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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Gliedertaxe

Das Herzstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen. Gliedertaxe dienen hierfür zur Bemessung eines Invaliditätsgrades.

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