Das Kind zieht aus – so ist es gut versichert | GEV Versicherung
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Mein Kind zieht aus – Der richtige Versicherungsschutz bei Ausbildungsstart und Studienbeginn

Ausbildungsstart oder Studienbeginn gehen oft mit dem Auszug aus dem Elternhaus einher. Als Eltern sehen Sie dem vielleicht mit gemischten Gefühlen entgegen. Bei aller Freude über den gelungenen Berufsbildungsstart bleibt auch immer ein bisschen Sorge um den Nachwuchs. Und so stehen Sie als Mama und Papa weiter mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn es um den Versicherungsschutz geht.

Eine Mutter hat ihrer Tochter beim Auszug geholfen. Überall stehen Kartons herum. Zur Erinnerung machen sie eine Foto in der neuen Wohnung.

Irgendwann ist es soweit: Die Kinder ziehen aus. Für Eltern ist das nicht immer leicht, obwohl sie wissen, dass es richtig ist. Wichtig sind noch die Ratschläge zum richtigen Versicherungsschutz für Ausbildung und Studium.

 

Was ändert sich beim Versicherungsschutz, wenn das Kind auszieht?

Ein Versicherungsschutz zum Familientarif bietet umfangreiche Leistungen zu einem guten Preis. Die Privathaftpflichtversicherung schützt die ganze Familie und in der Hausratversicherung sind Kinderzimmer ohnehin genauso abgesichert wie das gemeinsame Wohnzimmer. Zieht ein Kind aus, können sich Änderungen ergeben. Das hängt unter anderem von dem Versicherungsprodukt und den Gründen für den Auszug zusammen. Mit einem Check-Up des Versicherungsschutzes liegt man daher niemals falsch. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

Die Privathaftpflichtversicherung in Ausbildung und Studium

Während der Schulzeit, in der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium sind Kinder grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch, wenn sie bereits in einer eigenen Wohnung oder einem WG-Zimmer leben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange diese Kriterien erfüllt sind:

  • Direkt nach dem Schulabschluss befindet sich das Kind in der ersten Berufsausbildung oder dem Erst-Studium
  • An die Erstausbildung schließt das Kind unmittelbar ein Studium an
  • Das Kind studiert nahtlos weiter und geht nach dem Bachelor-Studium direkt in den Master-Studiengang derselben Fachrichtung über

Generell gilt: Werden Studium oder Ausbildung abgeschlossen, unterbrochen oder abgebrochen, endet die Mitversicherung über die familiäre Privathaftpflichtversicherung. Eine weitere vorübergehende Mitversicherung ist möglich bei Auszeiten oder Arbeitslosigkeit nach Ausbildung oder Studium. Manche Versicherer schließen auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr in den Versicherungsschutz mit ein. Am besten fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach und lassen sich den Versicherungsschutz bestätigen.

Ab diesem Zeitpunkt muss definitiv eine separate Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden:

  • Bei Aufnahme eines weiteren Studiums in einer anderen Fachrichtung
  • Mit Beginn der Berufstätigkeit oder eines Referendariats
  • Bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft

Wenn die Mitversicherung der Kinder endet, sollten auch die Eltern ihren Privathaftpflichtversicherungsschutz überprüfen. Statt des Familientarifs gibt es nun eventuell andere vorteilhafte Tarifoptionen.

Die Hausratversicherung für Studentenwohnungen und WG-Zimmer

Ausbildung oder Studium führen oft zu einem Umzug in eine andere Stadt. Für den Versicherungsschutz des mitziehenden und neu angeschafften Hausrats ist entscheidend: Gründet das Kind einen eigenen Hausstand oder zieht es in ein gemietetes Zimmer? Denn daraus resultiert der Versicherungsbedarf.

Untermiete oder Wohngemeinschaft

Eine günstige Wohnmöglichkeit für Auszubildende und Studierende sind WGs, Wohnheime oder Zimmer zur Untermiete. Wird kein eigener Hausstand gegründet und bleibt die Option zur Rückkehr ins Elternhaus, ist der Hausrat weiter über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert.

Im Rahmen der Außenversicherung sind nämlich Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden, mitversichert. Es kann aber Entschädigungsgrenzen geben, meist sind es 10% der Hausratversicherungssumme. Eine Meldung an den Versicherer und die Überprüfung der Versicherungssumme sind erforderlich.

Azubiwohnung oder Studibude

Anders verhält es sich, wenn das Kind einen eigenen Hausstand gründet. Bei Anmietung einer Wohnung ist das der Fall, auch wenn die Eltern den Mietvertrag abschließen oder dafür bürgen.

Der Vorteil der eigenen Hausratversicherung ist, dass die Versicherungssumme konkret bemessen werden kann. Zu empfehlen ist generell ein Unterversicherungsverzicht, um im Schadenfall keine Kürzung der Entschädigung zu riskieren. Dafür ist aber eine Versicherungssumme von etwa 650,- bis 700,- € pro Quadratmeter Wohnfläche erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass die erste eigene Wohnung meist bescheiden eingerichtet ist und keine hohe Versicherungssumme benötigt. Eine Alternative ist die genaue Berechnung aller Hausratgegenstände. Versicherer bieten dafür Listen zur Berechnung an und manchmal auch günstige Tarife für Berufseinsteiger.

Weitere Tipps für die erste eigene Wohnung finden Sie auch hier in unserem Ratgeber "Die erste gemeinsame Wohnung":

Der optimale Versicherungsschutz für Auszubildende und Studierende

Mit dem Auszug aus dem Elternhaus steigt die Eigenverantwortung und es ergeben sich neue Risiken. Da ist es verständlich, wenn Eltern zumindest ein Auge auf die Lebenssituation des Nachwuchses gerichtet halten möchten. Bei verpatzten Prüfungen oder der falschen Partnerwahl werden auch weiterhin eher Trost und ein heißer Kakao helfen. Für viele andere Situationen im Leben gibt es einen passenden Versicherungsschutz:

  • Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung: Schüler und Studierende unter 25 Jahren sind grundsätzlich über eine gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Wird die Alters- oder auch Einkommensgrenze jedoch überschritten, ist eine separate Krankversicherung erforderlich. Es gibt aber günstige Studierendentarife.
  • Es wirkt zwar paradox zu diesem Zeitpunkt, aber bereits für Auszubildende und Studierende kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gewährt nur einen geringen Ausgleich und ein frühzeitig abgeschlossener Versicherungsvertrag bietet günstige Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Private Altersvorsorge: Auch wenn das Kind bei diesem Thema mit den Augen rollt, nichts ist so lukrativ für den Vermögensaufbau wie eine lange Ansparphase. Die gesetzliche Rentenversicherung ist an eine Beschäftigung geknüpft. Für die private Vorsorge ist es hingegen nie zu früh!

Das „Kind“ ist nun natürlich erwachsen und trifft eigene Entscheidungen. Die meisten von ihnen sind dennoch froh, wenn die Eltern ihre Erfahrung mit ihnen teilen. Besonders beim Thema Versicherungsschutz, denn in dieser Lebensphase ist das nicht sehr weit oben auf der Prioritätenliste angesiedelt. Am besten besprechen Sie gemeinsam, welche Risiken abgesichert sind und wo Änderungen gemeldet werden sollten. Damit legen Sie den Grundstein für ein verantwortungsvolles Handeln in der Zukunft. Und wenn Sie schon einmal dabei sind, prüfen Sie doch gleich den eigenen Versicherungsschutz. Mit neuen Tarifen lässt sich oft einiges optimieren und sparen.

 

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