Immobilie geerbt – worauf achten? | GEV Versicherung
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Immobilie geerbt - darauf müssen Sie achten

Bei einem Todesfall im Familienkreis sind die Gedanken wahrscheinlich eher bei dem Verstorbenen und der Planung einer Trauerfeier, als bei der Erbschaft. Gerade wenn Sie eine Immobilie erben, ist es jedoch wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich darüber informieren, ob es sinnvoll ist, diese Erbschaft anzunehmen und welche Schritte in diesem Fall die richtigen sind. Worauf Sie dabei genau achten müssen, erfahren Sie hier.

Ein schönes Haus steht leer, weil der Besitzter verstarb. Was muss der Erbe der Immobilie beachten?

Das Erben von Immobilien ist mit viel Arbeit und Bürokratie sowie finanziellen Vorleistungen verbunden. Was müssen die Erben einer Immobilie beachten?

Was Sie erwartet, wenn Sie ein Haus erben

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es nicht sinnvoll, dieses Erbe sofort gedankenlos anzunehmen und einen Erbschein zu beantragen. Sobald Sie dies getan haben, sind Sie offiziell im Besitz des Hauses und können die Erbschaft nicht mehr rückgängig machen. Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Für die Ausschlagung des Erbes haben Sie lediglich sechs Wochen Zeit, Sie müssen sich also schnell entscheiden und sich gegebenenfalls mit der Erbengemeinschaft absprechen, falls Sie nicht der Alleinerbe sind. Verschiedene Faktoren können den Immobilienwert stark mindern. Im Erbfall sollten Sie daher zunächst folgende Umstände prüfen:

  • Hatte der Verstorbene Schulden?
  • Muss eine Erbschaftssteuer gezahlt werden und wie hoch ist diese?
  • Sind Renovierungsarbeiten an der Immobilie vonnöten?

Hatte der Verstorbene Schulden und Sie entscheiden sich, das Erben anzutreten, werden diese Schulden auf Sie übertragen, auch wenn sie nichts mit der Erbschaft an sich zu tun haben. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich umfänglich über die finanzielle Lage des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes informieren.

Setzen Sie sich hierzu mit der zuständigen Bank in Verbindung und klären Sie die Vermögensverhältnisse genau. Als Erbe gehen die Rechte des Erblassers an Sie über, dazu zählt auch ein Auskunftsanspruch gegenüber der Bank. Um Informationen von der Bank zu erhalten, wird die Vorlage eines Erbscheines verlangt. Nach neuerer Rechtsprechung ist jedoch ein Erbschein nicht notwendig, sondern es reicht das Testament sowie die Eröffnungsschrift des Nachlassgerichtes. Dies gilt besonders dann, wenn die Erbfolge klar ist.

Erbschein beantragen und Erbschaftssteuer schätzen

Das Nachlassgericht (befindet sich in aller Regel beim Amtsgericht) stellt Ihnen den Erbschein aus. Hierbei handelt es sich um einen Ausweis darüber, wer tatsächlich Erbe ist und wie groß sein Anteil am Erbe ist. Vorlegen müssen Sie den Erbschein beispielsweise für die Grundbuchberichtigung von geerbten Immobilien. Bei mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Kosten entstehen für die Erteilung des Erbscheins und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Wert des Nachlasses.

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist nicht in jedem Fall eine Erbschaftssteuer fällig. Die Freibeträge bei der Erbschaft variieren je nach Steuerklasse und je nach Verhältnis, in dem Sie zum Verstorbenen standen. Der höchste Freibetrag von 500.000 Euro gilt für Ehegatten und Lebenspartner, Kinder können ein Erbe im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei antreten. Bei Enkeln kann ein steuerfreies Erbe bis zu 200.000 Euro beantragt werden, während Geschwister des Verstorbenen und alle anderen Erben den niedrigsten Freibetrag haben - hier liegt der Höchstbetrag bei 20.000 - und daher eine höhere Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Die eigene Steuerklasse spielt ebenfalls bei der Berechnung der Erbschaftssteuer eine große Rolle. Es gibt einen Freibetrag für Hausrat, also Einrichtungsgegenstände und Ähnliches, der für Personen der Steuerklasse I bei 41.000 Euro liegt. Für Erben anderer Steuerklassen gilt ein Freibetrag von 12.000 Euro für persönliche Güter.

