Laubsauger und Laubbläser – nützlich oder nur nervig? | GEV Versicherung
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Laubsauger und Laubbläser: Schädliche Gartengeräte oder praktische Helfer?

Es wird Herbst - die Blätter verfärben sich in den schönsten Farbschattierungen, goldene Tage stehen bevor. Doch wenn die Blätter fallen, ist es schnell aus mit der Ruhe: Die Laubsauger- und Laubbläser-Besitzer sagen dem störenden Herbstlaub im Garten und auf Wegen den Kampf an. Wie schädlich sind die lärmenden Maschinen für Mensch, Natur und Umwelt?

Ein Laubbläser ist im Einsatz und bläst Laub hoch. Im Hintergrund sieht man Gebäude. Das Laub ist herbstlich bunt.

Mit Laubbläsern geht es viel schneller. Aber benötigt man wirklich motorisierte Geräte, um Laub vom Boden zu entfernen? Lesen Sie, warum Laubsauger und Laubbläser eigentlich eher schädlich sind und wie Sie ohne auskommen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Laubbläsern und Laubsaugern? Welches Gerät eignet sich wofür?

Praktisch sind sie ja – diese akku- oder benzinbetriebenen Gartengeräte, die die Beseitigung von Herbstlaub erleichtern. Aber nicht nur Blätter, auch getrockneter Rasenschnitt und Schmutz lassen sich wegblasen oder -saugen. Die klassische Variante mit Besen und Rechen scheint da schon fast antiquiert.

 

Wie funktionieren Laubsauger und Laubbläser und wofür braucht man sie?

Laubsauger saugen Laub ein und sammeln es in einem Fangsack. Alles, was sich in dem Laub befindet und nicht zu schwer ist, wird ebenfalls eingesaugt. Bei einem Großteil der Modelle ist ein Häcksler integriert. Er sorgt dafür, dass die eingesaugte Masse zerkleinert wird. Das spart Platz im Fangsack und später im Abfallbehälter.

Für große Mengen Laub ist ein Laubsauger nicht unbedingt geeignet. Zu umständlich wäre es, die Arbeit ständig zu unterbrechen, um den Fangsack auszuleeren. Geeignet ist ein Laubsauger für schwer erreichbare Stellen, wo Blätter und Dreck sich verfangen haben. Dies können Spalten, Ritzen und Ecken sowie der Übergang vom Zaun zum Boden sein. Hier ist es schwierig, mit einem Laubrechen alle Winkel zu erreichen.

Laubbläser pusten das Laub weg – funktionieren also andersherum. Statt zu saugen, erzeugen sie einen Luftstrom von innen nach außen – mit bis zu über 400 km/h. Die Geschwindigkeit hängt dabei von der Leistung ab. Größere Flächen lassen sich mit so einem Gerät schnell und effektiv von Laub befreien. Der zusammen gepustete Haufen muss dann nur noch entsorgt werden.

Beide Gerätetypen – Laubbläser und -sauger – gibt es mit elektrischem Antrieb. Je nach Vorliebe können Sie in dieser Klasse auf Geräte mit Akku oder Kabel setzen. Benzinbetriebene Modelle mit Verbrennungsmotor gibt es ebenfalls. Durch ihre lange Laufzeit eignen sich diese besonders für größere Flächen, wo die Laufzeit eines herkömmlichen Akkus zu kurz ist und kabelgebundene Apparate in ihrer Reichweite eingeschränkt sind.

 

Pro: Warum sind Laubbläser und Laubsauger so beliebt?

Dem Herbstlaub motorisiert zu Leibe rücken? Klingt doch nach einer guten Lösung, um die großen Blättermengen in den Griff zu bekommen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Zeitersparnis: So schnell wie motorbetriebene Sauger und Bläser kann kein Mensch mit Harke und Rechen das herabgefallene Laub beseitigen.
  • Körperliche Erleichterung: Das Harken und Rechen ist anstrengend. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann es unmöglich sein.
  • Kostenersparnis im öffentlichen Bereich: Kommunen sparen Personalkosten – eine Person mit Laubbläser ist schneller als eine Person mit Rechen.
  • Spezialaufgaben bewältigen: Laub aus schwer erreichbaren Ecken und Winkeln wie Lichtschächten oder Dachrinnen kann besser entfernt werden. Auch unter Pflanzen wie Büschen und Stauden sowie auf Bodendeckern lassen sich Blätter besser wegpusten oder wegsaugen statt -rechen.
  • Platz sparen: Laubsauger mit Häckselfunktion zerkleinern das eingesaugte Material. Das spart Platz beim Kompostieren oder in der Biotonne.

 

Contra: Warum Laubbläser und Laubsauger so schädlich sind

Laubbläser und Laubsauger gelten in vielerlei Hinsicht als schädlich – sogar das Umweltbundesamt rät von der Benutzung von Laubsaugern ab:

 

Schädliche Wirkungen auf den Menschen:

  • Der Schallleistungspegel von Laubbläsern (die Lautstärke direkt am Gerät) kann bis zu 115 Dezibel erreichen. Bei normalem Gebrauch kommen am Ohr des Benutzers noch rund 100 Dezibel an. Selbst in drei Metern Entfernung dringen noch etwa 90 Dezibel ans Ohr – das ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer. Schon eine dauerhafte Belastung mit 80 Dezibel kann das menschliche Ohr schädigen. Aber nicht nur das: Lärm stresst Menschen. Die Auswirkungen reichen von Bluthochdruck bis hin zu Schlafstörungen.
  • Der Lärm der Geräte stört die Nachbarschaft: Je dichter besiedelt ein Gebiet, desto problematischer ist der Einsatz der Krachmacher.
  • Laubbläser wirbeln neben Blättern so einiges auf. Feinstaub, der sich auf dem Boden abgesetzt hat, wird wieder in der Luft verteilt, ebenso Blütenpollen, Schimmelsporen und andere Allergene – und nicht zuletzt Tierkot.

