Trickdiebstahl
Ein Trickdiebstahl ist in der Hausratversicherung ausgeschlossen, es sei denn, die Gefahr ist explizit im Tarif enthalten oder im Vertrag gesondert vermerkt. Der Grund: Der Trickdiebstahl fällt nicht unter Raub, da bei dem Delikt gegenüber dem Opfer keine Gewalt angedroht oder angewendet wurde oder auch das Opfer sich nicht aktiv zur Wehr gesetzt hat oder - wenn auch unbeabsichtigt- sogar selbst beteiligt ist - zum Beispiel dann, wenn ein Fremder in die eigene Wohnung gelassen wird.