Der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung | GEV Versicherung
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RATGEBER

Die erste gemeinsame Wohnung: Der Einzug

Teil 2: Einzug ins Wolkenkuckucksheim

Eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden, gleicht oft einem Sechser im Lotto. Sie haben das Rennen gemacht und vielleicht sogar mit unseren Tipps die übrigen Interessenten Ihrer Wunschwohnung locker auf die hinteren Plätze verwiesen. Alles, was Sie jetzt wissen müssen, finden Sie hier im zweiten Teil unseres Ratgebers.

Ein Paar plant die Gestaltung der ersten gemeinsamen Wohnung.

Die erste gemeinsame Wohnung ist gefunden. Der Vertrag unterschrieben. Das Paar überlegt gemeinsam, wie die Einrichtung aussehen soll.

Traumwohnung gefunden: Der Vermieter hat ja gesagt!

Die erste gemeinsame Wohnung ist gefunden und das Zusammenziehen zum Greifen nah, wenn der Vermieter Ihrer Traumwohnung Ihnen eine Zusage gibt. Doch bevor die Kartons gepackt werden können, muss noch ein Mietvertrag geschlossen werden. Die meisten Vermieter verwenden Mustermietverträge, dennoch empfiehlt sich bei den folgenden Punkten ein genauer Blick:

  • Die im Vertrag vereinbarte Miete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete pro Quadratmeter und den sogenannten Nebenkosten. Die Kaltmiete orientiert sich am örtlichen Mietenspiegel und darf bei vorhandener Mietpreisbremse innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20% erhöht werden. Das gilt auch bei Neuvermietung. Der Gesamtbetrag bildet dann die Warmmiete. In den Nebenkosten enthalten sein können anteilig:
    • Grundsteuer
    • Wasser und Abwassergebühren
    • Wartung und Pflege von Einrichtungen, z.B. Fahrstuhl
    • Hausreinigung, Straßenreinigung und Gartenpflege
    • Beleuchtung
    • Schornsteinfeger und Hausmeister
    • Müllgebühren
    • Nicht enthalten sein dürfen hingegen Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten des Vermieters oder Verwalters!
  • Soll eine Staffelmiete vereinbart werden, sind automatisch mehrere künftige Mieterhöhungen im Vertrag enthalten. Das ist möglicherweise der Fall, wenn bereits die Ausgangsmiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und eine künftige Erhöhung für den Vermieter schwierig wäre. Doch es gibt einen rechtlich zulässigen Rahmen: Die erhöhte Miete und dessen Eintrittsdatum müssen im Mietvertrag ausgewiesen werden und nicht nur prozentual angegeben sein. Zwischen den Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
  • Üblicherweise verlangen Vermieter eine Kautionszahlung, die sie im Bedarfsfall mit ausstehenden Zahlungen des Mieters verrechnen können. Diese darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Manche Vermieter sind auch mit einer Bürgschaft zufrieden. Bei Wohnungsbaugenossenschaften hingegen erwirbt der Mieter Anteile der Genossenschaft und wird so zum Mitglied.
  • Die Kündigungsfrist des Mietvertrags sollte maximal drei Monate betragen. Wird ein Kündigungsausschluss vereinbart, so ist hier die Obergrenze von vier Jahren rechtlich zulässig.
  • Sofern ein Vormieter einen Ablösebetrag für Einrichtungen wie Küche oder Laminat verlangt, ist der neue Mieter nicht verpflichtet, diese zu zahlen. Anders kann der Fall liegen, wenn im Mietvertrag eine Möblierung oder Ausstattung benannt ist. Eine Einigung sollte am besten direkt mit dem Vormieter erfolgen.

 

Sollen beide in den Mietvertrag?

Eine weitere Entscheidung, die nun getroffen werden muss, ist ob beide Partner im Mietvertrag stehen sollen oder ob es einen Hauptmieter und einen Untermieter geben soll. Manche Vermieter wollen ohnehin nur einen Hauptmieter, damit sie im Fall von Streitigkeiten einen festen Ansprechpartner haben. Sollte es zu einer Trennung kommen, kann aber auch nur der Hauptmieter sicher sein die Wohnung allein weiterführen zu können. Der Untermieter kann, wenn der Hauptmieter auszieht, nur mit Einverständnis des Vermieters den Mietvertrag übernehmen. Stehen beide Partner im Mietvertrag, können sie auch nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Der Vermieter kann sich mit seinen Ansprüchen während der Dauer des Mietverhältnisses immer an beide Mieter wenden, auch wenn einer bereits ausgezogen sein sollte. Das klingt alles erstmal recht unromantisch und sehr weit weg zum jetzigen Zeitpunkt. Zu der Entscheidung zusammenziehen zu wollen gehört jedoch auch, gemeinsam Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dies ist eine davon. Besser Sie treffen sie jetzt bewusst und gemeinsam.

