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Naturkatastrophen – welche Versicherung zahlt was?

Teil 3 der Serie: Elementarschäden und Versicherungen

Bis vor einigen Jahren fanden Naturkatastrophen üblicherweise "woanders" statt. Asien und Südamerika waren die bevorzugten Regionen für Hurrikans, Wirbelstürme und Extremwetter, der Nordosten der USA für Schneekatastrophen. Deutschland war nur sehr selten von solchen Naturgewalten betroffen. Doch inzwischen hat sich das Blatt auch hierzulande gewendet. Das Auftreten von Tornados in den vergangenen Jahren oder der extreme Winter mit Minustemperaturen im zweistelligen Bereich sind nur ein paar Indizien dafür. Welche Naturgefahren Hausbesitzern drohen und wie Sie sich richtig gegen solche Naturkatastrophen absichern, erfahren Sie hier!

Naturkatastrophen - wie sichert man sein Haus ab?

Naturkatastrophen gibt es auch bei uns: Starkregen, Erdrutsche, Schneedruck und vieles andere mehr, setzt den Wohngebäudebesitzern zu. Wie sichert man sich ab?

Elementarschäden haben viele Gesichter

In erster Linie denken wir in Deutschland bei Naturkatastrophen an Unwetter, Lawinenabgänge oder überflutete Landstriche. Durch den Klimawandel hat sich in Europa noch ein Phänomen ausgedehnt, welches ebenfalls als Naturkatastrophe einzustufen ist – die Trockenheit. Im Jahr 2018 rechnen die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund Regenmangels mit Ernteeinbußen von rund 80 Prozent. Waldbrände, in Deutschland zum Glück noch wenig verbreitet, zählen in Südeuropa, Kalifornien und Südafrika zu den saisonalen Naturkatastrophen. Jedoch steigt dieses Jahr durch die heißen Temperaturen und resultierende Trockenheit das Risiko von Waldbränden auch bei uns.

Sollte ein Hausbrand oder andere Überspannungsschäden am eigenen Haus durch einen Blitzeinschlag verursacht werden, greift in den meisten Fällen die Hausratversicherung, aber immer häufiger auch die Wohngebäudeversicherung. In den vergangenen Jahren haben Blitzeinschläge in Deutschland enorme Kosten verursacht. Obwohl die Zahl der Blitzeinschläge rückläufig ist, mussten deutsche Versicherer im Jahr 2017 über 250 Millionen Euro Schadensersatz leisten. Der Grund hierfür liegt vermutlich in der zunehmen ausgebauten Gebäudetechnik.

Viele Elementarschäden werden allerdings nicht von dieser Versicherung gedeckt. Sofern die Schäden aus einer der folgenden Naturkatastrophen entstanden sind, ist zur Absicherung eine spezielle Elementarschadenversicherung notwendig:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Starkregen
  • Vulkanausbruch

Während Lawinen beispielsweise eher in den Alpen oder seltener im Mittelgebirge vorkommen, stellt Schneedruck ein Risiko dar, welches in ganz Deutschland besteht. Schwere Schneefälle führen dazu, dass Hausdächer die Last nicht mehr tragen können und nachgeben, wie im Jahr 2006 in Bad Reichenhall, als eine Eishalle einstürzte. Bei einem Eigenheim würde in so einem Fall eine Elementarschadenversicherung aufkommen.

Elementarschäden können jeden treffen

Zwar hat sich seit 2011 die Anzahl der Gesamtschäden nicht unbedingt gleich stark vermehrt – jedoch ist die Vorhersagbarkeit noch unsicherer geworden. Die deutschen Versicherer mussten in den Jahren 2012 und 2015 jeweils 80 Millionen Euro für Elementarschäden bezahlen. Fast könnte man diese beiden Jahre als die guten Jahre bezeichnen. 2016 stieg die Höhe der Schadensleistungen auf 490 Millionen Euro und bereits im Jahr 2013 wurden 750 Millionen Euro von den Versicherern an die Geschädigten überwiesen.

Für Versicherungen sind diese extremen Schwankungen schwer vorauszusehen. Für Hausbesitzer bedeutet diese Entwicklung ganz klar, dass eine Naturkatastrophen-Versicherung eigentlich ein Muss sein sollte. Das Risiko besteht nicht nur in Bergregionen oder Gebieten in unmittelbarer Nähe zu einem Gewässer. Aus Starkregen entstandenes Hochwasser kann auch in Großstädten abseits eines jeden Wasserlaufes vorkommen. Die bayerische Landesregierung hatte nach den schweren Überflutungen in den letzten Jahren darüber nachgedacht, eine Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung zu machen. In der abgeschwächten Version des Vorschlags ging es dann darum, dass Hausbesitzer ohne diesen Versicherungsschutz bei staatlichen Übergangshilfen erst in der zweiten Reihe bedient würden. Die Annahme, dass der Staat bei einer Naturkatastrophe vollständige Unterstützung gewährt, ist nicht mehr zeitgemäß. Das Land Hessen beispielsweise gewährt nur die Aussetzung von Steuerschulden für den betroffenen Personenkreis – für die Unwetterschäden müssen die Betroffenen, sofern sie keine Elementarschadenversicherung besitzen, selbst aufkommen.

Zwar ist die Anzahl der abgeschlossenen Elementar-Verträgen in den letzten Jahren bereits leicht gestiegen, der Anteil der Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschäden ist vor dem Hintergrund der steigenden Risiken aber noch nicht flächendeckend genug. Viele Hausbesitzer gehen nach wie vor davon aus, dass sie in einem ungefährdeten Gebiet wohnen. Gerade in Bezug auf Überflutungen kann diese Annahme jedoch fatal sein. Wer sich darüber informieren möchte, ob er in einer Gefährdungslage lebt, kann dies durch den Hochwasserpass herausfinden.

Naturkatastrophen – welche Versicherung zahlt?

Zur richtigen Absicherung gegen alle oben genannte Naturkatastrophen ist der Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Wohngebäudeversicherung und in die Hausratversicherung Voraussetzung. Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung übernimmt sie die Kosten für die Schadensbeseitigung am Gebäude selbst und allen fest damit verbundenen Teilen. Sie umfasst keine Schadensregulierung für zerstörte Hausrat- und Einrichtungsgegenstände. In diesem Fall greift der Einschluss der Elementarversicherung über die Hausratversicherung. Deshalb ist auch der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung sinnvoll. Denn im Ernstfall sind meistens nicht nur das Gebäude oder die Einrichtungsgegenstände betroffen. In der Regel trifft es beide Elemente. Daher ist es sehr empfehlenswert Wohngebäude- und Hausratversicherung bei demselben Versicherungsunternehmen abzuschließen. Häufig wird dafür sogar ein Rabatt angeboten. Zudem gibt es dann im Schadenfall keinen Streit darüber, welche Versicherung was zu bezahlen hat.

Bei Fragen rund um die Absicherung des Grundeigentums beraten wir Sie gerne auch persönlich. Dank unserer über 125-jährigen Expertise als Spezialversicherer für Immobilien kennen wir die Anforderungen, die Immobilienbesitzer an Versicherungen haben.

Dieser Artikel ist Teil der Serie: Elementarschäden und Versicherungen:

 

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