Zum Hauptinhalt springen
gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Sturmschäden vermeiden: Wie Sie Haus und Garten richtig absichern

Stand: Oktober 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion

Sturmschäden am Haus können teuer werden: Abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fenster oder umgestürzte Bäume verursachen oft weitere Schäden. Doch wann zahlt die Versicherung – und was müssen Eigentümer beachten? Erfahren Sie, wie Sie Haus und Grundstück auf einen Sturm vorbereiten, im Schadenfall richtig handeln und welche Unterlagen für die Schadenmeldung wichtig sind.

Ein großer Baum ist am Stamm abgebrochen und liegt auf einer Rasenfläche vor Wohnhäusern.

Umgestürzte Bäume können bei Sturm erhebliche Schäden verursachen. Regelmäßige Kontrollen helfen, erkennbare Gefahren frühzeitig zu entdecken.

 

Zusammenfassung: Sturmschäden vorbeugen und richtig melden

Versicherungsschutz, Vorsorge und das richtige Verhalten nach dem Sturm gehören zusammen.

  • Als Sturm gilt nach vielen Versicherungsbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8, entsprechend mindestens 62 km/h. Für eine Entschädigung müssen auch die weiteren Vertragsvoraussetzungen erfüllt sein.
  • Kontrollieren Sie Dach und Grundstück regelmäßig und sichern Sie lose Gegenstände rechtzeitig vor dem Sturm.
  • Gehen Sie bei Sofortmaßnahmen kein persönliches Risiko ein. Arbeiten am beschädigten Dach gehören in fachkundige Hände.
  • Melden Sie Schäden unverzüglich. Fotos, Angaben zum Schadenhergang und vorhandene Belege können Sie ergänzen; warten Sie mit der ersten Meldung nicht darauf.
  • Für Überschwemmung und Rückstau ist eine entsprechende Elementardeckung erforderlich. Die Sturmdeckung allein reicht dafür nicht aus.

 

Inhalt

 

Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Windstärke und Schadenursache als Voraussetzungen

Als Sturm gilt nach vielen Versicherungsbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8, entsprechend mindestens 62 km/h. Für eine Entschädigung muss außerdem eine versicherte Sache durch ein versichertes Ereignis beschädigt worden sein. Eine bestimmte Windstärke allein begründet deshalb noch keinen Leistungsanspruch.

Je nach Vertrag können beispielsweise folgende Schäden versichert sein:

  • Sturm beschädigt unmittelbar Dach, Fassade oder Fenster.
  • Durch Sturm umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste beschädigen versicherte Gebäudeteile.
  • Durch eine vom Sturm verursachte Beschädigung dringt Regen ein und verursacht Folgeschäden an versicherten Sachen.

Wetterdaten können den Nachweis unterstützen. Eine Unwetterwarnung allein belegt jedoch nicht die tatsächlich erreichte Windstärke am Schadenort. Je nach Bedingungen können auch Schäden in der Umgebung oder das Schadenbild als Nachweis dienen, wenn die Windstärke nicht feststellbar ist. Solche Nachweismöglichkeiten sehen beispielsweise die GEV-Bedingungen Home Max vor.

Gebäude und Hausrat richtig unterscheiden

Welche Gebäudeteile und Gefahren zum Schutz der Wohngebäudeversicherung gehören, richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag. Auch Garagen, Carports, Antennen oder Solaranlagen sind nicht unabhängig vom jeweiligen Vertragsumfang versichert.

Werden durch dasselbe Sturmereignis sowohl das Dach als auch Möbel beschädigt, können Wohngebäude- und Hausratversicherung zusammenwirken. Maßgeblich sind die jeweiligen Verträge. Für beschädigten Hausrat muss insbesondere ein in der Hausratversicherung versicherter Schadenhergang vorliegen; nicht jeder Fensterbruch oder Eintritt von Regenwasser genügt dafür.

Bei der GEV Wohngebäudeversicherung richten sich Leistungen und Entschädigungsgrenzen nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Bedingungen. Prüfen Sie auch bei der Hausratversicherung, welche Sachen und Versicherungsorte eingeschlossen sind.