Spätestens jetzt sollten Sie übrigens auch bereits vorhandene Mietverträge kündigen und mit Ihrem alten Vermieter die Wohnungsübergabe und den Renovierungsbedarf klären. Eventuell können Sie einen Nachmieter vorschlagen und so früher aus dem Mietvertrag rauskommen.

Die Schlüssel! Von der Wohnungsübergabe bis zum Einzug

Der Vormieter hat seine sieben Sachen gepackt und die Wohnung ist frei: Nun ist es Zeit für die Wohnungsübergabe. Bei diesem Termin werden Vermieter, Verwalter oder Hausmeister anwesend sein und es wird gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt. So leer erscheint die Wohnung jetzt in einem ganz neuen Licht. Damit Sie sich nicht blenden lassen, achten Sie auf Folgendes:

  • Die Wohnung muss in einem gebrauchsfertigen Zustand sein.
  • Vorhandene Mängel sollten im Protokoll vermerkt werden, damit diese nicht später Ihnen zugerechnet werden. Machen Sie ggf. Fotos.
  • In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren sollte jeweils mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein.
  • Notieren Sie sich die aktuellen Zählerstände von Strom-, Gas- und Wasserzählern für die Abrechnung bzw. Ummeldung.

Ist auch dieser Termin geschafft, dürfen Sie sich offiziell als Mieter einer gemeinsamen Wohnung fühlen und das am besten auch erstmal feiern! Denn nun ist es endlich soweit und Sie können Ihre gemeinsame Wohnung nach den eigenen Wünschen und Möglichkeiten gestalten. Welche Möbel Sie mitbringen oder noch benötigen, haben Sie sicherlich schon festgelegt. Entsteht ein ganz neuer Haushalt, werden unzählige Gegenstände gebraucht. Machen Sie eine Liste und fragen Sie mal in der Familie nach, die meisten sortieren gern aus und freuen sich über dankbare Abnehmer. Auch als Einzugsgeschenk lässt sich mancher Bedarf decken. Und dann gibt es in vielen Städten noch Umsonstkaufhäuser, in denen Teller, Tassen und Gläser oder sogar Möbel auf ein neues Zuhause warten. Wenn neue Möbel bestellt werden müssen, beachten Sie rechtzeitig die mitunter wochenlangen Lieferfristen.

Rund um den Einzug: Mit diesen Tipps geht alles glatt

Der Umzugstermin steht fest und die Spannung steigt. Die Wartezeit bis zum Einzug können Sie sehr gut überbrücken, indem Sie sich rechtzeitig um folgende Dinge kümmern:

  • Melden Sie Strom und eventuell Gas und Wasser auf Sie an und übermitteln Sie die aktuellen Zählerstände.
  • Melden Sie den Telefon- und Internetanschluss um oder an.
  • Entscheiden Sie, ob Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen wollen oder auf private Umzugshelfer setzen. Bedenken Sie auch, dass Sie Werkzeug und geschickte Hände benötigen für Möbelaufbau und Lampen anbringen.
  • Besorgen Sie sich Umzugskartons. Bei Umzugsunternehmen gehört es meist zum Service, diese mitzuliefern. Beginnen Sie rechtzeitig zu packen und beachten Sie, dass die Kartons nicht zu schwer werden. Beschriften Sie wenn möglich die Kartons mit dem Zimmer, für die sie bestimmt sind. Verschiedenfarbige Post-Its können auch sehr hilfreich sein.
  • Wenn die vom Umzug betroffenen Wohnungen an Straßen mit wenig Parkmöglichkeiten liegen, beantragen Sie beim zuständigen Polizeikommissariat rechtzeitig eine zeitliche befristete Halteverbotszone für den Umzugstag.
  • Planen Sie die Verpflegung aller Helfer am Umzugstag und kaufen Sie rechtzeitig ein.
  • Bringen Sie Haustiere an einem sicheren Ort unter.

