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RATGEBER

Katze zerkratzt Sofa oder Parkett – zahlt die Privathaftpflicht?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht: Die Katze springt auf das neue Ledersofa, schärft ihre Krallen – und hinterlässt deutliche Spuren. Oder sie tobt durch die Mietwohnung und beschädigt Türen oder Parkett. Spätestens beim Auszug stellt sich dann die entscheidende Frage: Wer zahlt für solche Schäden?

Eine getigerte Katze wetzt die Krallen an einer türkante. Sie ist hochkonzentriert und hört auf ihr Inneres. Gut dass Schäden durch die Katze von der Privathaftpflicht abgesichert ist.

Alljährlich am 8. August wird von Katzenbesitzern der Weltkatzentag zelebriert. Gleichwohl wissen diese, dass die Besitzverhältnisse eigentlich umgekehrt sind. Als verantwortungsvolle Katzenpartner müssen sie dafür Sorge tragen, dass die angerichteten Schäden ihrer Lieblinge beglichen werden. Da ist es gut zu wissen, dass die Privathaftpflichtversicherung Schäden durch die schnurrenden Stubentiger übernimmt.


Zusammenfassung: Schaden durch Katze - zahlt die Privathaftpflicht?


  • Katzen sind in der Privathaftpflichtversicherung in der Regel automatisch mitversichert.
  • den an fremdem Eigentum sind grundsätzlich abgedeckt.
  • Mietsachschäden – etwa zerkratztes Parkett – sind meist eingeschlossen.
  • Eigenschäden sind nicht versichert.
  • Für Hunde ist eine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich.




Sind Katzen in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert?

Grundsätzlich ja. Zahme Haustiere – und dazu zählen Katzen – sind in einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel automatisch eingeschlossen. Anders als bei Hunden benötigen Katzenhalter keine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Rechtliche Grundlage ist die sogenannte Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die sein Tier verursacht. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft. Genau hier setzt die Privathaftpflichtversicherung an: Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Für Katzenhalter bedeutet das: Entsteht durch die eigene Katze ein Schaden bei Dritten, prüft die Haftpflichtversicherung den Anspruch und reguliert ihn – sofern der Schaden vom Versicherungsvertrag erfasst ist.

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Welche Schäden durch Katzen übernimmt die Haftpflicht?

Entscheidend ist immer die Frage: Handelt es sich um fremdes Eigentum oder um das eigene?

Versichert sind in der Regel Schäden, die Ihre Katze an fremden Sachen oder Personen verursacht. Dazu gehören beispielsweise:

•    Ihre Katze zerkratzt das Sofa bei Freunden.
•    In einer Ferienwohnung werden Möbel beschädigt.
•    Die Katze verursacht Schäden im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus.
•    Eine Person wird durch das Tier verletzt.

In solchen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt, der Tarif enthält keine besonderen Ausschlüsse.
Dabei erfüllt die Haftpflicht eine doppelte Funktion: Sie zahlt berechtigte Ansprüche und übernimmt gleichzeitig die juristische Prüfung. Stellt sich heraus, dass keine Haftung besteht, wehrt der Versicherer den Anspruch auch in Ihrem Namen ab. Man spricht hier vom sogenannten „passiven Rechtsschutz“.

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Katze zerkratzt Parkett in der Mietwohnung – ist das versichert?

Gerade in Mietwohnungen entstehen typische Schäden durch Katzenkrallen. Zerkratztes Parkett, beschädigte Türen oder Tapeten sind keine Seltenheit. Solche Fälle fallen unter den Begriff GEV Ratgeber - Mietsachschäden.

Moderne Privathaftpflicht-Tarife schließen Mietsachschäden regelmäßig mit ein. Das bedeutet: Verursacht Ihre Katze einen Schaden an der gemieteten Wohnung, kann die Versicherung für die Kosten aufkommen.

Wichtig ist jedoch die Abgrenzung zur normalen Abnutzung. Gebrauchsspuren, die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung entstehen, gelten nicht als versicherter Schaden. Entscheidend ist, ob eine echte Beschädigung vorliegt, die über die übliche Nutzung hinausgeht.


Was ist nicht versichert?

Trotz des umfassenden Schutzes gibt es klare Grenzen. Nicht versichert sind:

•    Schäden am eigenen Eigentum (z. B. das eigene Sofa),

•    vorsätzlich herbeigeführte Schäden,

•    reine Abnutzungserscheinungen,

•    Schäden im eigenen Haushalt.

Wenn Ihre Katze also Ihr eigenes Mobiliar beschädigt, handelt es sich um einen Eigenschaden. Hier greift keine Haftpflichtversicherung.

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Hund oder Katze – wo liegt der Unterschied in Sachen Haftpflicht?

Ein häufiger Irrtum betrifft die Unterscheidung zwischen Hund und Katze.

Während für Hunde – je nach Bundesland – eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben sein kann, sind Katzen als zahme Haustiere in der Privathaftpflicht mitversichert. Das Risiko wird hier anders bewertet, weshalb kein separater Vertrag erforderlich ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da viele Tierhalter davon ausgehen, jede Tierart müsse separat versichert werden.

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Warum eine leistungsstarke Privathaftpflicht sinnvoll ist

Nicht jede Privathaftpflichtversicherung bietet den selben Leistungsumfang. Gerade bei Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung oder erweiterten Tierleistungen lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Eine moderne Privathaftpflicht sollte unter anderem enthalten:

•    hohe Deckungssummen,
•    Absicherung von Mietsachschäden,
•    Forderungsausfalldeckung,
•    Absicherung bei Gefälligkeitsschäden,
•    transparente Regelungen zu Schäden durch Haustiere.

Eine leistungsstarke Absicherung sorgt dafür, dass kleinere Missgeschicke – wie sie im Alltag mit Katzen durchaus vorkommen können – nicht zu finanziellen Belastungen werden.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Katzen und Privathaftpflicht

Sind Katzen automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Ja. Zahme Haustiere wie Katzen sind in der Regel automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Eine separate Tierhalterhaftpflicht – wie sie für Hunde häufig erforderlich ist – brauchen Katzenhalter normalerweise nicht. Die Grundlage bildet die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB: Halter haften grundsätzlich für Schäden, die ihr Tier verursacht – auch ohne eigenes Verschulden. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Welche Schäden durch meine Katze sind versichert?

Versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden, die Ihre Katze bei Dritten verursacht. Zum Beispiel: zerkratzte Möbel bei Freunden, Schäden in einer Ferienwohnung, Beschädigungen im Treppenhaus oder Verletzungen von Personen. Wichtig: Es muss sich um einen Schaden an fremdem Eigentum handeln. Die Haftpflichtversicherung prüft den Anspruch und reguliert ihn im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Zahlt die Haftpflicht, wenn meine Katze das Parkett in der Mietwohnung zerkratzt?

Ja, sofern Ihr Tarif Mietsachschäden einschließt – was bei modernen Privathaftpflicht-Tarifen in der Regel der Fall ist. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Beschädigung handelt. Normale Abnutzung oder Gebrauchsspuren gelten nicht als versicherter Schaden. Entscheidend ist, ob der Schaden über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind insbesondere Schäden am eigenen Eigentum (z. B. eigenes Sofa), Schäden im eigenen Haushalt, vorsätzlich verursachte Schäden sowie reine Abnutzungserscheinungen. Für Hunde gilt zudem: Sie sind nicht automatisch über die Privathaftpflicht abgesichert. Hier ist – je nach Bundesland – eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

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