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RATGEBER

Weltschlaftag – Schlaf und Versicherung

Am Weltschlaftag feiern wir den schönen Schlummer. Doch manchmal ist Schlaf gefährlich. Hier erfahren Sie, wie Schlaf versichert ist.

Weltschlaftag und Versicherung: Übermüdetet Mutter schläft beim Kaffeeeinschenken ein. Die kleine Tochter ist nun ohne Aufsicht in der Küche...

Gelegentlich überkommt uns der Schlaf mit Macht. Wenn dadurch Kinder unbeaufsichtigt sind, sieht es zumeist schlecht aus mit dem Versicherungsschutz.

 

Weltschlaftag 2021: Diese Versicherungen begleiten Sie im Schlaf

 

„Süßer Schlaf! Du kommst wie ein reines Glück ungebeten, unerfleht am willigsten...“. Nicht nur Goethe wusste den Schlaf zu schätzen. Am dritten Freitag im März feiern wie den Weltschlaftag Die Gelegenheit für uns, den Schlaf einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Wir alle freuen uns über Schlaf, wenn wir müde sind und wir alle brauchen ihn, um wieder zu Kräften zu kommen. Kommt der Schlaf jedoch zur falschen Zeit kann es gefährlich werden. Spätestens dann stellt sich die Frage: Bin ich im Schlaf eigentlich versichert?

 

Schlafwandeln: Hier ist eine Versicherung problematisch

Schlafwandeln ist ein mysteriöses Phänomen. Bei Kindern ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sie wenigstens einmal schlafwandeln.  Ca. 15 – 30% aller Kinder haben nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin wenigstens eine Episode von Somnambulismus in ihrem Leben durchgemacht. Schlafwandeln sollte sich mit etwa mit dem 10. Lebensjahr gelegt haben. Bei Erwachsenen ist das Phänomen oftmals ein Vorzeichen von ernsthaften Erkrankungen wie Demenz.

Wie schätzen Versicherungen Schäden ein, die während des Schlafwandelns entstehen? Das Oberlandesgericht Bayreuth hat sich im Jahr 2010 mit dieser Frage auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Eine Unfallversicherung kommt nicht für Schäden beim Schlafwandeln auf. Viele Versicherungen schließen nämlich Geistes- und Bewusstseinsstörungen in ihren Vertragsbedingungen aus und in diesem Fall wurde der Versicherung Recht gegeben. Wenn Umstände eintreten, die eine angemessene Auffassungsgabe und Reaktionszeit nicht mehr zulassen, dann zahlt die Versicherung in der Regel für entstandene Schäden nicht.

 

Schlaf und Aufsichtspflicht Kinder: Wann Eltern ein Nickerchen machen dürfen

Für Eltern ist Schlaf schlicht Gold wert: Erholung wird gerade in den ersten Jahren zu einem seltenen Gut. Denn, wenn die Kleinen selbständig die Welt erkunden, kann ein Nickerchen den Unterschied machen, ob es ein guter oder ein schlechter Tag wird.

Hier wird die Aufsichtspflicht wichtig. Eltern sind bis zum 18. Lebensjahr des Kindes in der Pflicht, dieses zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, haften in der Regel die Eltern. In solchen Fällen reguliert die Privathaftpflichtversicherung entstandene Schäden. Die Frage, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation betrachtet wird:

  • Wusste das Kind, dass durch dessen Verhalten ein Schaden entstehen würde?
  • Wurde das Kind richtig über gefährliche Gegenstände und gefährliches Verhalten aufgeklärt?
  • Konnten die Eltern damit rechnen, dass etwas passieren würde?
  • Wurden gefährliche Gegenstände sicher aus dem Weg geräumt?

Diese und weitere Fragen sind Indizien dafür, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, oder nicht. Für Kinder ist die Welt ein großer Spielplatz und ihre Neugier kennt keine Grenzen. Besonders am Anfang der großen Erkundung ist für Eltern ein Nickerchen nur dann möglich, wenn eine weitere Person auf die Kinder aufpasst. Doch mit der Zeit können und sollen Kinder zu größerer Selbständigkeit herangezogen werden. Spätestens dann können Sie auch mit Kindern in den eigenen vier Wänden beruhigt die Augen zu machen und eine kurze Reise ins Traumland unternehmen.

 

Hausrat und Schlaf: Warum Schlaf, Kerzen und Waschmaschinen gefährlich sein können

Kleine Missgeschicke währen kurz und dann ist die Welt wieder in Ordnung. Bei großen Missgeschicken bricht oft die Welt zusammen. Besonders schlimm trifft es Sie dann, wenn die Situation vermeidbar gewesen ist. In diesem Kontext ist die Fahrlässigkeit ein großes Thema.

Fahrlässigkeit durch Schlaf entsteht immer dann, wenn eine Situation stattdessen achtsam beobachtet werden sollte. Ein offen gelassenes Fenster, eine laufende Waschmaschine oder eine vergessene Kerze haben dann eines gemeinsam: Sie hätten den Schaden verhindern können, wenn Sie nicht eingeschlafen wären. Damit Sie auch bei Fahrlässigkeit nicht auf den Kosten sitzen bleiben, bieten viele Versicherungen Zusatzmodule oder umfangreichere Tarife an, die bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit greifen. Das ist bei Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen in diesen Fällen besonders wichtig.

 

Fazit: So ist Ihr Schlaf mitversichert

Die Privathaftplicht-, die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung begleiten Sie im normalen Alltag mit in den Schlaf. Anders ist es in Momenten, bei denen die Augen offenbleiben sollten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Geräte wie die Wasch- oder Spülmaschine unbeaufsichtigt betrieben werden. Vor allem bei offenen Flammen wie Kerzen müssen Sie achtsam und hellwach sein. Kinder sollten zu gefährlichen Gegenständen und Geräten keinen Zugang haben. Ein Ausflug ins Land der Träume hätte ansonsten fatale Folgen. Daher gilt: Schalten Sie alle nicht notwendigen Geräte aus, löschen Sie alle Feuerquellen und sorgen Sie für eine geregelte Aufsicht von Kindern, bevor Sie sanft in Ihr Kopfkissen gleiten und dann ruhig einschlafen. So kann Ihr Schlaf für Sie das tun, was Goethe ihm liebevoll zuschreibt:

„Du lösest die Knoten der strengen Gedanken, vermischest alle Bilder der Freude und des Schmerzes, ungehindert fließt der Kreis innerer Harmonien, und eingehüllt in gefälligen Wahnsinn versinken wir und hören auf zu sein.“

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