 

Endlich allein in der gemeinsamen Wohnung

Wenn dann endlich der große Tag da ist, ist die Aufregung riesig. Früh aufstehen, im Chaos den Überblick behalten, Fragen von allen Seiten beantworten und am Abend feststellen, dass niemand weiß in welchem Karton die Bettwäsche ist. Aber irgendwie klappt alles trotzdem und die erste Nacht in der gemeinsamen Wohnung fühlt sich richtig gut an. In den nächsten Tagen können in Ruhe alle Kartons ausgepackt werden und alles findet seinen Platz. Aus einer Wohnung wird ein gemeinsames Zuhause. Wenn Sie nun auch noch diese letzten Punkte von der To-Do-Liste abhaken, ist es geschafft:

  • Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt auf die neue Anschrift um. Sie benötigen dazu eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters und den Personalausweis oder, wenn nicht vorhanden, den Reisepass.
  • Melden Sie Ihre neue Anschrift überall dort, wo diese hinterlegt ist: Uni, Ausbildungsstelle, Arbeitgeber, Bank, Sportverein, Krankenkasse und eventuell viele mehr.
  • Lesen Sie sich die Hausordnung durch und finden Sie alles heraus, was Sie über Treppenhausreinigung, Müllentsorgung, Nutzung der Gemeinschaftsräume oder andere Regeln wissen müssen.
  • Wenn Sie Ihren neuen Nachbarn begegnen, stellen Sie sich am besten kurz vor. Das schafft eine gute Atmosphäre im Haus.
  • Zur eigenen Wohnung gehört auch die Einzugsparty. Streng genommen reicht diese meist über die Ruhezeit ab 22 Uhr hinaus. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und holen sich ihr OK ein. Eine Einladung an alle Nachbarn kann ebenfalls das Eis brechen.

Nun ist es geschafft und Ihr Traum von der gemeinsamen Wohnung ist endlich Realität. Genießen Sie die Zeit, auch wenn das Finden von Kompromissen mal einen Streit verursachen sollte. Keine Panik, das geht vorüber.

Sicher ist besser: Diese Versicherungen helfen Ihnen weiter

Ein Plus an Vorhersehbarkeit bieten Versicherungen, mit denen sich ein paar Risiken des Alltags besser kalkulieren lassen. Ganz oben auf der Liste steht hier die Private Haftpflichtversicherung. Diese ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch eigentlich unverzichtbar. Denn wenn Sie bei jemand anderen einen Schaden verursachen, dazu zählen auch Ihr Vermieter oder Nachbarn, sind Sie gesetzlich verpflichtet diesen zu begleichen. Damit Ihnen solche unvorhersehbaren Risiken keine schlaflosen Nächte bereiten, sichert Sie die Private Haftpflichtversicherung ab. Sie begleicht berechtige Ansprüche an Sie und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. In der Regel sind Sie bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern mitversichert. Danach und ab dem Auszug aus dem Elternhaus müssen Sie sich selbst versichern. Als Lebenspartner mit gemeinsamer Wohnung können Sie sich zusammen versichern und so auch etwas sparen. Prüfen Sie einen möglicherweise bereits vorhandenen Versicherungsschutz und melden Sie unbedingt die neue Anschrift und auch die Mitversicherung des Partners. Haben beide Partner bereits eine Private Haftpflichtversicherung, kann beim Zusammenzug der jüngere Vertrag gekündigt werden.

Ebenfalls in Betracht ziehen sollten Sie den Abschluss einer Hausratversicherung. Auch hier können Sie zunächst prüfen, ob eine Mitversicherung über den Versicherungsvertrag der Eltern gegeben ist. Während Ausbildung oder Studium bieten manche Versicherer diesen Service an. Hat bereits einer von Ihnen oder beide eine Hausratversicherung für die eigene Wohnung abgeschlossen gilt auch hier, dass Sie den Umzug melden müssen mit neuer Anschrift. Bestehen zwei Versicherungen, kann der kürzer bestehende Vertrag gekündigt werden. Ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungssumme und des Beitrags ist die Wohnfläche. Es besteht auch die Möglichkeit, den Neupreis aller Gegenstände in der Wohnung zu summieren und so die Hausratversicherungssumme festzulegen. Die Vorteile der Hausratversicherung sind: Alle Möbel, Hausratgegenstände, Kleidungsstücke und technische Geräte sind in der Wohnung gegen die Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Mitversichert werden können außerdem auch Fahrräder.

Im ersten Teil geben wir Tipps für die Wohnungssuche.

Hier Checkliste " Einzug in die erste gemeinsame Wohnung" herunterladen.

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