Ratten im Garten – so werden Sie die Schädlinge los
Stand: August 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion
Ratten! Nur beim Gedanken an diese Tiere ekeln und fürchten sich viele Menschen. Die ungeliebten Nager finden in Gärten häufig Nahrung und Verstecke und können von dort auch ins Haus gelangen. Ratten können Krankheitserreger übertragen und Schäden am Gebäude verursachen. Beugen Sie einem Befall deshalb möglichst frühzeitig vor – oder ergreifen Sie bei ersten Anzeichen geeignete Maßnahmen.
Eine Ratte hält ihre Nase in den Wind und schnuppert. Sieht ganz putzig aus – zum Problem können die Nager trotzdem werden: Ratten können Krankheitserreger übertragen, Materialien annagen und Schäden am Gebäude verursachen. Der Ratgeber zeigt, wie sich einem Rattenbefall vorbeugen lässt, woran er zu erkennen ist und welche Maßnahmen in Haus und Garten sinnvoll sind.
Zusammenfassung: Ratten in Haus und Garten
Bei einem Rattenbefall in Haus oder Garten sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Gesundheitsrisiko: Ratten können Krankheitserreger auf Menschen übertragen und gelten deshalb als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzrechts.
- Vorbeugung: Nahrungsquellen beseitigen, Abfälle sicher verschließen, Kompost schützen und mögliche Zugänge zum Gebäude abdichten.
- Bekämpfung: Ultraschallgeräte und Hausmittel sind keine verlässliche Lösung bei einem bestehenden Befall. Bei stärkerem oder wiederkehrendem Befall empfiehlt sich professionelle Schädlingsbekämpfung.
- Meldepflicht: Ob ein Rattenbefall gemeldet werden muss und wer zuständig ist, richtet sich nach den örtlich geltenden Vorschriften.
- Versicherung: Je nach gewähltem GEV-Versicherungsschutz können bestimmte Schäden durch Tierbisse oder Leistungen zur Schädlingsbekämpfung relevant sein. Maßgeblich sind der jeweilige Vertrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Inhalt
- Warum fühlen sich Ratten im Garten wohl?
- Wie lässt sich einem Rattenbefall vorbeugen?
- Woran erkenne ich einen Rattenbefall?
- Welche Versicherung kann bei Rattenschäden helfen?
- Wie lassen sich Ratten bekämpfen?
- Was sagen Gerichte zu Rattenbefall und Nachbarschaftsstreit?
- Meldepflicht und Kosten: Wer muss handeln?
- Fazit: Bei Rattenbefall frühzeitig handeln
- Häufige Fragen zu Rattenbefall
Warum fühlen sich Ratten im Garten wohl?
Ein Garten bietet vielen Tieren gute Lebensbedingungen, Verstecke und vielfältige Nahrung. Das zieht nicht nur Igel und Eichhörnchen an, sondern mitunter auch ungebetene Gäste wie Ratten. Fallobst, offen zugängliches Tierfutter, Abfälle oder Speisereste auf dem Kompost können den Nagern Nahrung bieten.
Bei einem Rattenbefall sollten Sie aktiv werden. Ratten können Krankheitserreger unter anderem über Ausscheidungen, Bisse oder Parasiten übertragen. Zudem vermehren sie sich bei günstigen Bedingungen schnell und können verschiedene Materialien annagen.
Über Öffnungen und andere geeignete Zugänge können Ratten auch in Gebäude gelangen. Dort können sie beispielsweise Dämmstoffe, Leitungen oder andere Bauteile beschädigen.
Übrigens: Ob ein Rattenbefall gemeldet werden muss, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland und Kommune können unterschiedliche Vorgaben gelten. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Wie lässt sich einem Rattenbefall vorbeugen?
Ratten finden vor allem dort gute Bedingungen, wo sie leicht an Nahrung gelangen und geschützte Rückzugsorte finden. Mit einigen Maßnahmen können Sie das Risiko eines Befalls reduzieren:
- Nahrung sichern: Biotonnen und Müllbehälter gut verschließen, Lebensmittel und Vorräte geschützt aufbewahren sowie Samen und Körner nicht offen lagern.
- Essensreste vermeiden: Nach dem Grillen Essensreste beseitigen und Tier- oder Vogelfutter nicht dauerhaft frei zugänglich stehen lassen.
