Ruhestörung unter Nachbarn - was tun? | GEV Versicherung
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RATGEBER

Ruhestörung! Was nun?

Wissen Sie, ob Sie sonntags den Rasen mähen dürfen? Oder das lästige Laub wegblasen? Darf der Vermieter Ihnen verbieten, abends zu baden? Wir erklären den Unterschied zwischen Ruhestörung und Alltagslärm.

Kind trommelt auf Kochtöpfen herum. Da Kinderlärm als Alltagslärm nicht als Ruhestörung gilt, ist man hier auf ein wenig Rücksichtnahme in beide Richtungen angewiesen.

Das Kind trommelt fröhlich auf Kochtöpfen herum. Das erfreut natürlich nicht jeden Nachbarn. Kinderlärm ist als Alltagslärm nicht als Ruhestörung zu bewerten. Daher ist es ratsam, dass alle beteiligten Nachbarn ein wenig Rücksicht und Kompromissbereitschaft zeigen.

Ruhestörung und Alltagslärm: Was ist der Unterschied?

Es ist 21 Uhr und die Nachbarn nebenan veranstalten eine Party. Gelächter, laute Stimmen und Musikgewummer dringen durch die Wände. Ihr ruhiger Abend ist vorbei. „Bereits die dritte Party in diesem Monat, seit sie eingezogen sind...“, ärgern Sie sich. Sie greifen zum Telefon und wollen die Polizei rufen. Doch halt! Ist es überhaupt eine Ruhestörung? Und ist das das richtige Vorgehen, um wieder Ruhe zu haben?

Das Gesetz definiert Ruhestörung als das Verursachen von Lärm, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen und das ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder vermeidbaren Ausmaß.

Alltagslärm zählt nicht zu einer Ruhestörung: Laute Babys und Kleinkinder, das Rotieren einer Waschmaschine oder Duschgeräusche können Sie in einer Nachbarschaft erwarten und müssen Sie daher dulden. In Extremfällen, wie etwa tief in der Nacht und das wiederholt seit Wochen, kann aber auch Alltagslärm als Ruhestörung aufgefasst werden. Das ist dann der Fall, wenn die Lärmbelästigung gesundheitsschädliche Ausmaße annimmt.

Ruhestörung: Um wie viel Uhr gilt die Ruhezeit?

Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz für Ruhezeiten. Stattdessen bestimmen mehrere Verordnungen auf EU-, Bundes-, und Landesebene, zu welchen Zeiten wir Lärm vermeiden müssen.

Die wichtigsten Regelwerke für Sie als Mieter sind Mietvertrag und Hausordnung. Hier werden Ruhezeiten verbindlich festgelegt. Ständige Ruhestörungen sind also ernsthafte Verstöße, die sogar mit einer Kündigung durch den Vermieter geahndet werden können.

Darüber hinaus entscheiden die Kommunen darüber, welche Ruhezeiten einzuhalten sind.

In den meisten Fällen gelten Verordnungen, die eine allgemeine Nachtruhe von 22 - 06 Uhr festgelegen. In dieser Zeit muss Lärm in Wohnungen und Häusern auf Zimmerlautstärke reduziert werden. In manchen Verordnungen, Mietverträgen und Hausordnungen wird darüber hinaus eine Mittagsruhe von 12 - 15 Uhr festgelegt. Eine allgemeine Pflicht zur Ruhe gilt am Sonntag und an Feiertagen - und zwar ganztägig. Das muss auch von Gartenfreunden eingehalten werden.

Das sollten Sie in Ruhezeiten meiden

Während der Ruhezeiten müssen Sie lautstarke Tätigkeiten meiden. Darunter fällt insbesondere die Gartenarbeit mit Maschinen wie etwa Rasenmähern oder Laubbläsern. Aber auch Musiker oder frischverliebte Paare müssen auf das Wohl ihrer Nachbarn achten.

Bei Laubbläsern und anderen lautstarken Haus- und Gartengeräten definieren die Kommunen klare zeitliche Grenzen. In der Stadt München ist es etwa Montag bis Samstag, von 15 - 17 Uhr erlaubt, Laubbläser einzusetzen Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde, um die für Sie relevanten Zeiten zu erfahren.

