Kinderwagen geklaut! Wann zahlt die Versicherung? | GEV Versicherung
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RATGEBER

Kinderwagen geklaut... und dann?

Gerade in den Großstädten passiert es immer häufiger: hochwertige und teure Kinderwagen werden gestohlen. Wie können Sie sich vor einem Diebstahl schützen und wann zahlt die Versicherung?

Der Diebstahl von Kinderwagen ist nicht nur gemein, sondern auch kostspielig. Geschieht dies ausserhalb des Hauses, zahlt meistens keine Versicherung.

Der Kinderwagen ist weg! Gestohlen! Das passiert häufiger als man denkt. Besser ist es, den Kinderwagen abzuschließen, um es dem Dieb schwer zu machen.

Wer mit kleinen Kindern in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kennt das Problem. Wohin mit dem Kinderwagen? Nach jedem Spaziergang oder Ausflug den Wagen in die Wohnung tragen? Womöglich sogar in den 4. oder 5. Stock im Altbau – ohne Fahrstuhl? Dann doch lieber den Kinderwagen unten im Treppenhaus stehen lassen. Diese Situation nutzen Diebe häufig aus.

Gerade in Großstädten nehmen die Kinderwagendiebstähle zu. Insbesondere von teuren Luxuskinderwagen, beispielsweise der Marken Bugaboo, Emmaljunga. Die Polizei informiert die Eltern teilweise sogar bereits mit Informationsblättern im Kindergarten.

Wie können Diebstähle verhindert werden?

Meistens schreckt es Diebe bereits ab, eine Mitnahme zu unternehmen, wenn das Objekt gesichert ist. Dies heißt für die Eltern auf jeden Fall den Kinderwagen mit einem Schloss zu sichern. Am besten Sie entscheiden sich für ein hochwertiges Schloss, ein solches ist bereits ab 20 Euro erhältlich.

Neben dem Preis ist allerdings auch die Sicherheitsstufe des Schlosses entscheidend. Eine höhere Sicherheitsstufe bedeutet, dass das Schloss schwieriger zu knacken ist.

Außerdem sind Gewicht und die Flexibilität der Kinderwagenschlösser wichtig. Hierauf sollte beim Kauf geachtet werden. Denken Sie daran, dass Sie das Schloss immer mitnehmen müssen, um den Kinderwagen auch unterwegs – beispielsweise vor einem Café – anschließen zu können. Außerdem ist es unter Umständen ratsam mehrere Räder zu sichern. Deshalb kann ein Kabelschloss empfehlenswert sein. Diese sind schwer mit einem Bolzenschneider zu durchtrennen.

Aber Achtung: Gerade die modernen hochwertigen Kinderwagen überzeugen viele Eltern gerade zum Kauf, da sie so flexibel und leicht auseinanderzubauen sind. Dies wissen leider auch die Diebe. Deshalb werden mittlerweile auch Einzelteile der Kinderwagen gestohlen.

Tipp: Lassen Sie den Kinderwagen codieren

Kinderwagen können genauso wie Fahrräder von der Polizei mit einer Codierung versehen werden. Diese besteht aus einer Zahlen-/Buchstaben-Kombination und wird entweder in den Griff graviert oder mit einer Spezialfolie befestigt. Der Vorteil: Der Kinderwagen ist leicht zu identifizieren und kann Ihnen als Eigentümer zugewiesen werden und da die Codierung unverkennbar ist, schreckt dies Diebe ebenfalls ab, Ihren Kinderwagen mitzunehmen. Viele ortsansässige Polizeistationen bieten bei Aktionen eine Codierung kostenlos an.

Dürfen Kinderwagen überhaupt im Treppenhaus abgestellt werden?

Grundsätzlich sind Hausflure und Treppenhäuser Gemeinschaftsflächen, die von allen Mietern oder Wohnungseigentümern genutzt werden. Im Mietrecht gibt es keine Regelung, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet bzw. eindeutig klärt. Allerdings gibt es zahlreiche Urteile, die die Rechtslage behandelt haben.