- Kompost richtig handhaben: Fallobst zeitnah aufsammeln und insbesondere gekochte Speisereste oder tierische Lebensmittel nicht offen auf den Kompost geben. Ein geschlossener oder gegen Ratten gesicherter Komposter erschwert den Zugang.
- Keine Speisereste über die Toilette entsorgen: Lebensmittelreste gehören nicht in die Kanalisation. Sie können dort Ratten zusätzliche Nahrung bieten.
- Zugänge verschließen: Risse, Spalten und andere mögliche Zugänge zum Gebäude fachgerecht schließen. Licht- und Luftschächte sowie andere Öffnungen können mit geeigneten Gittern gesichert werden.
- Verstecke reduzieren: Gerümpelecken, dauerhaft lagernde Abfälle und unkontrolliert zugängliche Hohlräume können Ratten Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Woran erkenne ich einen Rattenbefall?
In Deutschland kommen vor allem Wanderratten und deutlich seltener Hausratten vor. Wanderratten sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Deshalb fallen häufig zunächst Spuren auf und nicht die Tiere selbst.
Mögliche Hinweise auf einen Rattenbefall sind Laufwege, Pfotenabdrücke, Kot, Nagespuren und ein auffälliger Geruch. Ratten nutzen häufig dieselben Wege, sodass sich mit der Zeit erkennbare Laufspuren bilden können.
Auch Erdlöcher und Gangöffnungen können auf Ratten hindeuten. Allerdings lässt sich allein anhand eines Lochs im Boden nicht immer sicher feststellen, welches Tier es angelegt hat. Treten mehrere typische Befallsanzeichen gleichzeitig auf, sollte die Ursache genauer geprüft werden.
Im Kompost können Ratten gute Bedingungen finden, wenn dort leicht zugängliche Nahrung vorhanden ist. Vermeiden Sie deshalb offen zugängliche Speisereste und sichern Sie den Kompost möglichst so, dass die Tiere nicht leicht hineingelangen können.
Welche Versicherung kann bei Rattenschäden helfen?
Wohngebäudeversicherung
Ratten können unter anderem Leitungen, Dämmstoffe und andere Gebäudeteile beschädigen. Je nach gewähltem Tarif kann die GEV Wohngebäudeversicherung auch Leistungen für bestimmte Schäden durch Tierbisse enthalten.
Zusätzlich kann die optional wählbare GEV Soforthilfe bei einem Schädlingsbefall relevant sein. Ob ein konkreter Rattenbefall oder ein dadurch entstandener Schaden versichert ist, hängt jedoch vom gewählten Versicherungsschutz, dem Schadenfall und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Hausratversicherung
Auch bei der GEV Hausratversicherung kann die optional wählbare Soforthilfe bei einem Schädlingsbefall relevant sein. Sie ist vom eigentlichen Versicherungsschutz für den Hausrat zu unterscheiden.
Ob im konkreten Fall Leistungen für eine Schädlingsbekämpfung bestehen, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und den Versicherungsbedingungen. Ein Rattenbefall führt daher nicht automatisch zu einem Leistungsanspruch.
Wie lassen sich Ratten bekämpfen?
Es gibt zahlreiche Tipps und Produkte, die Ratten vertreiben oder bekämpfen sollen. Nicht alle davon sind jedoch wirksam oder empfehlenswert. Bei einem Befall sollten Sie vor allem Nahrungsquellen beseitigen, mögliche Zugänge und Rückzugsorte prüfen und bei stärkerem oder wiederkehrendem Befall professionelle Hilfe hinzuziehen.
Ätherische Öle und Duftstoffe gegen Ratten
- So soll es wirken: Stark riechende Substanzen und ätherische Öle werden häufig als Hausmittel zur Abschreckung empfohlen.
- Der Haken: Auf solche Methoden sollten Sie sich bei einem bestehenden Befall nicht verlassen. Selbst wenn Tiere einzelne Bereiche zunächst meiden, wird dadurch die Ursache des Befalls nicht beseitigt.
Scharfe Gewürze als Abschreckung
Auch Chilipulver und andere reizende Stoffe werden gelegentlich als Hausmittel empfohlen. Davon ist abzuraten. Sie können Tiere unnötig beeinträchtigen und stellen keine verlässliche Methode für eine nachhaltige Rattenbekämpfung dar.
