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RATGEBER

Frostschaden und Versicherung: Worauf Sie achten sollten

Wenn es zu Frostschäden kommt, ist schnelles Handeln gefragt. Lesen Sie in unserem Ratgeber zu Frostschäden und Versicherung, wie solche Schäden entstehen und welche Versicherung für sie aufkommt.

Nahaufnahme eines Kupferrohrs mit Frostschaden: Das Rohr ist an einer Stelle durch gefrorenes Wasser aufgesprungen, vor unscharfem grauem Ziegelhintergrund.

Gefrorenes Wasser im Rohr kann zu gefährlichen Frostschäden führen: Ein geplatztes Kupferrohr zeigt, wie wichtig vorbeugende Maßnahmen gegen Frost in Gebäuden sind.

Achtung Minusgrade!

Der Winter kann für Hausbesitzer zum Albtraum werden. Wenn die Temperaturen unter 0 Grad fallen, drohen Frostschäden an Rohren, Leitungen und sogar ganzen Wänden. Die Folgen sind oft verheerend: Geplatzte Rohre fluten Stockwerke, Heizungen frieren ein und Wände reißen – eine kostspielige Spur der Zerstörung ist die Folge. Doch Sie können vorsorgen! In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus vor Frostschäden schützen, was Sie im Ernstfall tun sollten und welche Versicherung Sie unterstützt.

Wie entstehen Frostschäden am Haus?

Frostschäden entstehen meist, wenn Gebäude nicht ausreichend beheizt sind. Vor allem Außenwände, Dächer und Fensterrahmen ohne ausreichende Isolierung sind betroffen. Doch auch Wasserleitungen und Heizungsrohre werden beschädigt, wenn vorhandenes Wasser darin gefriert. Das liegt daran, dass gefrorenes Wasser sein Volumen um bis zu 9 % ausdehnt – dadurch sprengt es wasserführende Leitungen, Heizkörper oder sogar Fußbodenheizungen. Verhindern lassen sich Frostschäden durch eine gute Dämmung, gezielte Isolierungsmaßnahmen und regelmäßige Wartung der Haustechnik.

Wann ist ein Frostschaden besonders wahrscheinlich?

Frostschäden am Haus entstehen meist durch das Zusammenspiel mehrerer Ursachen. Besonders gefährdet sind dabei unbewohnte oder unzureichend beheizte Häuser, in denen die Raumtemperatur auf unter 16 °C sinkt.

Bei Häusern sind folgende Bereiche besonders gefährdet:

  • Wasserleitungen in unbeheizten Kellerräumen
  • Schlecht gedämmte Außenwände und Dachbereiche
  • Fundamente und Kellerwände
  • Bodennahe Leitungen wie Fußbodenheizungen
  • Ältere Bausubstanz mit mangelhafter Isolierung

Frostschäden entwickeln sich vor allem dann, wenn über mehrere Tage Minusgrade herrschen oder die Temperaturen stark zwischen Plus- und Minusgraden schwanken. Dabei gefriert die Feuchtigkeit im Mauerwerk und dehnt sich aus. Dieser Frost-Tau-Wechsel schädigt besonders ungeschützte Bereiche. Bereits bestehende Feuchtigkeitsschäden verstärken das Risiko zusätzlich.

Als Faustregel gilt: Je näher am Boden, desto größer die Frostgefahr. Die Intensität des Frosts spielt dabei eine wichtige Rolle: Frost bis -5 °C wird als leicht, Temperaturen unter -10 °C als stark eingestuft – mit entsprechend höherem Schadenspotenzial.


Mit der GEV Versicherung sichern Sie sich umfassend gegen Frostschäden ab

Frost kann erhebliche Schäden verursachen, wenn Leitungen oder Heizungsrohre durch Minustemperaturen platzen oder Mauerwerk Risse bekommt. Um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen, bieten wir folgende Versicherungen an:

Die Wohngebäudeversicherung schützt fest verbaute Gebäudeteile wie Dach, Mauern, Leitungen oder Heizung vor Frostschäden. Für Eigentümer ist diese Versicherung essenziell.

Die Hausratversicherung schützt bewegliches Hab und Gut, etwa vor Schäden durch austretendes Wasser infolge eines Frostschadens. Sie ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer sinnvoll.

Mit unseren Versicherungslösungen sind Sie bei Frostschäden optimal abgesichert:

  • Wir übernehmen die professionelle Leckortung
  • Im Ernstfall regulieren wir Schäden schnell und unkompliziert
  • Wir tragen die Kosten für Trocknung und Sanierung

Frostschaden am Haus ist aufgetreten: Das ist jetzt zu tun

Ist ein Frostschaden aufgetreten, müssen Sie schnell reagieren, um Folgeschäden gering zu halten. Folgende Schritte sollten Sie unternehmen:

  1. Wasser abstellen
  2. Strom abschalten, falls nötig
  3. Schaden dokumentieren
  4. Versicherung kontaktieren
  5. Wasser entfernen
  6. Bei Bedarf Heizlüfter einsetzen
  7. Fachleute hinzuziehen

Oft sind bei Frostschäden umfangreichere Reparaturen nötig, die nur von Experten durchgeführt werden sollten. Die Kosten für diese Reparaturen übernimmt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung, wenn die Schadenursache versichert ist.

Wann zahlt eine Versicherung bei Frostschäden nicht?

Für den Versicherungsschutz müssen Sie auch vorbeugende Maßnahmen treffen, damit kein Frostschaden entsteht. Zimmer und gefährdete Bereiche müssen dabei etwa ausreichend und durchgängig beheizt werden, auch bei Abwesenheit. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, gilt das als grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall kommt die Versicherung für Frostschäden nicht auf.

