen Richtlinien festgelegt hat.
Auch in kreativen Jobs in offenen Bürolandschaften mit Gassigeh-Möglichkeiten in der Mittagspause bieten sich bessere Chancen. Ein Callcenter-Job mit ständiger Telefonbeschäftigung ist hingegen weniger geeignet. An Arbeitsplätzen mit bestimmten Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften dürfen Hunde ihre Menschen mitunter nicht begleiten, auch wenn der Chef nichts dagegen hätte.
Stimmt der Arbeitgeber einem Hund im Büro zu, sollte dies im Sinne aller als Anlage zum Arbeitsvertrag oder gleich als Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Auch bestimmte Vereinbarungen wie das Vorhandensein einer Hundehaftpflicht-Versicherung, oder die Zusicherung, dass der Hund die Arbeitsabläufe nicht stört können so dokumentiert werden. Auch, dass die Mittagspausen und nicht die Arbeitszeit für Spaziergänge mit dem Hund genutzt werden, gehört je nach individueller Vereinbarung dazu.
Ebenso möchte ein Arbeitgeber möglicherweise die Zusicherung eines Tierarztes, dass der künftige Bürohund gesund ist. Das kann durch ein Attest belegt werden.
Wann darf der Chef den Hund im Büro nicht verbieten?
Sind Mitarbeitende aufgrund körperlicher oder mentaler Einschränkungen auf einen Hund als Helfer und Begleiter angewiesen, um ihre Arbeit ausführen zu können, spricht man von einem Assistenzhund. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist beschrieben, wann ein Hund im Sinne des Gesetzes als Assistenzhund gilt. Diese tierischen Helfer müssen nach BGG am Arbeitsplatz zugelassen werden – wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Das gilt etwa dann, wenn hygienische Anforderungen oder bestimmte Arbeitssicherheitsbestimmungen es nicht zulassen, dass ein Hund sich in einem Arbeitsbereich aufhält.
Gemäß BGG ist ein Hund nur dann ein Assistenzhund im Sinne des Gesetzes, wenn er einen der folgenden Zwecke erfüllt und dafür ausgebildet wurde:
- Sehbehinderten oder blinden Personen bei der Orientierung helfen
- Gehörbeeinträchtige oder taube Menschen unterstützen, indem Geräusche vom Hund in Berührungsreize „übersetzt“ werden
- Chronisch kranken Menschen Signale bei gefährlichen körperlichen oder psychischen Veränderungen geben – Diabetikerwarnhunde etwa warnen ihre Menschen, wenn eine Unterzuckerung droht
- Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind bei Mobilität und Selbstbestimmung unterstützen, indem sie zum Beispiel Türen öffnen oder Lichtschalter betätigen
Welche Hunde eignen sich fürs Büro?
Prinzipiell eignen sich alle Hunde fürs Büro, die gut erzogen sind und sich dem Umfeld angemessen verhalten. Dabei haben kleine Hunde nicht per se Vorteile gegenüber größeren Artgenossen, obwohl es manchmal so behauptet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Hund einzigartig ist und dass die besten Hunde für ein Büro jene sind, die gut zu den Bedürfnissen und dem Lebensstil ihres Besitzers passen.
Hunde, die sich für ein Büroumfeld eignen, sollten folgende Eigenschaften aufweisen:
- Sozialisierung: Hunde, die gut sozialisiert sind und gut mit anderen Menschen und Tieren auskommen, eignen sich besser für ein Büro als unsozialisierte vierbeinige Vertreter.
- Temperament: Hunde, die ruhig und gelassen sind, eignen sich besser für ein Büro, als Hunde, die übermäßig energiegeladen oder unruhig sind.
- Erziehung: Hunde, die gut erzogen und gehorsam sind, eignen sich besser für ein Büro, als Hunde, die unkontrollierte Verhaltensweisen zeigen und keine Grenzen kennen.
Schnuppertag für Bürohunde – Bitte recht freundlich!
Ist ein Büro eigentlich ein geeigneter Aufenthaltsort für einen Hund? Der Deutsche Tierschutzbund sagt „ja“! Wenn sich alle Beteiligten – Herrchen oder Frauchen, Hund, Kollegen und Arbeitgeber – miteinander im Büro wohl fühlen und niemand den anderen stört, und alle die Bedürfnisse der anderen respektieren steht der tierisch-menschlichen Gemeinschaft nichts im Weg.
Um für das Thema Bürohund mehr Akzeptanz zu erreichen, rief der Deutsche Tierschutzbund im Jahr 2007 den Aktionstag „Kollege Hund“ ins Leben. Immer am letzten Donnerstag im Juni sollen Mitarbeiter von teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit haben, ihren tierischen Freund mit ins Büro zu bringen. Zweifler sollen so näher an das Thema herangeführt werden, mögliche Berührungsängste verlieren und im besten Fall von den vorteilhaften Effekten überzeugt werden. Alle beteiligten Firmen, Praxen und Läden erhalten nach der Teilnahme am Aktionstag „Kollege Hund“ eine Urkunde, die die Tierfreundlichkeit des Betriebs bestätigt.
Hundehaftpflichtversicherung – für Hunde und ihre Halter im Büro unabdingbar
Tiere können Schäden anrichten, das gilt auch für wohlerzogene Bürohunde. Gut, dass es Tierversicherungen wie die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gibt! Denn gerade im Unternehmensumfeld fallen Schäden oft ganz anders ins Gewicht als im Zuhause des Hundes. Wertvolle Geräte und Gegenstände, Drucker, Kabel unter fast jedem Schreibtisch – da hat Bello schnell mal etwas angeknabbert oder umgestoßen, auch wenn er eigentlich gut erzogen ist und sich meist nur in der Nähe von Herrchen oder Frauchen aufhält. Ganz abgesehen von Personenschäden – verletzt Ihr Hund eine Person oder wird jemand etwa von der sich plötzlich spannenden Hundeleine von den Füßen gerissen – also indirekt vom Hund verletzt – können die Folgekosten immens hoch sein.
Generell gilt aber: In allen Lebensbereichen kann durch Hunde ganz plötzlich ein Schaden entstehen und dem Hundehalter eine unerwartete Rechnung ins Haus flattern. Daher ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung immer eine gute Wahl.
In sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflicht ohnehin verpflichtend vorgeschrieben. Dies sind
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In den übrigen Bundesländern gilt zumindest für bestimmte, meist als gefährlich eingestufte „Listenhunde“ eine Pflicht zur Hunde-Haftpflichtversicherung. Allein in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Versicherungspflicht für Hunde. Alle Regelungen sind in den jeweiligen Landeshundegesetzen nachlesbar.
Bei der GEV können Sie Ihren Hund ganz einfach und günstig in der Privathaftpflichtversicherung mitversichern – einfach bei Abschluss der Privathaftpflicht dazu wählen.