Überschwemmung und Rückstau brauchen zusätzlichen Schutz

Für Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen ist eine entsprechende Elementardeckung erforderlich; die Sturmdeckung allein reicht dafür nicht aus. Das gilt auch für Rückstau. Welche weiteren Naturgefahren und Voraussetzungen die Elementarversicherung umfasst, ergibt sich aus dem Vertrag. Sturmflut ist von Überschwemmung zu unterscheiden und nicht automatisch mitversichert.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Sturmvorsorge für Haus und Grundstück

Dach, Fassade und Anbauten kontrollieren

Kontrollieren Sie Ihr Haus regelmäßig auf erkennbare Schäden und lockere Bauteile. Dazu gehören insbesondere Dacheindeckung, Regenrinnen, Fassadenverkleidungen, Rollläden, Antennen und Solaranlagen. Lassen Sie festgestellte Mängel fachgerecht beheben. Eine Sichtkontrolle vom Boden aus kann erste Hinweise geben; betreten Sie dafür nicht selbst das Dach.

Lassen Sie einen Dachdeckerbetrieb prüfen, ob die Dacheindeckung ausreichend gegen Windsog gesichert ist und ob Befestigungen ergänzt werden sollten.

Feuchte Flecken, tropfende Stellen und muffiger Geruch können auf Wasserschäden im Haus hinweisen. Lassen Sie die Ursache zeitnah klären.

Bäume prüfen und lose Gegenstände sichern

Achten Sie bei Bäumen auf erkennbare Auffälligkeiten wie abgestorbene Äste, Schäden am Stamm oder eine veränderte Standfestigkeit. Lassen Sie auffällige Bäume fachkundig beurteilen. Welche Sicherungs- oder Pflegemaßnahmen erforderlich und zulässig sind, hängt vom Zustand des Baums und den örtlichen Vorgaben ab.

Sichern Sie bewegliche Gegenstände im Garten und auf dem Balkon rechtzeitig vor dem Sturm oder bringen Sie diese in geschlossene Räume. Dazu zählen beispielsweise Gartenmöbel, Blumentöpfe, Sonnenschirme, Spielgeräte, Mülltonnen und Werkzeuge.

Wartungen und Kontrollen dokumentieren

Halten Sie durchgeführte Kontrollen und Wartungen mit Datum, Fotos oder Belegen von Fachfirmen fest. So können Sie bei Rückfragen nachvollziehbar erläutern, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben.

Allgemeine Vorsorge und konkrete Versicherungsobliegenheiten sind zu unterscheiden. Welche vertraglichen Pflichten Sie einhalten müssen, ergibt sich aus Ihren Bedingungen. Eine Dokumentation ersetzt weder notwendige Instandhaltung noch die Prüfung des vereinbarten Versicherungsschutzes.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Bei einer Sturmwarnung sicher handeln

Amtliche Warnungen frühzeitig beachten

Beachten Sie frühzeitig die amtlichen Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für Ihren Standort. Warten Sie mit Vorbereitungen nicht darauf, dass eine bestimmte versicherungsrechtliche Windstärke erreicht ist. Auch unterhalb dieser Schwelle können Gefahren entstehen.

Schließen Sie Fenster und Außentüren und sichern Sie lose Gegenstände, solange dies noch gefahrlos möglich ist. Erledigen Sie Arbeiten am Gebäude rechtzeitig und lassen Sie erforderlichenfalls Fachbetriebe tätig werden.

Sicherheit während des Sturms

Halten Sie sich während des Sturms möglichst in einem sicheren Gebäude und mit Abstand zu Fenstern und Glastüren auf. Meiden Sie im Freien insbesondere Bäume, Baugerüste und Bereiche mit möglicherweise herabfallenden Bauteilen.