 

So leiden Tiere unter Laubsaugern und Laubbläsern:

  • Lärm stört nicht nur Menschen, sondern auch Tiere in ihrem Lebensumfeld.
  • Laubsauger töten Kleintiere: Nützlinge wie Insekten, kleine Nager, Schnecken, Frösche und viele weitere kleine Tiere werden getötet: Bei einem Ansaugstrom von bis zu 160 km/h inklusive Häckselfunktion haben sie keine Chance.
  • Laubbläser zerstören Lebensraum und Plätze zur Überwinterung für Igel und andere Kleintiere, Spinnen und Insektenlarven. Herabgefallene Blätter bewahren die Tiere vor extremer Kälte und Nässe.

 

Wie die Natur Schaden nimmt:

  • Das fehlende Herbstlaub ist ein ernsthaftes Problem für Natur und Umwelt. Ohne Laub wird das gesamte Ökosystem empfindlich gestört.
  • Auch ein großer Minuspunkt: Jeder produzierte Laubsauger und Laubbläser wird irgendwann zu Elektroschrott. Der problematische Müllberg wächst. Und zur Herstellung von Akkus für diese Gartengeräte werden wertvolle Ressourcen und viel Energie verbraucht.
  • Normalerweise verrotten Blätter und werden zu wertvollem Humus. Hier sind nützliche Mikroben am Werk. Das Wegsaugen und Wegblasen machen diesen Prozess unmöglich. So wird auch die Nährstoffbildung im Boden unterbunden. Die Blätterschicht hat außerdem die Funktion, den Boden vor Austrocknung und starker Kälte zu schützen.
  • Für die Luftqualität und das Klima sind Geräte mit Verbrennungsmotor besonders schlecht. Abgase entstehen, die schädliche Stoffe enthalten: Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid. Ältere Zweitakter-Modelle, die mit einem Benzin-Öl-Gemisch betrieben werden, sind dabei noch um ein Vielfaches schädlicher als modernere Viertakter. Besonders unangenehm klingen sie noch dazu.

 

Laubbläser und Laubsauger: Lärmbelästigung nur zu bestimmten Zeiten

Dank Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist der Einsatz von lauten Maschinen und Fahrzeugen beschränkt. Dazu gehören neben Laubsaugern und Laubbläsern unter anderem motorisierte Sensen, Sägen, Hämmer, Rasenmäher und vieles mehr. In dieser „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ (32. BImSchV) ist der Betrieb von insgesamt 57 unterschiedlichen Geräten in Wohngebieten geregelt. Hierbei geht es um umweltbelastenden Lärm, der durch Geräte entsteht, die im Freien verwendet werden.

In der Verordnung ist festgelegt, dass Geräte- und Maschinenlärm nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr gestattet ist. Daran müssen sich sowohl Privatpersonen als auch Bedienstete der Stadtreinigung halten. Wer außerhalb dieser Zeiten sein Gerät betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog kann diese mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen laute Geräte gar nicht benutzt werden. Zuwiderhandlungen können – je nach Bundesland – mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Als leise geltende Geräte dürfen in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr im Freien betrieben werden. Zu erkennen sind diese Geräte am EG-Umweltzeichen. Die genauen Uhrzeiten können kommunal unterschiedlich sein. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Bevor Sie aber einen vermeintlichen Störenfried beim Ordnungsamt melden, sollten Sie das persönliche Gespräch suchen.

Doch was ist, wenn die Feuerwehr umgestürzte Bäume mit Motorsägen zerkleinern muss? Wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel. In dieser und allen anderen Not- und Katastrophensituationen dürfen laute Geräte und Maschinen zu jeder Zeit verwendet werden.

Genauere Informationen über Lärm und rechtliche Konsequenzen erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Unterschied zwischen Alltagslärm und Ruhestörung.

 

Kommt das Laubbläser-Verbot?

Trotz zahlreicher Diskussionen, Petitionen und Beschwerden und der Empfehlung des Umweltbundesamts sind motorisierte Geräte zur Laubentsorgung bisher nicht verboten. Wenn irgend möglich, verzichten Sie zuliebe des Umweltschutzes am besten freiwillig auf die lärmenden Helfer. So schützen Sie nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Ihrer Mitmenschen. Große und kleine Tiere profitieren vom Laubbläser-Verzicht ebenso wie die gesamte Umwelt.

Übrigens: Das klassische Laubrechen tut Rasenflächen gut: Der Rasen wird belüftet und die Ausbreitung von „Stroh“  lässt sich unter Kontrolle halten. Unter Beeten, Büschen und Hecken verteilt, schützt das Laub den Boden und erhöht nach dem Zersetzungsprozess als Humus den Nährstoffgehalt im Boden.

Wenn es gar nicht anders geht, halten Sie die Einsätze so selten und so kurz wie möglich. Erledigen Sie nur das Grobe mit dem Laubbläser oder -sauger und seien Sie nicht zu penibel, was einzelne Blätter angeht. Nehmen Sie restliches Laub mit dem Gartenrechen auf, das verkürzt auch gleich die Lärmzeit. Bester Nebeneffekt: Gartenarbeit hält fit!

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