Erste gemeinsame Wohnung - So gelingt es! | GEV Versicherung
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RATGEBER

Die erste gemeinsame Wohnung

Teil 1: So gelingt die gemeinsame Wohnungssuche

Jedes erste Mal ist etwas ganz Besonderes, vor allem in der Liebe: das erste Date, der erste Kuss, das erste zusammen verbrachte Wochenende und eines Tages entsteht der Wunsch, in die erste gemeinsame Wohnung zu ziehen. Finden Sie hier heraus, wie die gemeinsame Wohnungssuche erfolgreich wird.

Valentinstagtag - der Tag der Verliebten - rosa Herzchen an der Wand der ersten gemeinsamen Wohnung. Für den Weg dorthin haben wir viele praktische Ratschläge zusammengesucht.

Valentinstag - und die erste gemeinsame Wohnung. Damit das Zusammenziehen dann auch genau so schön wird wie erträumt, haben wir viele praktische Ratschläge für die Wohnungssuche zusammengestellt.

Der perfekte Zeitpunkt fürs Zusammenziehen

Den perfekten Zeitpunkt fürs Zusammenziehen gibt es nicht, den muss jedes Paar für sich finden. Ein paar Hinweise gibt es aber schon, die einem zeigen: unsere Liebe ist bereit fürs nächste Level! Die Vorteile der gemeinsamen Wohnung liegen auf der Hand: Kein umständliches „zu mir oder zu dir?“ mehr, keine doppelten Zahnbürstendepots und sowieso ist geteilte Miete gleich halbe Miete. Ob es jedoch wirklich an der Zeit ist Tisch und Bett miteinander zu teilen, lässt sich grob an diesen Punkten erkennen:

  • Es besteht kein besonderes Bedürfnis nach einer Auszeit voneinander
  • Vielleicht gibt es schon positive Erfahrungen mit gemeinsamen Reisen
  • Die Lebensvorstellungen passen generell gut zusammen
  • Die Gewohnheiten des anderen stören nicht
  • Konflikte miteinander können gut bewältigt werden
  • Sie sind sowieso meistens bei ihr oder bei ihm

Wer hier die meisten Punkte abhaken kann, hat eine gute Ausgangslage für ein Gespräch über folgende Themen:

  1. Können wir uns vorstellen, zusammen zu leben?
    Eine gemeinsame Wohnung ist noch keine Ehe, bedeutet aber, dass man nicht mehr von einem Tag auf den anderen getrennte Wege gehen kann. Wie lange die Beziehung bereits andauert, spielt keine Rolle. Es ist aber gut, sich schon etwas besser zu kennen.
  2. Welche Erfahrungen mit einer eigenen Wohnung oder einem WG-Zimmer gibt es bereits?
    Nicht jeden Fehler muss man im Leben zweimal machen und auch ein bisschen Vorerfahrung in Haushaltsführung tut der Beziehung bestimmt gut.
  3. Wie soll die gemeinsame Wohnung eingerichtet werden?
    Sterile Designerwohnung oder bunter Möbelmix – ohne einigermaßen übereinstimmende Vorstellungen besteht die Gefahr von zermürbenden Endlosdiskussionen ohne Einigung.
  4. Welche Vorstellungen von Ordnung haben wir?
    Er will vom Fußboden essen können, sie hat den Spitznamen „Krümelmonster“? Ohne Streit übers Putzen kommt so gut wie keine Beziehung aus. Besser ist es, auch hier vorab Kompromisse zu suchen. Denn wohlfühlen im gemeinsamen Zuhause sollen sich ja beide.
  5. Haben beide Partner ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung?
    Die Verlockung ist groß, so früh wie möglich das Jugendzimmer gegen die grenzenlose Freiheit der eigenen Wohnung einzutauschen. Doch mit der Freiheit gehen viele Pflichten einher, auch finanzielle. Ein ehrlicher Blick auf die zur Verfügung stehenden Mittel ist vorm Zusammenziehen unbedingt geboten!

Zusammen zu leben ist eine weitreichende Entscheidung, auch wenn sich beide einig darin sind. Offen über alle Wünsche und Bedenken zu sprechen, ist eine wichtige Ausgangsbasis. Eine gemeinsame Wohnung bedeutet eben auch, einen gemeinsamen Alltag zu haben. Und darunter soll die Beziehung ja schließlich nicht leiden.

