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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Schadenanzeige

Die Schadenanzeige ist eine Verpflichtung (Obliegenheit) des Versicherungsnehmers. Versäumt der Versicherungsnehmer die Meldung des von ihm verursachten Schadens, kann er seinen Versicherungsschutz verlieren.

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