Ausschlussfrist - Unfallversicherung
In den geltenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingen (§ 7 AUB 94 ) setzen Ansprüche aufgrund einer unfallbedingten Invalidität voraus, dass die zur Invalidität führenden Folgeschäden innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallereignis von einem Arzt festgestellt wurden. Es ist die Pflicht, eines Versicherungsmaklers, den Kunden über diese Ausschlussfrist vor Vertragsabschluss aufzuklären.