Bei Sturm sollten Sie gefährdete Bereiche im Freien meiden und die Verhaltensempfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beachten. Bringen Sie sich nicht in Gefahr, um Gegenstände zu retten oder Schäden zu fotografieren.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Nach dem Sturm: Schäden begrenzen und richtig melden

Menschen schützen und Sofortmaßnahmen veranlassen

Prüfen Sie zunächst aus sicherer Entfernung, ob Gefahren bestehen. Halten Sie Abstand von beschädigten Dächern, herabhängenden Leitungen und instabilen Bäumen. Wählen Sie bei akuter Gefahr für Menschen den Notruf 112.

Nach § 82 VVG müssen Sie nach Möglichkeit zur Abwendung und Minderung eines versicherten Schadens beitragen. Veranlassen Sie zumutbare Sofortmaßnahmen, ohne sich selbst zu gefährden. Betreten Sie kein beschädigtes Dach. Bei überfluteten Bereichen können elektrische Anlagen lebensgefährlich sein; ziehen Sie erforderlichenfalls Fachkräfte hinzu.

Eine provisorische Dachabdeckung oder das Sichern eines beschädigten Fensters kann notwendig sein, um weiteren Wassereintritt zu begrenzen. Stimmen Sie das Vorgehen mit dem Versicherer ab, soweit die Umstände dies zulassen. Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen nicht aufgeschoben werden, nur weil eine Rückmeldung noch aussteht.

Bei einem Versicherungsfall sind Aufwendungen zur Schadenabwendung oder -minderung nach § 83 VVG grundsätzlich insoweit zu erstatten, wie Sie diese den Umständen nach für geboten halten durften. Bewahren Sie die entsprechenden Belege auf. Daraus folgt keine unbegrenzte Kostenübernahme für beliebige Arbeiten.

Schäden und Schadenhergang dokumentieren

Dokumentieren Sie Schäden, soweit dies gefahrlos möglich ist. Notwendige Maßnahmen zum Schutz von Menschen und zur Schadenminderung haben Vorrang. Halten Sie unvermeidbare Veränderungen des Schadenbilds nachvollziehbar fest.

Was dokumentieren? Geeignete Unterlagen Worauf achten?
Schadenbild Übersichtsaufnahmen und Detailfotos, gegebenenfalls Videos Gefahrenbereiche nicht betreten. Veränderungen durch Sofortmaßnahmen möglichst festhalten.
Schadenhergang Beschreibung mit Datum, soweit bekannt Uhrzeit und beobachtetem Ablauf Eigene Beobachtungen von Vermutungen unterscheiden.
Wetterlage Verfügbare Wetterdaten und Unwetterwarnungen für die Region Warnungen sind ergänzende Hinweise, aber kein alleiniger Beleg der Windstärke am Schadenort.
Beschädigte Sachen Fotos, vorhandene Kaufbelege, Rechnungen oder Angaben zu Alter und Beschaffenheit Die erste Schadenmeldung nicht von vollständigen Belegen abhängig machen.
Sofortmaßnahmen Fotos, Rechnungen und Materialbelege Zweck und Umfang der Maßnahmen sowie Absprachen mit dem Versicherer festhalten.
Geplante Reparaturen Kostenvoranschläge von Fachbetrieben Weitergehende Arbeiten und Kosten vorab mit dem Versicherer abstimmen, soweit möglich.


Stimmen Sie die Entsorgung beschädigter Sachen mit dem Versicherer ab. Dokumentieren Sie unvermeidbare Veränderungen nachvollziehbar und beachten Sie dessen Hinweise zur Aufbewahrung.

 

Versicherung unverzüglich informieren und Reparaturen abstimmen

Nach § 30 VVG müssen Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon erfahren. Das bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. Eine allgemeine Wartefrist von drei bis sieben Tagen gibt es nicht. Warten Sie mit der Meldung nicht auf vollständige Fotos, Kostenvoranschläge oder Rechnungen.