Ultraschallgeräte zur Rattenvertreibung
- So soll es wirken: Die Geräte erzeugen Schall oder Ultraschall, der Nagetiere aus einem bestimmten Bereich vertreiben soll.
- Der Haken: Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes haben sich Geräte mit Schall, Ultraschall oder elektromagnetischen Feldern zur Rattenabwehr nicht als wirksam erwiesen. Sie ersetzen deshalb weder vorbeugende Maßnahmen noch eine fachgerechte Bekämpfung.
Lebendfallen und Schlagfallen
Mechanische Fallen können grundsätzlich zur Rattenbekämpfung eingesetzt werden. Dabei müssen eine fachgerechte Anwendung und tierschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden. Je nach Fallentyp können außerdem Verletzungsgefahren für Menschen, Kinder oder Haustiere bestehen.
Bei einem größeren Befall oder Unsicherheit über die richtige Vorgehensweise empfiehlt es sich, einen professionellen Schädlingsbekämpfungsbetrieb einzuschalten.
Giftköder und ihre Risiken
Zur Rattenbekämpfung werden auch zugelassene Rodentizide eingesetzt. Diese Mittel sind jedoch mit erheblichen Risiken für Menschen, Haus- und Wildtiere sowie die Umwelt verbunden und unterliegen strengen Vorgaben.
Insbesondere bei antikoagulanten Rodentiziden werden die Anwendungsmöglichkeiten für Privatpersonen weiter eingeschränkt. Verwenden Sie Biozidprodukte daher ausschließlich entsprechend ihrer Zulassung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung. Bei einem stärkeren Befall sollte die Bekämpfung einem sachkundigen Schädlingsbekämpfungsbetrieb überlassen werden.
Für weitere Informationenen können Sie hier den Link zum Download der Broschüre des Umweltbundesamts "Nagetierbekämpfung mit
Antikoagulanzien - Antworten auf häufig gestellte Fragen" finden.
Rattenköderstationen
Köderstationen können bei bestimmten Bekämpfungsverfahren dazu dienen, Köder kontrolliert auszubringen. Eine Köderstation macht den Einsatz eines Rodentizids jedoch nicht automatisch ungefährlich oder für Privatpersonen zulässig. Entscheidend sind das eingesetzte Produkt, dessen Zulassung und die vorgeschriebenen Anwendungsbedingungen.
Helfen Katzen gegen Ratten?
- So kann es wirken: Freilaufende Katzen können einzelne Ratten jagen und möglicherweise dazu beitragen, eine Ansiedlung zu erschweren.
- Der Haken: Einen vorhandenen Rattenbefall können Katzen nicht zuverlässig beseitigen.
Fazit: Entscheidend ist, den Ratten Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten zu entziehen und mögliche Zugänge zu sichern. Bei einem stärkeren oder wiederkehrenden Befall sollten Sie professionelle Hilfe nutzen.
Was sagen Gerichte zu Rattenbefall und Nachbarschaftsstreit?
Gerichtsentscheidungen zeigen, dass die rechtlichen Folgen eines Rattenbefalls stark von den konkreten Umständen abhängen. Einzelne Urteile lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen.
Massiver Rattenbefall: Im konkreten Fall 80 Prozent Mietminderung
In einem Fall vor dem Amtsgericht Dülmen waren eine Mietwohnung und der dazugehörige Garten von Ratten betroffen. Wegen des Befalls und der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen waren Teile der Wohnung zeitweise nur eingeschränkt nutzbar.
Das Gericht berücksichtigte für den konkret betroffenen Zeitraum eine Mietminderung von 80 Prozent der Bruttokaltmiete (AG Dülmen, Urteil vom 15.11.2012, Az. 3 C 128/12).
Aus der Entscheidung lässt sich jedoch keine allgemeine Minderungsquote für Rattenbefall ableiten. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung besteht, hängt von Art, Umfang und Dauer der tatsächlichen Beeinträchtigung ab.
Das bedeutet für Mieter: Einen Rattenbefall sollten Sie dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung möglichst zeitnah anzeigen und dokumentieren. Die Miete sollte nicht allein aufgrund einer allgemeinen Minderungsquote eigenmächtig gekürzt werden.