Der Traum von der gemeinsamen Wohnung hat seinen Preis

Spätestens jetzt schieben wir die Romantik mal ein wenig zur Seite, damit Ihr Traum des Zusammenlebens nicht später an der Realität zerplatzt. Wer bereits eine eigene Wohnung hat, kennt die damit verbundenen Kosten. Ist die gemeinsame Wohnung auch zugleich die erste, dann ist es gut zu wissen, was auf einen zukommt. Denn es bleibt nicht bei der Miete allein. Die genauen Kosten sind sehr stark abhängig von der Region, dem Alter und Zustand des Gebäudes und der Ausstattung der Wohnung. Damit Sie sich eine ungefähre Vorstellung machen können, haben wir hier ein paar Rechenbeispiele für Sie:

  • Der Mietpreis pro Quadratmeter Wohnfläche variiert in Deutschland aktuell etwa zwischen 4 und 17 Euro. Durchschnittlich können Sie mit etwa 10-12 Euro für die Kaltmiete rechnen. Die Nebenkosten betragen im Durchschnitt etwa 2,20 Euro pro Quadratmeter. Die darin enthaltenen Heizkosten hängen stark von der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab, die vom Vermieter angegeben werden muss. Für eine 50 m² Wohnung normaler Ausstattung und mittleren Alters können Sie eine Warmmiete von etwa 710 Euro veranschlagen.
  • Die Kosten für Wasser umfassen das Trink- und Gebrauchswasser sowie das Abwasser. Eine Person verbraucht in etwa 122 Liter Wasser pro Tag. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann je nach Region um die 400 bis 600 Euro für Wasserkosten im Jahr veranschlagen. Die verbrauchte Menge wird über einen Wasserzähler erfasst und abgerechnet.
  • Wer Ihren Strom liefert, können Sie sich in der Regel aussuchen. Hier lässt sich sparen, indem Sie einen günstigen Anbieter wählen. Legen Sie Wert auf ökologisch erzeugten Strom, wird es möglicherweise etwas teurer. Zwei Personen können etwa 700 bis 800 Euro pro Jahr an Stromkosten veranschlagen.
  • Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag und wird pro Wohnung erhoben, egal ob oder welche Empfangsgeräte im Einsatz sind. Er beträgt 17,50 Euro monatlich, die Abbuchung erfolgt quartalsweise.
  • Die Gebühren für den Kabelanschluss sind meist in der Miete enthalten. Wenn nicht, kann man diesen für um die 10 Euro selbst buchen. Genauso wie bei Streamingdiensten variiert der Preis je nach Angebot und Vertragsumfang.
  • Der Telefon- und Internetanschluss bietet ebenfalls Sparpotential und kostet je nach Anbieter und gewünschtem Umfang um die 20 bis 40 Euro. Häufig erübrigt sich ein Festnetztelefonanschluss, wenn ohnehin nur mit dem Smartphone telefoniert wird. Da gibt es dann auch Paartarife mit Sparbonus.
  • Planen Sie etwa 200 Euro pro Jahr für Versicherungen ein. Zumindest eine Privathaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen, eine Hausratversicherung ist von Vorteil.

Neben diesen sogenannten laufenden Kosten entstehen auch einmalige Kosten in Verbindung mit der neuen Wohnung und dem Umzug.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Maklerprovision, sofern Sie den Makler beauftragt haben
  • Kaution (bis zu drei Monatsmieten) oder Genossenschaftsanteile
  • Doppelte Mietzahlungen für die Zeit zwischen Auszug aus der alten und Einzug in die neue Wohnung
  • Renovierungskosten
  • Umzugskosten
  • Gebühren für Ummeldungen

Haben Sie alle Kosten überschlagen und festgestellt, dass die gemeinsame Wohnung ins gemeinschaftliche Budget passt, sind Sie auf der sicheren Seite. Noch sicherer ist es, ein finanzielles Polster für unvorhersehbare Ausgaben und mögliche Nachzahlungen bei den Nebenkosten anzulegen.

Wichtig ist, dass alle Rechnungen und laufenden Kosten rechtzeitig beglichen werden können. Überlegen Sie, ob Sie dafür ein gemeinsames Bankkonto einrichten wollen oder wie Sie die Zahlungen aufteilen könnten. Planen Sie auch einen monatlichen Betrag für Lebensmittel ein.

Die Wohnungssuche

Die Entscheidung ist gefallen und das Zusammenziehen beschlossene Sache? Herzlichen Glückwünsch! Wollen Sie sich nun zusammen auf die Wohnungssuche begeben oder ist vielleicht bereits eine Wohnung vorhanden, die sich als gemeinsame Paarwohnung eignen könnte? Um das herauszufinden empfiehlt es sich, der Vorstellungskraft mit diesen gezielten Fragen ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Nehmen Sie sich gemeinsam etwas Zeit und beschäftigen Sie sich mit diesen Aspekten des Zusammenlebens:

