Zum Hauptinhalt springen
VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Taschendiebstahl

Ein einfacher Taschendiebstahl (Handtasche, Geldbörse) ist von der Hausratversicherung ausgeschlossen, da hierbei der Verlust von Geld oder Wertsachen ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt vonseiten des Täters entstand. Siehe auch „Trickdiebstahl“.

Zurück zur Übersicht