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung. Hier sind sicherlich Regelungen enthalten. Kommt der Mieter diesen nicht nach, ist dies ein Vertragsbruch. Wird im Mietvertrag oder der Hausordnung das Abstellen von Kinderwagen generell verboten, ist diese Klausel allerdings unwirksam. Insbesondere dann, wenn den Mietparteien kein alternativer Abstellplatz zur Verfügung gestellt wird. Auf jeden Fall ist ein Abstellen verboten, wenn der Flur bzw. das Treppenhaus so eng ist, dass die Fluchtwege im Brandfall eingeschränkt werden. Deshalb sollten Kinderwagen auch eigentlich nicht an das Treppengitter geschlossen werden. Im Notfall müssen die Kinderwagen entfernt werden können. Ein kurzes Abstellen ist nicht zu verbieten. Wird der Kinderwagen über Wochen oder Monate nicht genutzt, muss er entfernt werden.

Tipp: Informieren Sie sich unter Umständen bei Ihrer Hausverwaltung oder beim Vermieter, ob ein Abstellen erlaubt ist oder ob es alternative Plätze gibt. Sprechen Sie auch mit den Nachbarn aus dem Erdgeschoss, ob die abgestellten Kinderwagen stören und klappen Sie – wenn möglich – die Wagen zusammen.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?

Kommt es zu einem Diebstahl ist das natürlich immer ärgerlich. Insbesondere, wenn man mit seinem Kleinkind auf dem Arm im Hausflur steht, eigentlich gerade eine Ausfahrt machen wollte und dann feststellen muss, dass der Kinderwagen nicht mehr da ist.

In der Regel kommt die Hausratversicherung  für den Verlust des Kinderwagens auf. Allerdings muss zwischen einem sogenannten „einfachen Diebstahl“ und einem „Einbruch-Diebstahl“ unterschieden werden.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf die am versicherten Hausrat entstehen. Ein Kinderwagen gehört zum Hausrat. Die Frage ist nur, ob dies auch der Fall ist, wenn sich der Kinderwagen im Treppenhaus – also nicht in der Wohnung – befunden hat. Die Hausratversicherung schützt alles, was sich am Versicherungsort befunden hat und durch Einbruchdiebstahl entwendet wurde. Der Einbruchsort umfasst neben der Wohnung auch den dazugehörigen Keller oder Dachbödenräume oder Abstellräume. Wichtig ist, dass ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn jemand in einen geschlossenen Raum des Hauses einbricht oder mithilfe eines falschen oder gestohlenen Schlüssels eindringt.

Dies wäre auch der Fall, wenn ein Dieb in den Hausflur einbricht. Denn das Treppenhaus gehört auch zu den Gemeinschaftsräumen. Manche Versicherer verlangen, dass der Kinderwagen auch im Treppenhaus mit einem Schloss gesichert wird, damit der Versicherungsschutz greift. Hier sollten Sie mit Ihrem Versicherer Rücksprache halten, wie weit der Versicherungsschutz reicht.

Einfacher Diebstahl oder Einbruch?

Anders kann die Lage aussehen, wenn ein einfacher Diebstahl vorliegt, wenn beispielsweise der Kinderwagen vor einem Café oder vor dem Kindergarten gestohlen wird, gleichgültig ob angeschlossen oder nicht. In solchen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt.

Ein einfacher Diebstahl liegt immer dann vor, wenn der Täter ohne Einbruch oder Gewaltanwendung die Sache entwendet. Hier sollten Sie die Versicherungsbedingungen prüfen.

So ist zum Beispiel der GEV-Tarif Direkt Max auch der einfache Diebstahl eines nicht angeschlossenen Kinderwagens mitversichert, wenn er auf einer Stellfläche im Flur oder im Treppenhaus steht.

Für die meisten Versicherungen ist es wichtig, dass der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde. Die Anzeige muss der Versicherung weitergeleitet werden.

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