  1. Wie viel Platz brauchen wir zusammen?
    • Wie groß soll die gemeinsame Wohnung sein?
    • Wie viele Zimmer werden benötigt?
    • Wie viel Rückzugsraum brauchen wir?
    • Wollen wir schon eine mögliche Familienplanung berücksichtigen?
  2. Welche Ausstattung soll die Wohnung haben?
    • Ist uns ein Balkon oder eine Terrasse wichtig?
    • Welche Stockwerke kommen für uns in Frage?
    • Badewanne oder Dusche – was ist uns lieber?
  3. Wie teuer darf die Miete sein?
    • Das Thema „Finanzen“ gewinnt wie schon erwähnt mit dem Zusammenleben definitiv an Bedeutung in der Beziehung. Auch wenn ein paar Geheimnisse spannend sein können, sollten in Sachen Geld die Karten auf den Tisch gelegt werden.
    • Im Idealfall sollten die Mietausgaben ein Drittel des gemeinsamen Einkommens nicht überschreiten. Gerade in Groß- oder Unistädten liegen die Kosten jedoch häufig darüber.
    • Für Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es übrigens Fördermöglichkeiten, wie den Wohnberechtigungsschein
  4. In welchem Ort oder Stadtteil wollen wir leben?
    • Soll die Umgebung lebendig oder doch eher ruhig und grün sein?
    • Je nach Größe des Budgets empfiehlt es sich, vor allem in größeren Städten auch abseits von Szenevierteln zu suchen, zum Beispiel in angrenzenden Stadtteilen.
    • Was soll in der Umgebung vorhanden sein?
    • Einkaufsmöglichkeiten, Kino, Restaurant, Kindergarten, Sportverein: Was darf auf keinen Fall fehlen und sollte gut erreichbar sein?
    • Von wo aus sind für beide Uni, Ausbildungsstelle oder Arbeit gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
  5. Sollen Haustiere erlaubt sein?
    • Gegen Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster kann ein Vermieter nichts einwenden. Hund und Katze als Mitbewohner sollten vorab geklärt werden.

Ist die gemeinsame Traumwohnung entworfen, kann die Suche beginnen. Als Vermieter kommen generell private Haus- und Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften in Frage. Günstigen Wohnraum bieten vor allem städtische Wohnungsbaugenossenschaften an, das Angebot ist jedoch häufig begrenzt. Meist sind freie Wohnungen auf der Internetseite aufgeführt. Hier kommt der Wohnberechtigungsschein ins Spiel, der Schülern, Auszubildenden oder Studenten einen Vorteil verschafft. Ein Antrag kann beim örtlichen Wohnungsamt gestellt werden.

Neben Internetportalen und Wochenzeitungen gibt es auch Makler, die freie Wohnungen vermitteln. Bei der Bezahlung gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“: Wer den Makler beauftragt, muss auch die Maklerprovision zahlen. Hat der Vermieter einen Makler eingeschaltet, übernimmt dieser die Auswahl geeigneter Mieter für ihn. Punkten kann man hier, wenn man einer Bonitätsauskunft zustimmt oder eine Bürgschaft (zum Beispiel der Eltern) vorweisen kann. Überhaupt wollen Vermieter möglichst sicher gehen, dass neue Mieter ihnen keine Schwierigkeiten bereiten werden. Das sollten Sie beim Kontakt berücksichtigen und sich verlässlich an Absprachen und Terminvereinbarungen halten.

Die Wohnungsbesichtigung

Wohnungen sind vielerorts Mangelware und die Traumwohnung fürs Zusammenziehen zu finden gleicht oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Da kann die Zusage, eine Wohnung besichtigen zu dürfen, schon einmal eine Euphorie auslösen. Deshalb gilt es nun besonders, sich auf den Termin gut vorzubereiten und ein paar Regeln zu beachten:

  • Wenn möglich, vereinbaren Sie einen exklusiven Besichtigungstermin. Häufig werden jedoch nur zahlreiche Interessenten gleichzeitig eingeladen, stellen Sie sich am besten auch darauf ein.
  • Nehmen Sie eine Person aus ihrem Freundes- oder Familienkreis mit, die einen objektiven Blick auf die Wohnung werfen und Sie beraten kann.
  • Besichtigen Sie die Wohnung unbedingt auch bei Tageslicht, um sich einen Eindruck von der Helligkeit in den Räumen verschaffen zu können.
  • Fragen Sie, weshalb der Vormieter ausziehen will.
  • Machen Sie Fotos, so viele wie möglich!

Bei der Besichtigung beachten und notieren Sie sich die Ausstattung der Wohnung am besten ganz genau. Achten Sie insbesondere auf diese Merkmale:

  • vorhandene Steckdosen
  • Ausstattung mit Rauchmeldern
  • Anschlüsse für Waschmaschine und Spülmaschine
  • Zustand von Fenstern und Türen
  • Zusätzliche Abstell- und Gemeinschaftsräume
  • Wärmedämmung und Heizungsart
  • Beschaffenheit der Fußböden
  • Lärmschutz und Umgebungsgeräusche
  • Schäden wie Schimmelbefall oder Renovierungsbedarf
  • Kabel- und Telefonanschluss
  • Vom Vormieter eingebrachte Bestandteile, für die ggf. eine Ablösezahlung erfolgen soll

Ist die Wohnung in einem guten Zustand, stellt sich natürlich auch noch die Frage, ob sie den gemeinsam entwickelten Kriterien für die erste gemeinsame Wohnung entspricht. Machen Sie am besten auch einen Spaziergang in der Umgebung und finden so heraus, ob Sie sich wohl fühlen und vorstellen können, dort Ihren Traum vom Zusammenleben Wirklichkeit werden zu lassen.

Im nächsten Teil erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn aus dem Traum der gemeinsamen Wohnung Wirklichkeit wird.

Hier Checkliste " Wohnung suchen" herunterladen

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