Wenn die Freibeträge überschritten werden, sind Sie zur Zahlung einer Erbschaftssteuer verpflichtet, die sich aus Ihrer Steuerklasse und dem Wert der Erbschaft errechnet. Generell gilt dabei: Je höher die Steuerklasse und je größer die Erbschaft, desto höher der Steuersatz. Hinsichtlich dieses Steuersatzes sollten Sie genau abwägen, ob Sie sich die Zahlung leisten können und ob die geerbte Immobilie Ihnen persönlich diese Zahlung wert ist. Hierbei ist unter anderem wichtig, ob am Gebäude Renovierungsarbeiten anstehen und wie teuer diese werden. Diesen Betrag müssen Sie neben der Erbschaftssteuer zu den Kosten, die auf Sie zukommen, dazurechnen. Um herauszufinden, wie viele Kosten für Sie letztendlich durch die Erbschaft entstehen, ist es dringend ratsam, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen, der Ihnen die fälligen Zahlungen genau errechnet. Bis zum endgültigen Steuerbescheid kann es nämlich Monate, wenn nicht Jahre dauern.

Nach der Annahme des Immobilien-Erbes

Auch dann, wenn Sie alle Formalitäten bezüglich der Erbschaft an sich geregelt haben, gibt es noch einige Aspekte in der Kosten-Nutzen-Berechnung einer geerbten Immobilie, die Sie dringend bedenken sollten. Dazu gehören:

  • Grundbucheintrag
  • Richtiger Versicherungsschutz
  • Nutzung der Immobilie
  • ggf. Abstimmung mit Miterben

Der Eintrag ins Grundbuch muss im Zeitfenster von zwei Jahren nach dem Antreten des Erbes erfolgen und ist bis dahin kostenfrei, verpassen Sie die Frist jedoch, werden vom Grundbuchamt Gebühren für die Berichtigung des Eintrags erhoben. Wenn Sie ein Haus erben, empfiehlt es sich also, so bald wie möglich einen Antrag auf die Grundbuchänderung beim Amtsgericht einzureichen, da dieser Eintrag sonst leicht unter den Tisch fallen kann.

Versicherungsschutz der ererbten Immobilie

Weiterhin ist es wichtig, die Immobilie mit einem angemessenen Versicherungsschutz auszustatten. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, da Sie so bestens abgesichert sind, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Weiterhin kann es sehr hilfreich sein, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen bei Schäden an der Immobilie selbst. Mit diesen beiden Versicherungen ausgestattet, sind Sie finanziell vor einer großen Bandbreite an Schadensfällen geschützt. In der Regel bestehen bei vererbten Immobilien bereits beide Versicherungen. Diese gehen dann automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Dazu sollte lediglich eine kurze Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfolgen.

Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich außerdem Gedanken darübermachen, wie Sie diese in Zukunft nutzen wollen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich bei der Immobilie um Gesamthandseigentum handelt, wenn Sie die Immobilie also mit weiteren Personen zusammen geerbt haben. In diesem Fall sollten Sie mit den Miterben diskutieren, ob die Immobilie vermietet, verkauft oder von Ihnen oder einem der anderen Erben selbst genutzt werden soll. In jedem der drei Fälle müssen andere Maßnahmen ergriffen und andere Gesichtspunkte beachtet werden.

Wenn Sie darüber nachdenken, die Immobilie zu verkaufen, ist es sinnvoll, diese und auch ihr Inventar im Voraus von einem Fachmann schätzen zu lassen. So sind Sie sich über den Verkaufspreis genau im Klaren und können entscheiden, wie der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden soll. Meist ist dies im Fall einer Erbengemeinschaft die einfachste Lösung, denn vor allem bei der Vermietung der Immobilie kommt ein zusätzlicher Planungsaufwand auf Sie als Erben zu. Sie müssen die Immobilie angemessen versichern, Nebenkosten berechnen, eine Höhe der Mieteinnahmen festlegen, mit potentiellen Mietern oder Maklern verhandeln, sich mit Nachbarn auseinandersetzen (vor allem in Mehrfamilienhäusern ein schwieriges Thema). Kurzum, es ist sehr viel Arbeit. Glücklicherweise können Sie sich jedoch eine seriöse Hausverwaltung suchen, die Sie dabei unterstützt, die geerbte Immobilie zu vermieten und zu verwalten.

Wollen Sie die Immobilie selbst nutzen, müssen Sie damit rechnen, hren Miterben deren Erbanteile an der Immobilie auszuzahlen. Deswegen ist in diesem Fall eine genaue Absprache über die Modalitäten von größter Wichtigkeit.

 

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