In den Ruhezeiten gilt: Alles über Zimmerlautstärke geht zu weit und sollte vermieden werden. Das gilt etwa auch für Staubsauger und anderen Haushaltsgeräten, deren Nutzung auch außerhalb der Ruhezeiten stattfinden kann. Bei besonders hellhörigen Wohnungen müssen Sie besonders Acht auf Ihre Nachbarn geben. Das bedeutet, dass Sie den Staubsauger, die Bohrmaschine und andere laute Geräte nur außerhalb der Ruhezeiten einsetzen dürfen.

Was tun bei einer einmaligen Ruhestörung durch Nachbarn?

Bevor Sie zum Hörer greifen, um die Polizei zu rufen, suchen Sie lieber das direkte Gespräch mit den Nachbarn. Klingeln Sie an seiner Tür und bitten Sie ihn die Musik leiser zu stellen. 

Drohen Sie Ihrem Nachbarn (noch) nicht mit der Polizei, sondern weisen Sie auf die späte Stunde hin. Seien Sie freundlich aber bestimmt. Das sichert den nachbarschaftlichen Frieden und signalisiert Kompromissbereitschaft. Auch Sie werden wahrscheinlich irgendwann Lärm verursachen, vielleicht selbst Gäste zu sich einladen oder beim Handwerken die Zeit aus den Augen verlieren. Es ist wichtiger, ein gutes Verhältnis unter Nachbarn zu wahren. Die Beteiligten werden dann eher Einsicht zeigen und die Musik auf Zimmerlautstärke drehen.

Verbessert sich die Situation jedoch nicht, können Sie nach einem weiteren Gespräch mit Hinweis auf die geltenden Ruhezeiten und die Polizei überlegen, ob Sie die Polizei rufen, um die Ruhestörung melden. Wenn Sie das tun, klingeln als nächstes Polizeibeamte bei den Nachbarn. Sie werden darum bitten, den Lärmpegel zu reduzieren und vermutlich erklären, was im Falle einer Eskalation passiert.

Bleibt es weiterhin laut, können Sie die Polizei erneut rufen – diesmal werden die Beamten den Quell des Lärms, etwa die Stereoanlage, beschlagnahmen, um für Ruhe zu sorgen. Diese Art der Eskalation sollte das letzte Mittel für Sie sein, um Ruhezeiten einzufordern.

 

Ruhestörung richtig melden bei dauerhaften Lärmbelästigung

Bei lang andauernden Störungen sollten Sie ein Lärmtagebuch führen. Tragen Sie für jeden Vorfall folgende Informationen ein:

  1. Datum + Tatzeit
  2. Beschreibung der Art des Lärms und dessen Intensität
  3. im besten Fall: Name, Anschrift und Unterschrift von Zeugen
  4. Dokumentationsdauer mindestens 14 Tage

Mit diesem Lärmtagebuch können Sie beim Ordnungsamt eine Anzeige erstatten. Die Beamten werden dem Lärmverursacher bei einer korrekten Anzeige einen Anhörungsbogen zusenden, bei dem dieser die Chance hat, sich zu erklären. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Bußgeld verhängt werden. Alternativ zur Polizei oder dem Ordnungsamt können Sie auch den Vermieter kontaktieren. Dieser hat die Verantwortung, dass seine Mieter sich an die Ruhezeiten halten. Auch hier sollten Sie die Vorfälle mit Zeugenaussagen dokumentiert haben, damit der Vermieter sofort Maßnahmen ergreifen kann.


Ruhestörungen sind ein Teil des Lebens und manchmal nicht vermeidbar: so auch im eingangs erwähnten Fall der feiernden Nachbarn. Das ist in der Regel keine Ruhestörung, da die allgemein gültige Ruhezeit von 22 Uhr bis 06 Uhr noch eingehalten wird. Zeigen Sie Ihren Nachbarn daher als Erstes guten Willen und Kompromissbereitschaft: Das bringt Sie weiter als Sie glauben. Wenn Sie dann allerdings keine Ruhe erhalten, können Sie mit den im Artikel genannten Schritten für Ruhe sorgen. Denken Sie dabei an das langfristige Zusammenleben und wägen Sie stets ab, wie oft und wann eine Ruhestörung stattfindet. Nur so kann der nachbarschaftliche Friede gewahrt und Lärm dauerhaft vermieden werden.

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