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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Auskunftspflicht

Nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede Auskunft erteilen, die dieser zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht für erforderlich hält und die dafür bedeutsam sein kann.

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