Taschendiebstahl
Ein einfacher Taschendiebstahl (Handtasche, Geldbörse) ist von der Hausratversicherung ausgeschlossen, da hierbei der Verlust von Geld oder Wertsachen ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt vonseiten des Täters entstand. Siehe auch „Trickdiebstahl“.