  1. Melden Sie dem Versicherer zunächst, was passiert ist und welche Schäden Sie festgestellt haben. Für eine erste Schadenmeldung kann je nach Vertrag eine telefonische Mitteilung ausreichen.
  2. Notieren Sie die Schadennummer und halten Sie Absprachen sowie erhaltene Hinweise fest.
  3. Ergänzen Sie die erforderlichen Angaben und zumutbar beschaffbaren Nachweise.
  4. Stimmen Sie weitergehende Reparaturen und Entsorgungen mit dem Versicherer ab. Erforderliche Sofortmaßnahmen sind davon zu unterscheiden.

Bei der GEV können Sie die Online-Schadenmeldung nutzen. Den Schadenservice erreichen Sie außerdem unter 040 37663-444, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Bei Verdacht auf eine Straftat informieren Sie zusätzlich die Polizei.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Typische Fehler bei der Schadenmeldung vermeiden

Im Stress nach einem Sturm kann leicht etwas übersehen werden. Besonders wichtig ist, folgende Fehler zu vermeiden:

  • Auf vollständige Unterlagen warten: Melden Sie den Schaden zunächst mit den verfügbaren Informationen und ergänzen Sie die Nachweise anschließend.
  • Beweise vorschnell beseitigen: Stimmen Sie Reparaturen und Entsorgungen ab, damit Ursache und Umfang des Schadens nachvollziehbar bleiben.
  • Schäden nicht weiter begrenzen: Veranlassen Sie zumutbare Sofortmaßnahmen, soweit dies ohne persönliche Gefährdung möglich ist.
  • Eine Warnmeldung mit einem sicheren Leistungsnachweis gleichsetzen: Entscheidend sind das Ereignis am Schadenort und die vereinbarten Bedingungen.
  • Vermutungen als Tatsachen angeben: Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen sachlich und kennzeichnen Sie unklare Ursachen.

Die Verletzung einer versicherungsvertraglichen Pflicht kann zu einer Leistungskürzung führen. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Pflicht, das Verschulden und die Ursächlichkeit für den Schaden oder dessen Feststellung. Nicht jede versäumte Vorsorgemaßnahme führt automatisch zu einer Kürzung. Die Folgen vertraglicher Obliegenheitsverletzungen regelt insbesondere § 28 VVG.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Häufige Fragen zu Sturmschäden und Versicherungsschutz

Ab welcher Windstärke besteht Versicherungsschutz?

Viele Versicherungsbedingungen definieren Sturm ab Windstärke 8, entsprechend mindestens 62 km/h. Für eine Entschädigung muss eine versicherte Sache durch ein versichertes Ereignis beschädigt worden sein. Je nach Bedingungen sind alternative Nachweise möglich, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt.

Sind Gartenmöbel und Pflanzen gegen Sturm versichert?

Das hängt von der versicherten Sache, dem Versicherungsort und dem Tarif ab. Eine feste Verschraubung oder Sicherung allein begründet keinen Versicherungsschutz. Prüfen Sie die Regelungen Ihrer Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung zu Gegenständen und Pflanzen im Außenbereich.

Welche Nachweise braucht die Versicherung?

Hilfreich sind Fotos des Schadenbilds, eine Beschreibung des Schadenhergangs sowie vorhandene Rechnungen und Belege für Sofortmaßnahmen. Wetterdaten können ergänzen. Welche Angaben und Nachweise benötigt werden, hängt vom Schadenfall und Vertrag ab. Warten Sie mit der ersten Meldung nicht auf vollständige Unterlagen.

Wie schnell muss ich einen Sturmschaden melden?

Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie davon erfahren. Eine allgemeine Frist von drei bis sieben Tagen besteht nicht. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen; beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen Ihres Versicherers.

Darf ich vor der Rückmeldung des Versicherers einen Handwerker beauftragen?

Notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen nicht aufgeschoben werden. Ziehen Sie dafür erforderlichenfalls einen Fachbetrieb hinzu und dokumentieren Sie die Arbeiten und Kosten. Weitergehende Reparaturen sollten Sie vorab mit dem Versicherer abstimmen. Auch für Sofortmaßnahmen gilt keine pauschale Zusage einer unbegrenzten Kostenübernahme.

↑ Zurück zum Inhalt


Das könnte Sie auch interessieren