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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Abhandenkommen

Abhandenkommen bedeutet, dass eine Sache unfreiwillig aus dem Besitz einer Person gelangt. Das kann beispielsweise durch Diebstahl, Raub oder Verlieren geschehen. Ob ein solcher Verlust versichert ist, hängt von der jeweiligen Versicherung und der Ursache ab. In der Hausratversicherung kann beispielsweise das Abhandenkommen versicherter Sachen durch einen versicherten Einbruchdiebstahl oder Raub gedeckt sein.

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