Tipps zur Vorbeugung von Frostschäden am Haus

Ausreichende Wärme ist der beste Schutz gegen Frostschäden. Daher sollten Sie alle Räume bei Minusgraden draußen ausreichend beheizen. Dabei gilt 16 °C als Mindesttemperatur. Diese erreichen Sie, wenn Sie den Heizkörper auf 3 drehen. Sie sollten den sogenannten Frostwächter (die *-Einstellung) in den Wintermonaten nicht verwenden, da dieser ein Einfrieren der Rohre bei extrem niedrigen Temperaturen nicht verhindert. 

Zu weiteren wichtigen Tipps zur Vorbeugung von Frostschäden zählen: 

  • Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen isolieren oder bei längerer Abwesenheit entleeren
  • Außenliegende Wasserhähne und Leitungen vor dem Winter absperren und entleeren
  • Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig von Laub und Verschmutzungen befreien
  • Fenster und Türen in unbeheizten Räumen geschlossen halten
  • Regelmäßige Kontrolle der Dämmung und Isolierung, besonders in älteren Gebäuden

Planen Sie eine längere Abwesenheit im Winter, informieren Sie Nachbarn, Freunde oder Verwandte. Diese können regelmäßig nach dem Rechten sehen und die Heizung kontrollieren. 

Frostschäden bei Ferien- und Wochenendhäusern

Ferien- und Wochenendhäuser sind besonders anfällig für Frostschäden, da sie oft wochenlang unbeheizt und unbewohnt bleiben. Der beste Schutz ist hier, die Wasserzufuhr komplett abzustellen, alle Leitungen zu entleeren und eine Mindestheizung von 16 °C zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen durch Nachbarn oder einen Hausmeisterservice sind ebenso unerlässlich. Die GEV bietet Versicherungen für Ferien- und Wochenendhäuser, die passgenauen Schutz liefern.

Was sagen Gerichte zu Frostschäden und Versicherungen?

Versicherungspflichten bei Frostschäden in ungenutzten Gebäuden

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 07. August 2024 (Az. 7 U 251/20) sind Versicherungsnehmer verpflichtet, wasserführende Leitungen in ungenutzten oder leerstehenden Gebäuden zu entleeren und entleert zu halten. Unterbleibt dies, kann der Versicherer die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen. Im konkreten Fall wurde die Versicherungsleistung um 75 % reduziert.

Kontrollintervalle bei nicht bewohntem Haus während Frostperiode

Der Bundesgerichtshof stellte am 25. Juni 2008 (Az. IV ZR 233/06) klar, dass die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Kontrolle der Beheizung eines unbewohnten Hauses in der kalten Jahreszeit in zumutbaren und verkehrsüblichen Intervallen erfolgen muss. Die genaue Häufigkeit richtet sich nach den spezifischen Eigenschaften der Heizungsanlage.

Haftung des Gebäudeversicherers für Frostschaden im Ferienhaus

Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte am 23. Dezember 2015 (Az. 5 U 190/14), dass ein Gebäudeversicherer für einen Frostschaden in einem Ferienhaus haftet, wenn die Heizungsanlage regelmäßig kontrolliert wurde. Im konkreten Fall wurde eine zweimal wöchentliche Kontrolle als ausreichend angesehen.

Fazit: Frostschäden lassen sich mit wenigen Handgriffen verhindern 

Frostschäden sind eine teure und ärgerliche Angelegenheit, die sich jedoch mit der richtigen Vorsorge gut vermeiden lässt. Der wichtigste Schutz ist eine konstante Raumtemperatur von mindestens 16 °C, auch bei längerer Abwesenheit. In Ferien- und Wochenendhäusern sollten Sie zusätzlich die Wasserleitungen entleeren. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, ersetzt aber nicht die nötige Sorgfaltspflicht: Regelmäßige Kontrollen und vorbeugende Maßnahmen wie die Isolierung gefährdeter Leitungen sind unerlässlich. Nur wenn Sie diese Pflichten erfüllen, greift im Ernstfall auch der Versicherungsschutz.



Häufige Fragen zum Thema Frostschäden und Versicherung

Ist Heizung abdrehen im Winter eine gute Idee?

Nein, denn auch wenn Sie Gas, Öl oder Strom sparen, erhöhen Sie damit das Risiko von Frostschäden an Heizungsleitungen und -rohren. Gefrierendes Wasser dehnt sich aus und kann Leitungen und Rohre beschädigen. Stattdessen sollten Sie die Heizung auf mindestens Stufe 2 stellen, um Frostschäden zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Heizung im Winter nicht vollständig abschalten.

Ist Frost ein Elementarschaden?

Nein, Frostschäden zählen nicht zu den klassischen Elementarschäden. Sie sind üblicherweise in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Elementarschäden umfassen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche und erfordern einen zusätzlichen Elementarschutz. Eine Ausnahme bilden Frostschäden durch Starkregen oder Überschwemmungen – diese können durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt sein. Im Zweifel sollten Sie sich von Ihrer Versicherung beraten lassen, welche Schäden in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Wer haftet bei Frostschäden?

Die Haftung bei Frostschäden hängt davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Eigentümer sind für die ordnungsgemäße Beheizung und Wartung des Hauses verantwortlich. Mieter müssen die Räume ausreichend heizen (mindestens 16 °C) und lüften. Entstehen Schäden durch unzureichende Vorsorge, kann der jeweilige Verursacher haftbar gemacht werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Frostschäden in der Regel, allerdings nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wurden Räume nicht ausreichend beheizt oder Leitungen bei längerer Abwesenheit nicht entleert, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

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