Unterlassungsanspruch bei erheblicher Tierfütterung
Mit einer intensiven Tierfütterung auf einem Nachbargrundstück beschäftigte sich das Landgericht Frankenthal. Eine Grundstückseigentümerin warf wiederholt große Mengen Brot auf ein Garagendach. Teile davon gelangten auf das Nachbargrundstück und führten dort zu erheblichen Beeinträchtigungen.
Das Landgericht bestätigte im konkreten Fall einen Unterlassungsanspruch der Nachbarn (LG Frankenthal, Urteil vom 24.03.2021, Az. 2 S 199/20).
Das bedeutet für Sie: Verursacht eine intensive oder unkontrollierte Tierfütterung erhebliche Beeinträchtigungen eines Nachbargrundstücks, können Unterlassungsansprüche in Betracht kommen. Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
Behördliche Anordnung zur Rattenbekämpfung
Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigte sich in einem Eilverfahren mit einem Rattenbefall auf einem Privatgrundstück. Das zuständige Bezirksamt hatte die Grundstückseigentümerin verpflichtet, eine Fachkraft mit der Bekämpfung zu beauftragen.
Das Gericht bestätigte die behördliche Anordnung im konkreten Fall (VG Berlin, Beschluss vom 11.10.2022, Az. 14 L 1235/22). Nach der dort maßgeblichen Berliner Verordnung kam es für die Bekämpfungspflicht nicht darauf an, ob die Eigentümerin den Befall selbst verursacht hatte.
Das bedeutet für Sie: Welche Pflichten Grundstückseigentümer bei einem Rattenbefall treffen, richtet sich auch nach den jeweils geltenden landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften. Eine Entscheidung aus Berlin lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Bundesländer übertragen.
Meldepflicht und Kosten: Wer muss handeln?
Das Infektionsschutzgesetz bezeichnet Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, als Gesundheitsschädlinge. Die Länder können auf dieser Grundlage nähere Vorschriften zur Feststellung, Meldung und Bekämpfung solcher Gesundheitsschädlinge erlassen.
Eine bundesweit einheitliche Regel, nach der jeder Rattenbefall überall in Deutschland auf dieselbe Weise gemeldet werden muss, gibt es deshalb nicht. Welche Pflichten bestehen, richtet sich nach den am jeweiligen Ort geltenden Vorschriften.
In Berlin muss ein Rattenbefall beispielsweise dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin oder der Eigentümer die Schädlingsbekämpfung veranlassen.
Auch Hamburg hat eigene Regelungen: Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls auf öffentlichem Grund sind unverzüglich zu melden; auf privatem Grund muss der Eigentümer für die Bekämpfung sorgen.
Informieren Sie sich deshalb bei einem festgestellten Befall bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Gesundheits- beziehungsweise Ordnungsbehörde über die örtlichen Vorgaben.
Für Mieter gilt: Stellen Sie Ratten in oder an Ihrer Mietwohnung fest, sollten Sie den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung möglichst zeitnah informieren und den Befall dokumentieren. Wer die Kosten einer Bekämpfung letztlich tragen muss, hängt unter anderem von der Ursache, den rechtlichen Verantwortlichkeiten und den Umständen des Einzelfalls ab.
Kommt der Verdacht auf, dass Ratten aus der öffentlichen Kanalisation oder von öffentlichen Flächen auf das Grundstück gelangen, kann zusätzlich ein Hinweis an die zuständige Kommune sinnvoll sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Kommune die Kosten einer Bekämpfung auf dem Privatgrundstück übernimmt.
Fazit: Bei Rattenbefall frühzeitig handeln
Ein Rattenbefall auf dem eigenen Grundstück kann unterschiedliche Ursachen haben. Wichtig ist, erste Anzeichen ernst zu nehmen und mögliche Nahrungsquellen sowie Zugänge möglichst schnell zu beseitigen.
Möchten Sie Ratten im Garten nachhaltig bekämpfen, helfen insbesondere drei Maßnahmen:
- Lebensgrundlage entziehen: Beseitigen Sie leicht zugängliche Nahrungsquellen. Sichern Sie Ihren Kompost, lassen Sie Tier- oder Vogelfutter nicht dauerhaft offen stehen und halten Sie Abfallbehälter geschlossen.
- Zugänge blockieren: Kontrollieren Sie mögliche Schlupflöcher zum Haus, Keller oder zu Nebengebäuden und lassen Sie geeignete Öffnungen fachgerecht sichern.
