Urlaub auf Balkonien - so wird es schön! | GEV Versicherung
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RATGEBER

Urlaub auf Balkonien

Ob Balkon oder Terrasse: Wir können auch Zuhause Urlaub machen. Dieses Jahr lautet das Reiseziel oftmals Balkonien. Wir erklären, worauf Sie dabei aufpassen müssen und haben ein paar Ideen, die wir mit Ihnen teilen möchten.

Balkonmöbel und ein gedeckter Tisch. Urlaub auf Balkonienen

Auch internationale Küche gibt es auf Balkonien: Erdbeeren aus Deutschland, Wein, Käse und Brot aus den europäischen Nachbarländern: Wunderbar!

 

Zu Hause ist es schön

Es muss nicht immer Strandurlaub sein, denn das Paradies liegt oft direkt vor uns. Balkonien kennt keinen Stau, keine langen Warteschlangen an der Eistheke und passt sich unseren Wünschen an.

Für vollkommenes Sommerfeeling brauchen Sie als erstes Sitzgelegenheiten: Das können bunte Klappstühle oder gediegene Rattansessel sein. Grünspendende Kübelpflanzen, vielleicht ein paar Erdbeer- oder Heidelbeerpflanzen wachsen praktisch von allein und man kann direkt vom Strauch naschen. In einer Thermotasche haben Sie kühle Getränke stets zur Hand und müssen nicht immer den weiten Weg zum Kühlschrank laufen. Ein Sonnenschirm ist auch in unseren Breitengraden unabdingbar. Wenn die Sonne scheint, wird’s schnell sehr heiß. Daher darf auch die Sonnencreme nicht fehlen. Wer’s mag mit Kokosnussduft. Dann wirkt’s doppelt exotisch. Softe, chillige Musik unterstützt das Gefühl von Urlaub am Mittelmeer.

Die Beleuchtung erzeugt in warmen Sommernächten eine romantische Stimmung. Dazu reicht schon die eine oder andere Solar-Lichterkette. Wenn es tagsüber zu heiß wird, kann ein aufblasbarer Pool Spaß für Jung und Alt bieten. Und wenn dafür der Platz zu klein ist, hilft vielleicht ein Eimer um wenigstens die Füße zu kühlen. Wenn Sie die Füße gerne in Strandsand graben, kann eine Tüte Sandkistensand in einem Kübel Abhilfe schaffen.

Essen und Trinken auf Balkonien

Auf internationale Küche müssen Sie auf Balkonien auch nicht verzichten:  Roter Wein aus Frankreich, weißer Wein aus Südafrika oder Deutschland, kühles Bier aus Tschechien, Halloumi aus Zypern, Käse aus Holland, Paprika und Chorizo aus Spanien, Cracker aus England, Tomaten und Pasta aus Italien, Erdbeeren aus Deutschland und Steaks aus Argentinien. Die Reihe ließe sich endlos fortsetzen.

Rezept für Minz-Zitrus-Limonade

 Für zwei Personen

  • 2 Bio-Zitronen
  • 2 Bio-Limetten
  • 2 Esslöffel brauner Zucker
  • 1/3 Bund Minze
  • Mineralwasser ohne Kohlensäure

Schneiden Sie die Zitronen und Limetten in Scheiben. Werfen Sie die Scheiben in eine große Karaffe und fügen den braunen Zucker sowie 125ml Wasser hinzu. Lassen Sie alles eine Stunde ziehen und fügen dann die Minze hinzu, nachdem Sie diese gewaschen und trocken geschüttelt haben. Gießen Sie nun ca. einen ¾ Liter Wasser dazu, am besten gekühlt, und Sie haben eine leckere hausgemachte Limonade in der Hand.

In Balkonien sind Sie Veranstalter und Gast zugleich und wer weiß schon besser, was Sie brauchen, als Sie selbst?

Urlaub, Sommersturm und Hitzegewitter  

Und nach einem schönen Tag auf Balkonien, gehen Sie ins Bett. Da das Wetter klasse ist, bleibt alles draußen stehen.  

Sie bemerken die ersten Regentropfen nicht. Und dann entlädt sich ein Sommersturm kurz und heftig. Innerhalb von wenigen Minuten fällt literweise Wasser auf den Grill, den Sonnenschirm, die elektrische Markise und die Möbelstücke. Der Schirm wird weggerissen und kracht in die Terrassentür des Nachbarn: klirr! Die ausgefahrene Markise wird verbogen. Die Folge des sommerlichen Unwetters: Schäden bei Ihnen und anderen.