- Professionelle Hilfe nutzen: Bei einem stärkeren, wiederkehrenden oder schwer einzuschätzenden Befall kann ein professioneller Schädlingsbekämpfungsbetrieb die Situation beurteilen und geeignete Maßnahmen einleiten.
Informieren Sie sich außerdem, ob für Ihren Wohnort eine Meldepflicht oder andere behördliche Vorgaben bestehen.
Auch der bestehende GEV-Versicherungsschutz kann bei einem Rattenbefall relevant sein. Je nach gewähltem Vertrag können bestimmte Tierbissschäden oder Leistungen im Rahmen einer zusätzlich vereinbarten Soforthilfe infrage kommen. Welche Leistungen im konkreten Fall bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen zu Ratten in Haus und Garten
Warum habe ich plötzlich Ratten im Garten?
Ratten suchen vor allem Orte auf, an denen sie Nahrung und geschützte Rückzugsmöglichkeiten finden. Gründe können beispielsweise offen zugängliches Tierfutter, Fallobst, Speisereste, Abfälle oder ein ungesicherter Kompost sein.
Auch Veränderungen in der Umgebung können dazu führen, dass Ratten neue Rückzugsorte suchen. Woher die Tiere im konkreten Fall kommen, lässt sich allein anhand ihres Auftretens meist nicht sicher feststellen.
Wie viele Ratten sind da, wenn man eine sieht?
Aus der Sichtung einer einzelnen Ratte lässt sich keine verlässliche Zahl für die Größe eines möglichen Bestands ableiten.
Eine einzelne Ratte kann ebenso unterwegs sein wie ein Tier aus einer größeren Population. Entscheidend ist deshalb, auf weitere Anzeichen zu achten – beispielsweise Kot, Laufwege, Nagespuren, Erdlöcher oder wiederholte Sichtungen. Treten mehrere dieser Hinweise auf, sollte die Situation genauer untersucht werden.
Was bedeutet es, wenn Ratten am helllichten Tag im Garten herumlaufen?
Wanderratten sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Eine Ratte kann jedoch aus unterschiedlichen Gründen auch tagsüber unterwegs sein.
Aus einer einzelnen Tagsichtung lässt sich deshalb nicht zuverlässig ableiten, wie groß ein möglicher Befall ist. Werden wiederholt Ratten am Tag beobachtet oder treten gleichzeitig weitere Befallsspuren auf, sollte die Situation ernst genommen und bei Bedarf professionell beurteilt werden.
Wo bauen Ratten ihre Nester im Garten besonders gern?
Wanderratten suchen geschützte Rückzugsorte und können unterirdische Gangsysteme anlegen. Mögliche Aufenthaltsorte befinden sich beispielsweise:
- unter baulichen Hohlräumen, etwa bei Gartenhäusern, Terrassen oder anderen geschützten Bereichen,
- im Erdreich, zum Beispiel unter dichter Vegetation oder in geschützten Böschungen,
- in oder nahe Entwässerungssystemen und Schächten, sofern geeignete Zugänge vorhanden sind.
Auch Erdlöcher können ein Hinweis sein. Die Größe und Form eines einzelnen Lochs reicht jedoch nicht aus, um einen Rattenbefall sicher festzustellen. Achten Sie deshalb zusätzlich auf Kot, Laufwege, Nagespuren oder wiederholte Sichtungen.
Wie bekomme ich Ratten im Garten weg – wirkt ein Hausmittel sofort?
Nein. Ein Hausmittel, das einen bestehenden Rattenbefall sofort und zuverlässig beseitigt, gibt es nicht.
Stark riechende Substanzen werden zwar häufig zur Abschreckung empfohlen, beseitigen aber weder die Nahrungsquellen noch mögliche Nester oder Zugänge. Auch Ultraschallgeräte haben sich nach Einschätzung des Umweltbundesamtes zur Rattenabwehr nicht als wirksam erwiesen.
Entscheidend ist deshalb, den Tieren die Lebensgrundlage zu entziehen: Lebensmittel und Abfälle sicher verschließen, Kompost schützen, Futterquellen entfernen und mögliche Zugänge zum Haus sichern. Bei einem stärkeren, wiederkehrenden oder schwer einzuschätzenden Befall empfiehlt sich professionelle Schädlingsbekämpfung.