Was darf ich beim Urlaub auf dem Balkon oder der Terrasse machen?

Mieter und Eigentümer haben Rechte und Verantwortungen, was den Wohnraum angeht. Grundsätzlich ist der Balkon oder die Terrasse Teil einer vermieteten Wohnung oder eines Mietshauses und kann für Feiern genutzt werden. Das gilt selbstverständlich auch für Eigentumswohnungen und Häuser. Folgendes sollten Sie bei Ihren Urlaubsideen beachten:

  • Mietvertrag und Hausordnung geben Auskunft, ob bestimmte Tätigkeiten wie Grillen reglementiert sind.
  • Bewegliche Gegenstände wie Stühle, Schirme oder Tische dürfen auf Balkon, Garten und Terrasse gestellt werden, ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen.
  • Ein Sichtschutz darf auf dem Balkon angebracht werden.
  • Ein aufblasbarer Pool ist auf Balkonien erlaubt, wenn das Wasser nicht nach unten auf die Nachbarn strömt.
  • Fest angebrachte und von außen sichtbare Anbauten müssen mit dem Eigentümer abgesprochen werden.
  • Es gelten die Regeln für Ruhestörung.

Lassen Sie Ihrer Phantasie somit freien Lauf und denken Sie dabei auch an die Nachbarn. Grundsätzlich ist beim Urlaub auf Balkonien oder der Terrasse alles erlaubt, was das Zusammenleben nicht beeinträchtigt.

Welche Pflichten habe ich bei Balkon und Terrasse?

Auf Balkon und Terrasse unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass Sie Gefahrenquellen wie lose Gegenstände effektiv absichern. So verhindern Sie, dass diese vom Sturm weggeweht werden und auf ein anderes Grundstück stürzen. Das ist insbesondere bei Gartentrampolinen eine Notwendigkeit.  

Welche Versicherungen sind sinnvoll für Balkone und Terrassen?

Eine Hausratsversicherung, eine Wohngebäudeversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung helfen dabei, im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die Hausratsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie teure Wertgegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse platzieren. Was Sie auch immer im Haushalt und für den Urlaub zu Hause verwenden, wird durch die Versicherung abgedeckt: der Grill, der Sonnenschirm, das Trampolin und die Markise, wenn diese dem Mieter gehört. Diese Versicherung tritt ein, wenn etwa ein Sturm Schäden anrichtet oder wenn die Gegenstände entwendet werden. Mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung  sind Sie bei jedem Naturereignis bestens abgesichert.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer wichtig, da Schäden am Haus sehr schnell sehr große Summen bedeuten können. Das gilt insbesondere bei Sturm- und Flutschäden. Auch hier ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll, um gegen jedes Wetter gewappnet zu sein. Diese Versicherung umfasst alles, was im Haus und mit dem Haus fest verbaut ist.

Eine Privathaftpflichtversicherung  greift immer dann, wenn ein Schaden entsteht, für den Sie haftbar sind. Lassen Sie zum Beispiel den Sonnenschirm bei einem Unwetter aufgespannt, entsteht ein Schadensanspruch gegen Sie, wenn der Schirm vom Balkon fällt und z. B. ein Auto beschädigt. Das gilt auch dann, wenn der Schirm zugeklappt und in eine Hülle gepackt wurde: Ist dieser nicht ausreichend befestigt und richtet infolgedessen Schaden an, sind Sie dafür haftbar. Die Versicherung prüft, ob ein Verschulden Ihrereseits vorliegt und ob der Geschädigte einen Anspruch hat.

Urlaub auf Balkonien - So klappt es 

Balkonien ist schön. Im Sommer häufen sich allerdings unerwartete und heftige Unwetter, die uns auf dem falschen Fuß erwischen. Daher sollten Sie alles absichern und verstauen, bevor Sie schlafen gehen oder Ihr Zuhause länger verlassen.  Auch wenn das Wetter noch so gut aussieht, sollten Sie sich die Zeit nehmen, Markisen, Schirme und Mobiliar auf Balkon oder Terrasse zu sichern.

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